Zolltarifnummer 4115.20.00: Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4115.20.00 steht für Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4115.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 41. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4115.20.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
- 4115Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
- 4115.20Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
- 4115.20.00Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4115.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Lederspäne, Foto siehe Anlage, - unregelmäßig geformte Fasern und Partikel aus augenscheinlich gegerbtem und zugerichtetem Leder (laut Antrag reine Lederfasern), - lose, in unregelmäßiger Größe, - die Lederfasern sollen als Chemikalienbinder dienen, - keine Einreihung in die Position 0511, da es sich nicht um Abfälle von rohen Häuten handelt. "Lederspäne"
Lederspäne, Foto siehe Anlage, - unregelmäßig geformte Fasern und Partikel aus gegerbtem Leder (laut Antrag ursprünglich Wet Blue), - lose, in unregelmäßiger Größe, - die Lederfasern sollen als Chemikalienbinder dienen, - keine Einreihung in die Position 0511, da es sich nicht um Abfälle von rohen Häuten handelt. "Lederspäne"
Lederspäne, sog. Falzspäne, Foto siehe Anlage, - unregelmäßig geformte Fasern und Partikel aus gegerbtem Leder (laut Antrag), - lose, in unregelmäßiger Größe; laut Antrag mit einer Länge von wenigen Zentimetern und einer Breite von bis zu 0 , 7 cm, - keine Einreihung in die Position 0511, da es sich nicht um Abfälle von rohen Häuten handelt. "Lederspäne"
Lederspäne, sog. Falzspäne, Foto siehe Anlage, - unregelmäßig geformte Fasern und Partikel aus gegerbtem Leder (laut Antrag), - lose, in unregelmäßiger Größe; mit einer Länge von wenigen Zentimetern und einer Breite von bis zu 0,7 cm, - soll als Ausgangsprodukt u. a. zur Herstellung von Düngemitteln und Pflanztöpfen dienen, - keine Einreihung in die Position 0511, da es sich nicht um Abfälle von rohen Häuten handelt. "Lederspäne"
Lederspäne, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - helixförmige Lederfasern aus gegerbtem Rindleder, - soll u. a. als Füllmaterial, Schütt- und Einblasdämmung in Neu-, Alt- und Fertigbauten dienen. "Lederspäne"
Lederspäne, Foto siehe Anlage, - helixförmige Lederfasern aus gegerbtem Rindleder (laut Antrag), - soll u. a. als Füllmaterial, Schütt- und Einblasdämmung in Neu-, Alt- und Fertigbauten dienen. "Lederspäne"
Abfälle von Leder, sog. Lederstanzabfälle, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - u. a. von Rindern, - - gegerbt und zugerichtet (Sohlenleder), - - unregelmäßig geformte Stücke unterschiedlicher Dicke, deren Form und Festigkeit eine wirtschaftlich sinnvolle Herstellung von Kleinlederwaren ausschließt, - - zur Herstellung von Lederfaserstoff (rekonstituiertes Leder) geeignet. "Abfälle von Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar"
Abfälle von Leder, sog. Lederstanzabfälle, Foto siehe Anlage, - u. a. von Rindern (Sohlenleder), - gegerbt und zugerichtet, - unregelmäßig geformte Stücke unterschiedlicher Dicke, deren Form und Festigkeit eine wirtschaftlich sinnvolle Herstellung von Kleinlederwaren ausschließt, - zur Herstellung von Lederfaserstoff (rekonstituiertes Leder) geeignet. "Abfälle aus Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Rekonstituiertes Leder wird auch als LEFA bezeichnet. LEFA ist die Abkürzung für „Lederfaserwerkstoffe“. Rekonstituiertes Leder wird aus den Grundbestandteilen Leder und Lederfasern hergestellt. Teilweise werden zur Erreichung besonderer Eigenschaften auch anteilig verfilzbare Stoffe wie Cellulose-, Synthese- oder Baumwollfasern mit verwendet. Der Anteil derartiger Fasern muss aber deutlich unter 50 % liegen, um die Waren als Platten, Blätter, Streifen oder auch Rollen in Position 4115 einreihen zu können. Die Lederfasern bestehen aus Chromfalzspänen, vegetativen Blanchierspänen oder Lederbeschneideabfällen. Als Bindemittel wird hauptsächlich natürlicher Latex verwendet. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Rekonstituiertes Leder Zu dieser Gruppe gehört nur rekonstituiertes Leder, das auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt worden ist. Hierher gehören daher nicht Ledernachahmungen, die kein Leder enthalten, wie Kunststoffe (Kapitel 39), Kautschuk (Kapitel 40), Papiere und Pappen (Kapitel 48), bestrichene textile Flächenerzeugnisse (Kapitel 59). Rekonstituiertes Leder, das auch als „bonded leather“ bezeichnet wird, kann in verschiedenen Verfahren hergestellt werden: 1. Durch Zusammenpressen von Schnitzeln, Abfällen oder Fasern von Leder unter Verwendung von Leim oder anderen Bindemitteln. 2. Durch Zusammenpressen von übereinandergelegten Lederstückchen ohne Bindemittel. 3. …
1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4115.20.00?
Die Zolltarifnummer 4115.20.00 umfasst Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4115.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 4115.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4115.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 411520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4115.20.00?
4115.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4115.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
4115.20.00 steht in dieser Hierarchie: 41 HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER > 4115 Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl > 411520 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4115.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4115.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI20991/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4115.20.00?
KN-Code 4115.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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