Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4203.29.90: Fingerhandschuhe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4203.29.90 steht für Fingerhandschuhe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4203.29.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4203.29.90
Drittlandszoll
7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4203Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  3. 4203.29Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, andere
  4. 4203.29.90Fingerhandschuhe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4203.29.90

HS-Code4203.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4203.29.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI40162/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-26

Motorradhandschuhe aus Leder, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - laut Untersuchungsergebnis: - - an der gesamten Innenhand (einschließlich der Handballen), den Fingerinnenseiten und der Innenseite des Daumens aus rutschhemmend bedrucktem Leder; an den Fingerkuppen und der Daumenoberseite sowie an den Handkanten aus Leder; im Bereich des Handballens mit einem Besatz aus mit Kunststoff bedrucktem Gewebe aus Spinnstoff versehen, - - an den Fingerzwischenräumen sowie dem Bereich zwischen Zeigefinger und Daumen aus Gewirken aus Spinnstoffen, - - im Bereich des Handrückens, der Außenseiten der Finger und des Daumens aus Geweben aus Spinnstoffen; mit Besätzen aus verschiedenen Geweben versehen, - - im Bereich der Knöchel sowie der unteren Glieder des Mittel- und Zeigefingers mit Protektoren aus Kunststoff versehen, - der kleine Finger und der Ringfinger sind mit zwei Bändern aus elastischen Geweben miteinander verbunden (sog. Anti-Twist-System), - teilweise mehrlagig gepolstert/gefüttert, - mit einer angesetzten Stulpe aus Geweben und einem Protektor aus Kunststoff; an der Eingriffs- öffnung mit einem Klettriegel zu verengen, - das Leder und die Gewebe aus Spinnstoffen sind im Hinblick auf deren Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Motorradhandschuhe gegenüber den Gewirken aus Spinnstoffen und dem Kunststoff vorherrschend; das Leder bestimmt gegenüber den Geweben aus Spinnstoffen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Handschuhe. "Bekleidungszubehör, aus Leder, Fingerhandschuhe, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

DEBTI40186/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-22

Motorradhandschuhe aus Leder, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - im überwiegenden Bereich der Innenhand und der Fingerzwischenräume, an der Innenseite der Finger und des Daumens, im oberen Bereich der Fingeraußenseiten (ohne Daumen) und im Bereich des Handrückens ohne den Knöchelbereich und ohne den unteren Bereich aus Leder (laut Antrag Ziegenleder), - im Bereich des Kleinfingerballens aus musterbildend bedrucktem Gewebe aus Spinnstoff, im Knöchelbereich und an der Unterseite der Fingeraußenseiten aus Geweben aus Spinnstoff und an der Daumenaußenseite sowie dem unteren Bereich der Fingeraußenseite aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer charakterbestimmenden Außenseite aus Gewebe und einer Innenseite aus Gewirken aus Spinnstoffen, - im unteren Bereich der Fingerzwischenräume aus Gewirken aus Spinnstoff, - im Knöchelbereich mit einem eingearbeiteten Protektor, - in Höhe des Handgelenks mit einem Klettriegel versehen, - die Stulpe ist ebenfalls mit einem Klettriegel sowie mit einer Erweiterung mit Reißverschluss versehen, - ohne funktionelle Merkmale von Spezialsporthandschuhen, - das Leder bestimmt im Hinblick auf den Umfang und aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Motorradhandschuhe den wesentlichen Charakter der Handschuhe. "Bekleidungszubehör, aus Leder, Fingerhandschuhe, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

DEBTI40183/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Motorradhandschuhe aus Leder, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - im überwiegenden Bereich der Innenhand sowie der Fingerzwischenräume, der Innenseite der Finger und des gesamten Daumens aus Leder (laut Antrag Ziegenleder), - im überwiegenden Bereich der Außenhand und der Außenseiten der Finger aus mit Kunststoff überzogenen Gewirken aus Spinnstoff (Flächenerzeugnis der Position 5903), womit auch der kleine Finger mit dem Ringfinger verbunden ist, - an der Außenseite des Zeigefingers und des Mittelfingers mit einem Aufsatz aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer charakterbestimmenden Außenseite aus Gewebe und einer Innenseite aus Gewirken aus Spinnstoffen, - an der Innenhand unterhalb der Finger mit einem aufgenähten Zuschnitt aus mit Kunststoff versehenem Gewirke aus Spinnstoff (Flächenerzeugnis der Position 5903), - an der Außenhand im Bereich der Knöchel mit eingearbeiteten Protektoren aus Kunststoff mit Belüftungsöffnung, - an der Innenseite des Handballens und der Stulpe aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer charakterbestimmenden Außenseite aus Gewebe und einer Innenseite aus Gewirken aus Spinnstoffen, - in Höhe des Handgelenks elastisch verengt und mit einem Klettriegel versehen, - die Stulpe ist mit einem Klettriegel in Form eines Protektors aus Kunststoff versehen, - ohne funktionelle Merkmale von Spezialsporthandschuhen, - das Leder bestimmt im Hinblick auf den Umfang und aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Motorradhandschuhe den wesentlichen Charakter der Handschuhe. "Bekleidungszubehör, aus Leder, Fingerhandschuhe, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

DEBTI40163/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Motorradhandschuhe aus Leder, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - im Bereich der Innenhand, der Außenhand und der Finger überwiegend aus Leder (laut Antrag Ziegenleder), - im Bereich der Fingerzwischenräume aus Gewebe aus Spinnstoffen, - an der Daumenaußenseite aus Gewirke aus Spinnstoffen, - an der Handinnenseite unterhalb der Finger mit einem aufgenähten Zuschnitt aus Vliesstoff aus Spinnstoff sowie am Handballen mit einem eingesetzten Protektor aus Kunststoff, - an der Außenhand im unteren Fingerbereich und im Bereich der Knöchel mit eingearbeiteten Protektoren aus Kunststoff mit Belüftungsöffnung; oberhalb des Handgelenks mit einem kleinen Einsatz aus perforierter Kunststofffolie, - an der Öffnung mit einem Abschluss aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis der Position 5906 mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken sowie einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (sog. Neopren); mit einem Klettriegel zu verengen, - ohne funktionelle Merkmale von Spezialsporthandschuhen, - das Leder bestimmt im Hinblick auf den Umfang und aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Motorradhandschuhe den wesentlichen Charakter der Handschuhe. "Bekleidungszubehör, aus Leder, Fingerhandschuhe, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

DEBTI29053/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-29

Motorradhandschuhe aus Leder, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - an der Innenhand, der Innenseite der Finger und des Daumens, den Handkanten, an der oberen Hälfte der Fingeraußenseiten sowie teilweise an der Stulpe aus Leder (laut Antrag Ziegenleder) gearbeitet, - im Bereich des Handrückens, der Fingerzwischenräume, der Daumenaußenseite, an der unteren Hälfte der Fingeraußenseiten sowie teilweise an der Stulpe aus Geweben aus Spinnstoffen, - im Bereich der Knöchel mit einem eingearbeiteten Protektor, - gefüttert und teilweise gepolstert, - mit einer kurzen Stulpe, - in Höhe des Handgelenks mit einem Klettriegel zu verengen, - ohne funktionelle Merkmale von Spezialsporthandschuhen, - das Leder bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Motorradhandschuhe den wesentlichen Charakter der Handschuhe. "Bekleidungszubehör, aus Leder, Fingerhandschuhe, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

DEBTI29059/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-29

Motorradhandschuhe aus Leder, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - an der Innenhand, der Innenseite der Finger und des Daumens, den Handkanten, der Außenseite des kleinen Fingers und des Zeigefingers, der oberen Hälfte der Fingerzwischenräume sowie an der Stulpe aus Leder gearbeitet, - in einem kleinen Bereich der Innenhand, an der Außenseite der Finger und des Daumens, an der unteren Hälfte der Fingerzwischenräume sowie überwiegend auf dem Handrücken aus Geweben aus Spinnstoffen, - mit einem schmalen Streifen auf dem Handrücken aus Gewirken aus Spinnstoffen, - an der Außenseite der Finger und des Daumens mit reflektierenden Zuschnitten aus beschichtetem Kunststoff, - im Bereich der Knöchel mit einem eingearbeiteten Protektor, - gefüttert und teilweise gepolstert, - in Höhe des Handgelenks mit einem Klettriegel zu verengen, - ohne funktionelle Merkmale von Spezialsporthandschuhen, - das Leder und die Gewebe aus Spinnstoffen sind im Hinblick auf deren Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Motorradhandschuhe gegenüber den Gewirken aus Spinnstoffen vorherrschend; das Leder bestimmt gegenüber den Geweben aus Spinnstoffen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Handschuhe. "Bekleidungszubehör, aus Leder, Fingerhandschuhe, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

DEBTI29048/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

Motorradhandschuhe aus Leder, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - an der Innenhand, den Handkanten, der Außenseite des kleinen Fingers sowie der oberen Hälfte der Fingerzwischenräume aus Leder, - in einem kleinen Bereich der Innenhand, an der Außenseite des Daumens und der Finger sowie überwiegend auf dem Handrücken aus Geweben aus Spinnstoffen, - in der unteren Hälfte der Fingerzwischenräume und einem schmalen Streifen auf dem Handrücken aus Gewirken aus Spinnstoffen, - an der Außenseite der Finger und des Daumens mit einem Zuschnitt aus Kunststoff, - im Bereich der Knöchel mit einem eingearbeiteten Protektor aus laut Antrag TPU (Kunststoff), - in Höhe des Handgelenks mit einem Klettriegel zu verengen, - ohne funktionelle Merkmale von Spezialsporthandschuhen, - das Leder und die Gewebe aus Spinnstoffen sind im Hinblick auf deren Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Motorradhandschuhe gegenüber den Gewirken aus Spinnstoffen vorherrschend; das Leder bestimmt gegenüber den Geweben aus Spinnstoffen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Handschuhe. "Bekleidungszubehör, aus Leder, Fingerhandschuhe, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

DEBTI17152/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-20

Motorradhandschuhe aus Leder, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - im unteren Bereich der Innenhand, der Handkante, der Daumenaußenseite, der Fingeraußenseiten im Bereich der Kuppen und den Fingerzwischenräumen aus Leder, - im oberen Bereich der Innenhand sowie der Daumen- und Fingerinnenseiten aus Gewirken aus Spinnstoffen, - im Bereich der Knöchel und des Erbsenbeins mit jeweils einem aufgeklebten, gitterartigen Zuschnitt aus Kunststoff, - im restlichen Bereich des Handschuhs aus Geweben aus Spinnstoffen, - im Bereich der Daumenaußenseiten und der Handballen mit einer eingearbeiteten Gelpolsterung, - in Höhe des Handgelenks mit einem Klettriegel zu verengen, - ohne funktionelle Merkmale von Spezialsporthandschuhen, - das Leder und die Gewirke aus Spinnstoffen sind im Hinblick auf deren Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Motorradhandschuhe gegenüber den Geweben aus Spinnstoffen vorherrschend; das Leder bestimmt gegenüber den Gewirken aus Spinnstoffen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Handschuhe. "Bekleidungszubehör, aus Leder, Fingerhandschuhe, keine Spezialsport- oder Schutzhandschuhe"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4203

Zu Unterpositionen 4203 21 00 bis 4203 29 90: Hierher gehören auch Zuschnitte von Handschuhen, Fingerhandschuhen und Fausthandschuhen. Auf bestimmte Form zugeschnittene Lederstreifen zum Herstellen von Handschuhen, in die aber noch Daumen und andere Finger geschnitten werden müssen, gehören zu Unterposition 4205 00 90. Zu Unterposition 4203 29 90: Hierher gehören auch Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe die, obwohl sie während der Ausübung einer Sportart getragen werden, nicht die in den Erläuterungen zu Unterposition 4203 21 des HS aufgeführten funktionellen, für Spezialsporthandschuhe charakteristischen Merkmale aufweisen. Hierher gehören auch Handschuhe, bei denen der untere Teil (Handfläche) und der zwischen den Fingern gelegene Teil aus Leder sind und der Handrücken aus anderem Stoff besteht. (entfallen) bis

Kapitel 42

1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4203.29.90?

Die Zolltarifnummer 4203.29.90 umfasst Fingerhandschuhe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4203.29.90?

Der Drittlandszollsatz für 4203.29.90 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4203.29.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4203.29.90?

4203.29.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4203.29.90 im Zolltarif eingeordnet?

4203.29.90 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 420329 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4203.29.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4203.29.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI40162/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4203.29.90?

KN-Code 4203.29.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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