Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4113.90.00.00.0: Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von anderen Tieren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4113.90.00.00.0 steht für Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von anderen Tieren. Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4113.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 41. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4113.90.00.00.0
Drittlandszoll
2 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
  2. 4113Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
  3. 4113.90von anderen Tieren
  4. 4113.90.00.00.0Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von anderen Tieren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4113.90.00.00.0

HS-Code4113.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4113.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4113.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4113.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4113

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Die Erläuterungen zu Position 4107 gelten sinngemäß.

Pos. 4113

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die enthaarten Felle von Ziegen oder Zickeln in Form von Pergament- oder Rohhautleder und als Leder, das nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet worden ist (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Die Unterscheidungsmerkmale von Ziegen- oder Zickelleder zu Schaf- und Lammleder sind in den Erläuterungen zu Position 4112 beschrieben. Ziegen- und Zickelleder können auch alaungegerbt sein (Glacéleder) (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehört auch Leder von haarlosen oder enthaarten Häuten und Fellen von allen Tieren, die nicht in den Positionen 4107 und 4112 genannt wurden, und die die gleiche Behandlung erfahren haben wie sie in jenen Positionen vorgesehen ist (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). …

Kapitel 41

1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4113.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 4113.90.00.00.0 umfasst Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von anderen Tieren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4113.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4113.90.00.00.0 beträgt 2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4113.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 411390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4113.90.00.00.0?

4113.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4113.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4113.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER > 4113 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 > 411390 von anderen Tieren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4113.90.00.00.0?

Zu 4113.90.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4113.90.00.00.0?

Warennummer 4113.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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