Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0: Gürtel, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0 steht für Gürtel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4203.30.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4203.30.00.90.0
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4203Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4203.30Gürtel, Koppel und Schulterriemen
- 4203.30.00Gürtel, Koppel und Schulterriemen
- 4203.30.00.90andere
- 4203.30.00.90.0Gürtel, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gürtel aus Leder, sog. Pologürtel, Foto siehe Anlage, - aus Leder, - auf ca. 2/3 der Länge an den Rändern musterartig mit Spinnstoffen überstickt, - mit einer Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - mit einer Breite von ca. 3,8 cm; in unterschiedlichen Längen, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder, nicht handgearbeitet"
Gürtel aus Leder, sog. Leder-Gürtel e.s.vintage (Artikel-Nr. 8243885), Foto siehe Anlage, - aus Leder (laut Antrag), - mit einer Schnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - mit einer Breite von ca. 3,7 cm und einer Länge von ca. 111 cm (einschließlich Schnalle), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder, nicht handgearbeitet"
Gürtel aus rekonstituiertem Leder, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware; laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: - - einer Außenlage aus mit geprägtem Zellkunststoff überzogenem, undichtem Gewebe aus Spinnstoff, - - einer Mittellage aus rekonstituiertem Leder (dickste Lage), - - einer Innenlage aus mit geprägtem Zellkunststoff überzogenem, undichtem Gewebe aus Spinnstoff, - mit einer Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, die mit herzförmigen Ösen aus Kunststoff eingefasst sind, - mit einer Breite von ca. 2,3 cm; mit unterschiedlichen Längen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - das rekonstituierte Leder verleiht dem Gürtel im Hinblick auf den Umfang (Dicke der Lage) und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zugfestigkeit) den wesentlichen Charakter. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"
Gürtel aus rekonstituiertem Leder, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware; laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: - - einer Außenlage aus mit geprägtem Zellkunststoff überzogenem, undichtem Gewebe aus Spinnstoff, - - einer Mittellage aus rekonstituiertem Leder (dickste Lage), - - einer Innenlage aus mit geprägtem Zellkunststoff überzogenem, undichtem Gewebe aus Spinnstoff, - mit einer Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, die mit runden Ösen aus Kunststoff eingefasst sind, - mit einer Breite von ca. 2,3 cm; mit unterschiedlichen Längen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - das rekonstituierte Leder verleiht dem Gürtel im Hinblick auf den Umfang (Dicke der Lage) und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zugfestigkeit) den wesentlichen Charakter. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"
Gürtel aus Leder, Foto siehe Anlage, - aus Leder (laut Antrag), - mit einer Schnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - in verschiedenen Längen, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder, nicht handgearbeitet"
Gürtel, sog. graceland Gürtel, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: - - einer ca. 1,4 mm dicken Außenlage (Schauseite) aus mit Zellkunststoff überzogenem Gewirke aus Spinnstoff, - - einer ca. 2,2 mm dicken Mittellage aus rekonstituiertem Leder, - - einer ca. 0,4 mm dicken Innenlage aus aus mit Zellkunststoff überzogenem Vliesstoff aus Spinnstoff, - mit einem Gürtelverschluss (Dornschnalle) aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - mit einer Länge von ca. 110 cm und einer Breite von ca. 3 cm, - nicht handgearbeitet (laut Antrag), - das rekonstituierte Leder verleiht dem Gürtel im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (durch seine Zugfestigkeit) den wesentlichen Charakter. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"
Gürtel aus rekonstituiertem Leder, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einer Außenlage aus Spinnstoffgewirke, - - einer Mittellage aus rekonstituiertem Leder (dickste Lage), - - einer Innenlage aus mit Scherstaub beflocktem und mit Zellkunststoff überzogenem Spinnstoffgewebe, - mit einer Gürtelschnalle aus unedlem Metall, - mit gestanzten Löchern, - mit einer Länge von ca. 123 cm und einer Breite von ca. 3,7 cm, - nicht handgearbeitet (laut Antrag), - das rekonstituierte Leder verleiht dem Gürtel im Hinblick auf den Umfang (Dicke) und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zugfestigkeit) den wesentlichen Charakter. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"
Gürtel, sog. Mensbelt - Venice, Foto siehe Anlage, - dreilagiger, ca. 3,6 mm dicker Gürtel; laut Untersuchungsergebnis bestehend aus: - - einer ca. 0,8 mm dicken Außenlage (Schauseite) aus einem Kettengewirke, das auf der Außenseite mit geprägtem Zellkunststoff überzogen ist; das Gewirke ist dicht, geraut und dicker als der Zellkunststoff und dient damit nicht nur der Verstärkung (Meterware der Position 5903), - - einer Mittellage aus rekonstituiertem Leder, - - einer Innenlage aus Leder, - mit einem Gürtelverschluss (Dornschnalle) aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 110 cm und einer Breite von ca. 3,4 cm, - nicht handgearbeitet (laut Antrag), - das Leder und das rekonstituierte Leder bestimmen im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zugfestigkeit) und den Umfang (Dicke) den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder und rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4203 3000: Hierher gehören auch Ledergürtel, die mehrere mit einem Verschluss versehene Taschen aufweisen.
1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0 umfasst Gürtel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4203.30.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 4203.30.00.90.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4203.30.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0?
4203.30.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4203.30.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
4203.30.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 420330 Gürtel, Koppel und Schulterriemen > 42033000 Gürtel, Koppel und Schulterriemen > 4203300090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4203.30.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4203.30.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29356/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0?
Warennummer 4203.30.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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