Zolltarifnummer 4114: Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4114 steht für Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
4114 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 41. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4114
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
- 4114Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Sämischleder (einschließlich Neusämischleder) Sämischleder werden durch kräftiges und wiederholtes Walken unter Verwendung von Fischöl, Tran oder anderen tierischen Ölen einer Spezialgerbung unterworfen. Sie werden dann in Wärmekammern oder an der Luft getrocknet. Anschließend wird durch Auswaschen in einer alkalischen Lösung das überschüssige Fett entfernt. Die Leder können dann nochmals gereinigt und mit Bimsstein oder anderen Schleifmitteln geschliffen werden, um eine veloursartige Oberfläche zu erhalten. Leder, das auf diese Weise behandelt wurde, stammt gewöhnlich vom Fleischspalt von Schaf- oder Lammfellen, deren Narben durch Aufrauen entfernt worden ist. Sämischleder zeichnen sich durch ihren weichen Griff, ihre Geschmeidigkeit, ihre gelbe Farbe (soweit die Leder nicht gefärbt sind) und die Tatsache aus, dass sie waschbar sind. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Imitation eines metallisierten Leders, Leder getränkt oder bestrichen mit einer Farbe oder einem Lack bestehend aus Pigmenten (einschließlich Glimmer, Kieselerde oder ähnlichen Flocken), um einen metallischen Effekt zu bewirken in einem Bindemittel aus Nitrocellulose. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren, die eine Imitation eines metallisierten Leders darstellen, als Lackleder einzureihen sind (HSC/12, Dok. 38270 F/10, 37953).
1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4114?
Die Zolltarifnummer 4114 umfasst Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4114?
Für 4114 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 4114?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 4114. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4114?
4114 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4114 im Zolltarif eingeordnet?
4114 steht in dieser Hierarchie: 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4114?
Zu 4114 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4114?
Position 4114 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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