Zolltarifnummer 4303.90.00.00.0: Kleidung, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4303.90.00.00.0 steht für Kleidung, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4303.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 43. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4303.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4303.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bezug aus Pelzfellen für eine Wärmflasche, Foto siehe Anlage, - aus Pelzfellen, - - aus einem mit dem Haarkleid gegerbten und zugerichteten Fell vom Lamm (laut Antrag), - entsprechend der Form einer Wärmflasche mit Einfüllstutzen gearbeitet, - mit einer Öffnung mit Überlappung zum Einschieben der Wärmflasche, - mit einem Verschluss in Form eines angenähten Knopfes, um den eine elastische Kordel gewickelt wird, - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Höhe) x 24 cm (Breite). "Andere Ware (Bezug für eine Wärmflasche) aus Pelzfellen"
Kissen aus Pelzfellen, sog. Schaffell Kissen, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer Kissenhülle (Bezug), - - aus Pelzfellen an einer Seite der Kissenhülle, - - - einem mit dem Haarkleid gegerbten und zugerichteten Fell vom Schaf (laut Antrag), - - aus Gewirken aus Spinnstoffen (laut Antrag: 100 % Polyester) an der anderen Seite der Kissenhülle, - - das Pelzfell bestimmt aufgrund seiner Zierwirkung den wesentlichen Charakter der Kissenhülle, - - an der aus Spinnstoffgewirken bestehenden Seite mit einer Öffnung mit Reißverschluss, - - in den Abmessungen von ca. 32 cm x 32 cm, - - in verschiedenen Farben, - einem herausnehmbaren Kissen (den Bettausstattungen ähnliche Ware), - - mit einer Hülle aus einem Spinnstofferzeugnis, - - mit einer Füllung aus einem Wattierungsstoff aus Spinnstoffen (laut Antrag: 100 % Polyester), - die Kissenhülle aus Pelzfellen bestimmt nach dem Wert und dem äußeren Erscheinungsbild (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere Ware (Kissen) aus Pelzfellen"
Ware aus Pelzfellen (Katzenspielzeug), sog. Maus auf Ball, Fotos siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - - einem Ball aus Kunststoff, - - - mit einem Durchmesser von ca. 5,5 cm, - - - mit einem eingesteckten Stiel aus Kunststoff, - - - beschwerend befüllt mit rasselnden Kleinteilen, - - einer Maus: - - - auf den Stiel gesteckt, - - - mit einem einfachen Kunststoffkorpus; befüllt mit rasselnden Kleinteilen, - - - annähernd vollständig überzogen mit weißem, laut Untersuchungsergebnis natürlichem Pelzfell, - - - mit Augen und einer Schnauze aus Kunststoff, Ohren aus Spinnstoff und einem Schwanz aus gefärbten Daunen, - der Kunststoff und das Pelzfell sind im Hinblick auf den Umfang und den Verwendungszweck (Katzenspielzeug) gleichbedeutend, die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 /4303) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - an einem bedruckten Pappanhänger aufgemacht. "Andere Ware (Katzenspielzeug), aus Pelzfellen"
Ware aus Pelzfellen, sog. Furries Monster Taschenanhänger, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus einer Ware aus Pelzfellen und einem Schlüsselring, - Ware aus Pelzfellen: - - in Form eines runden, stilisierten Kopfes, - - zusammengenäht aus zugerichteten Pelzfellstücken sowie - im Bereich der Augen - aus verschiedenfarbigen Zuschnitten aus mehrlagigen Verbunderzeugnissen mit jeweils einer Außenseite aus geprägter Kunststofffolie, - - mit einem Durchmesser von ca. 20 cm, - - mit einem angenähten, ca. 10 cm langen, schmalen Band an dessen Ende der Schlüsselring befestigt ist, - Schlüsselring: - - aus unedlem Metall (laut Antrag: Zinklegierung), - - mit einem Durchmesser von ca. 3 cm, - die Ware aus Pelzfellen verleiht der zusammengesetzten Ware aufgrund der Größe und des äußeren Erschei- nungsbildes den wesentlichen Charakter. "Andere Ware (Anhänger), aus Pelzfellen"
Teppich aus Pelzfellen, sog. Teppich "Cosmo Grey Fur", Art. 32973, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - rechteckiger Teppich mit einer Größe von ca. 170 x 200 cm, - aus kleinen, quadratischen Abschnitten aus Pelzfellen zusammengenäht, - - aus mit dem Haarkleid gegerbten und zugerichteten (gefärbten) Fellen von Rindern, - mit einem an der Unterseite angenähten Gewebe aus Spinnstoffen (Baumwolle) verstärkt, - die Pelzfelle bestimmen insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere Ware aus Pelzfellen"
Andere Ware aus Pelzfellen, sog. Fell, Foto siehe Anlage, - gegerbtes, zugerichtetes, aus verschiedenen Stücken zusammengenähtes Pelzfell (Fuchs) in Form eines Kragenbesatzes, - entlang dem Rand mit Streifen aus Spinnstoffgeweben (anderer Stoff als Pelzfell) gesäumt, - mit einer Länge von ca. 70 cm, - keine Ware der Position 4302, da in Verbindung mit anderen Stoffen und der Kragenbesatz ohne weitere Bearbeitung an Kleidungsstücken angebracht werden kann. "Andere Ware (Kragenbesatz), aus Pelzfellen"
Ware aus Pelzfellen (Katzenspielzeug), sog. Nekoflies Spielangel, Foto siehe Anlage, in Form einer aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware, bestehend aus - einer ca. 15 cm langen Kordel aus Spinnstoffen, - einem kleinen Karabinerhaken aus unedlem Metall zum Einhängen an eine Spielzeugangel, - mit einem am Ende der Kordel angebrachten, mausartigen, ca. 15 cm langen Phantasietier, bestehend aus - - einem rollenförmigen, festen Korpus ohne eigene Zierwirkung, - - schmalen Streifen von echtem Pelzfell, die spiralig auf den Korpus aufgeklebt sind und den Schwanz des Tieres bilden, - - echten Tierhaaren, die im Bereich des Kopfes befestigt sind, - die Pelzfellstreifen bestimmen nach dem Umfang und insbesondere in Bezug auf die Verwendung als Katzenspielzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung, der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt, - in einer handelsüblichen Kartonverpackung. "Andere Ware aus Pelzfellen (Katzenspielzeug)"
Ring aus Pelzfellen, sog. Nerzring, Foto siehe Anlage, - aus einem mit dem Haarkleid gegerbten und zugerichteten Fellstück von Nerzen (laut Antrag), - ringförmig zusammengenäht, - mit einem Innendurchmesser von ca. 2 cm, - keine Einreihung als Fantasieschmuck in die Position 7117, da vom Kapitel 71 ausgenommen. "Andere Ware (Ring), aus Pelzfellen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4303 9000: Siehe die Erläuterungen zu Position 4303 des HS, dritter und vierter Absatz.
Zu Unterposition 4303 90: 1. Grizzly-Bärenkopf-Teppich, aus einem ganzen Pelzfell eines Grizzly-Bären, mit Kopf, Schwanz und Pfoten, auf einer Unterlage aus Spinnstoff. Der Kopf ist präpariert, indem Augen und Zunge durch künstliche Augen und eine künstliche Zunge ersetzt wurden. Die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avise 9705.00/1 und 9705.00/3.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. ABL. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …
1. Als „Pelzfelle" im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art (RV E4301000). 2. Zu Kapitel 43 gehören nicht: a) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701, je nach Beschaffenheit) (RV E4302A00); b) nicht enthaarte, rohe Häute und Felle des Kapitels 41 (siehe Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 41) (RV E4302B00); c) Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position 4203) (RV E4302C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4302D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4302E00); f) Waren des Kapitels 95 (z.B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte) (RV E4302F00). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4303.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 4303.90.00.00.0 umfasst Kleidung, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4303.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4303.90.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4303.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 430390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4303.90.00.00.0?
4303.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4303.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4303.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 43 PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS > 4303 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen > 430390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4303.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4303.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI24489/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4303.90.00.00.0?
Warennummer 4303.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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