Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4303.10.90.00: Kleidung und Bekleidungszubehör, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4303.10.90.00 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4303.10.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 43. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4303.10.90.00
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 43PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS
  2. 4303Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen
  3. 4303.10Kleidung und Bekleidungszubehör
  4. 4303.10.90andere
  5. 4303.10.90.00Kleidung und Bekleidungszubehör, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4303.10.90.00

HS-Code4303.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4303.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4303.10.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17832/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-05

Handschuhe aus Pelzfellen (Lammfell), Abbildung siehe Anlage, - in Form von Fingerhandschuhen, - aus gewachsenen, mit dem Haarkleid gegerbten Fellstücken von Lämmern (laut Antrag) zusammengenäht, - die Fellseite bildet das Innere und die Lederseite die Außenseite der Handschuhe. "Bekleidungszubehör (Handschuhe), aus Pelzfellen von Lämmern"

DEBTI17833/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-05

Handschuhe aus Pelzfellen, sog. Fäustlinge, Abbildung siehe Anlage, - in Form von Fausthandschuhen mit Daumen, - aus gewachsenen, mit dem Haarkleid gegerbten Fellstücken von Lämmern (laut Antrag) zusammengenäht, - die Fellseite bildet das Innere und die Lederseite die Außenseite der Handschuhe. "Bekleidungszubehör (Handschuhe), aus Pelzfellen von Lämmern"

DEBTI17834/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-02

Handschuhe aus Pelzfellen, sog. Baby Fäustling, Abbildung siehe Anlage, - in Form von Fausthandschuhen ohne Daumen, - aus gewachsenen, mit dem Haarkleid gegerbten Fellstücken von Lämmern (laut Antrag) zusammengenäht, - die Fellseite bildet das Innere und die Lederseite die Außenseite der Handschuhe. "Bekleidungszubehör (Handschuhe), aus Pelzfellen von Lämmern"

FR-RTC-2015-000334Erteilt von FRGültig bis 2021-03-23

ÉCHARPE, CONFECTIONNÉE EN TISSU DE CACHEMIRE AVEC DE LA FOURRURE.

FR-RTC-2015-000336Erteilt von FRGültig bis 2021-03-23

ACCESSOIRE DU VÊTEMENT MODULABLE, COMPOSE D UNE PARTIE EN TISSU DE CACHEMIRE ET D UNE LARGE BORDURE EN FOURRURE.

FR-RTC-2015-000333Erteilt von FRGültig bis 2021-03-23

ÉCHARPE, CONFECTIONNÉE EN TISSU DE CACHEMIRE AVEC DE LA FOURRURE. LONGUEUR : 180 CM.

FR-RTC-2015-000337Erteilt von FRGültig bis 2021-03-23

ÉCHARPE, CONFECTIONNÉE EN TISSU DE CACHEMIRE AVEC DE LA FOURRURE. LONGUEUR : 130 CM.

DEBTI19840/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-01

Bekleidungszubehör aus Pelzfellen, sog. Rohware/vorgefertigter Strap für Gürtel, Foto siehe Anlage, - in Form eines Gürtels ohne Gürtelschnalle (unfertige Ware im Sinne der AV 2 a), die die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Gürtels aufweist und wie dieser einzureihen ist), - bestehend aus: - - einem ca. 121 cm langen und ca. 3 cm breiten Streifen: - - - an einem Ende lediglich gerade abgeschnitten und am anderen Ende spitz zulaufend, - - - dreilagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis: - - - - mit einer ca. 1,5 mm dicken Außenlage aus Fell (laut Antrag Pferdefell), - - - - mit einer ca. 1,1 mm dicken Zwischenlage aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, - - - - mit einer ca. 2,2 mm dicken Innenlage aus mit Kunststoff zugerichtetem Leder, - - einer ca. 1 cm breiten Lederschlaufe: - - - an den Enden durch eine Klammer aus unedlem Metall verbunden, - - - zur Durchführung des Gürtelendes, - - einem Zuschnitt mit abgerundeten Enden (Kapplochteil): - - - mit einer Länge von ca. 10 cm und einer Breite von ca. 3 cm, - - - mit zwei gestanzten Löchern und einem gestanzten Schlitz, - - - zur Befestigung der Gürtelschnalle, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - die Außenlage des Streifens aus Pelzfellen geht über den Umfang eines einfachen Besatzes hinaus, somit gehört der fertige Gürtel zu Position 4303. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Pelzfellen von Pferden"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4303

Zu Unterpositionen 4303 1010 und 4303 1090: Siehe die Anmerkung 4 zu Kapitel 43.

Pos. 4303

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. ABL. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

Kapitel 43

1. Als „Pelzfelle" im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art (RV E4301000). 2. Zu Kapitel 43 gehören nicht: a) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701, je nach Beschaffenheit) (RV E4302A00); b) nicht enthaarte, rohe Häute und Felle des Kapitels 41 (siehe Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 41) (RV E4302B00); c) Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position 4203) (RV E4302C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4302D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4302E00); f) Waren des Kapitels 95 (z.B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte) (RV E4302F00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4303.10.90.00?

Die Zolltarifnummer 4303.10.90.00 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4303.10.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 4303.10.90.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4303.10.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 430310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4303.10.90.00?

4303.10.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4303.10.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

4303.10.90.00 steht in dieser Hierarchie: 43 PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS > 4303 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen > 430310 Kleidung und Bekleidungszubehör > 43031090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4303.10.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4303.10.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17832/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4303.10.90.00?

TARIC-Code 4303.10.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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