Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4203.40.00.90: Kleidung und Bekleidungszubehör, anderes

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4203.40.00.90 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4203.40.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4203.40.00.90
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4203Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  3. 4203.40anderes Bekleidungszubehör
  4. 4203.40.00anderes Bekleidungszubehör
  5. 4203.40.00.90Kleidung und Bekleidungszubehör, anderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4203.40.00.90

HS-Code4203.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4203.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4203.40.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-05554Erteilt von FRGültig bis 2029-01-19

Accessoire du vêtement en croûte de cuir, de type manchette, couvrant l'avant bras, du poignet jusqu'au coude. L'article est doté d'un serrage élastique aux deux extrémités. La manchette de protection est utilisée notamment lors de la réalisation de soudures. Longueur : 40 cm (± 2 cm). Épaisseur : 1,4 mm (± 0,1). Coloris : gris naturel.

FRBTIFR-BTI-2025-03359Erteilt von FRGültig bis 2028-09-21

Accessoire du vêtement, composite, majoritairement en croûte de cuir, sans déclaration de fait main, de type manchette de protection, couvrant la totalité du bras. L'article est doté au coude d'une partie ignifugée, d'un serrage élastique au niveau du poignet et par boutons-pression (3 différents serrages possibles) à l'autre extrémité, les coutures sont réalisées en fil d'aramide. L’article est en taille unique conditionné sous sachet individuel par unité de 50 par carton. Longueur : 50 cm.

DEBTI56430/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-23

Bekleidungszubehör aus Leder, sog. Wildlederflecken, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - ovale Zuschnitte aus beidseitig gerautem Leder, - - mit einer umlaufenden, vorgelochten Nahtlinie zum Aufnähen, - - mit den Abmessungen: ca. 12,5 cm x 10 cm, - - zum Aufnähen auf schadhafte Stellen oder zum Verstärken von Kleidungsstücken bestimmt, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellen sich als individuelle Einzelstücke dar, die der Ergänzung von Kleidung dienen, - zu zwei Stück in einer Blisterverpackung mit Pappeinleger verpackt. "Bekleidungszubehör aus Leder, anderes als in den Unterpositionen 4203 2100 bis 4203 3000 genanntes, nicht handgearbeitet"

DEBTI57440/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-23

Bekleidungszubehör aus Leder, sog. Nappa-Lederflecken, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - ovale Zuschnitte aus zugerichtetem Leder (sog. Nappaleder), - - mit einer umlaufenden, vorgelochten Nahtlinie zum Aufnähen, - - mit den Abmessungen: ca. 12,5 cm x 10 cm, - - zum Aufnähen auf schadhafte Stellen oder zum Verstärken von Kleidungsstücken bestimmt, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellen sich als individuelle Einzelstücke dar, die der Ergänzung von Kleidung dienen, - zu zwei Stück in einer Blisterverpackung mit Pappeinleger verpackt. "Bekleidungszubehör aus Leder, anderes als in den Unterpositionen 4203 2100 bis 4203 3000 genanntes, nicht handgearbeitet"

FRBTIFR-BTI-2024-03469Erteilt von FRGültig bis 2027-06-27

Accessoire du vêtement, en croûte de cuir de vachette, de type manchette de protection lors de la réalisation de soudures, couvrant l'avant bras, du poignet jusqu'au coude. L'article est doté d'un serrage élastique aux deux extrémités. L’article est en taille unique conditionné par unité de 50 par carton. Longueur : 40 cm.

FRBTIFR-BTI-2022-00967Erteilt von FRGültig bis 2025-05-09

Accessoire du vêtement en croûte de cuir, de type manchette de protection lors de la réalisation de soudures, couvrant l'avant bras, du poignet jusqu'au coude. L'article est doté d'un serrage élastique aux deux extrémités. Longueur : 40 cm (± 2 cm). Épaisseur : 1,4 mm (± 0,1).

DEBTI42076/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-18

Bekleidungszubehör aus Leder, sog. Wildlederflecken klein, Foto siehe Anlage, - ovale Zuschnitte aus beidseitig rauem Leder, - in den Abmessungen: ca. 12,5 cm x 10 cm, - mit einer umlaufenden, vorgelochten Nahtlinie zum Aufnähen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zum Aufnähen auf schadhafte Stellen oder zum Verstärken von Kleidungsstücken bestimmt, - stellen sich als individuelle (selbstständige) Einzelstücke dar, die der Ergänzung von Kleidung dienen, - zwei Stück verpackt in einer Blisterverpackung mit Pappeinleger. "Bekleidungszubehör aus Leder, anderes als in den Unterpositionen 4203 2100 bis 4203 3000 genanntes, nicht handgearbeitet"

DEBTI42078/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-18

Bekleidungszubehör aus Leder, sog. Wildlederflecken groß, Foto siehe Anlage, - ovale Zuschnitte aus beidseitig gerautem Leder, - in den Abmessungen: ca. 15,5 cm x 10 cm, - mit einer umlaufenden, vorgelochten Nahtlinie zum Aufnähen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zum Aufnähen auf schadhafte Stellen oder zum Verstärken von Kleidungsstücken bestimmt, - stellen sich als individuelle (selbstständige) Einzelstücke dar, die der Ergänzung von Kleidung dienen, - zwei Stück verpackt in einer Blisterverpackung mit Pappeinleger. "Bekleidungszubehör aus Leder, anderes als in den Unterpositionen 4203 2100 bis 4203 3000 genanntes, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4203

Zu Unterposition 4203 4000: Hierher gehören z. B. Hosenträger, Handgelenkbänder, Krawatten, Träger für Trachtenhosen. Schnürsenkel gelten jedoch nicht als Bekleidungszubehör und gehören deshalb zu Unterposition 4205 00 90. Nicht hierher gehören ebenso Armbänder, die Fantasieschmuck sind (Position 7117) sowie Uhrarmbänder (Position 9113).

Kapitel 42

1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4203.40.00.90?

Die Zolltarifnummer 4203.40.00.90 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4203.40.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 4203.40.00.90 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4203.40.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4203.40.00.90?

4203.40.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4203.40.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

4203.40.00.90 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 420340 anderes Bekleidungszubehör > 42034000 anderes Bekleidungszubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4203.40.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4203.40.00.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-05554. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4203.40.00.90?

TARIC-Code 4203.40.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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