Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4304: Künstliches Pelzwerk und Waren daraus

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4304 steht für Künstliches Pelzwerk und Waren daraus. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4304 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 43. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4304
Drittlandszoll
3,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 43PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS
  2. 4304Künstliches Pelzwerk und Waren daraus

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Künstliches Pelzwerk im Sinne dieser Position sind Waren aus Wolle, anderen Tierhaaren oder Fasern (einschließlich Fasern in Form von Chenillegarn), die auf Leder, Gewebe oder andere Stoffe derart aufgeklebt oder aufgenäht sind, dass dadurch Pelzfelle nachgeahmt werden, ausgenommen Nachahmungen, die durch Weben oder Wirken (im allgemeinen Positionen 5801 oder 6001) hergestellt sind, die wie die entsprechenden Spinnstoffwaren eingereiht werden. Diese Begriffsbestimmung gilt nicht für echte Pelzfelle, in die durch Kleben oder Nähen weitere Haare eingesetzt worden sind. Künstliches Pelzwerk dieser Position kann vorkommen als Meterware oder in Form konfektionierter Waren (einschließlich Bekleidung und Bekleidungszubehör) entsprechend den Bestimmungen in den Erläuterungen zu Pos. 4303. …

Pos. 4304

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. ABL. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

Kapitel 43

1. Als „Pelzfelle" im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art (RV E4301000). 2. Zu Kapitel 43 gehören nicht: a) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701, je nach Beschaffenheit) (RV E4302A00); b) nicht enthaarte, rohe Häute und Felle des Kapitels 41 (siehe Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 41) (RV E4302B00); c) Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position 4203) (RV E4302C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4302D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4302E00); f) Waren des Kapitels 95 (z.B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte) (RV E4302F00). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4304?

Die Zolltarifnummer 4304 umfasst Künstliches Pelzwerk und Waren daraus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4304?

Der Drittlandszollsatz für 4304 beträgt 3,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4304?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 4304. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4304?

4304 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4304 im Zolltarif eingeordnet?

4304 steht in dieser Hierarchie: 43 PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4304?

Zu 4304 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4304?

Position 4304 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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