Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4412.10.00.30: Sperrholz mit beiden äußeren Lagen aus Bambus, wobei jede äußere Lage eine Dicke von…

Referenzdaten mit Stand 25. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4412.10.00.30 steht für Sperrholz mit beiden äußeren Lagen aus Bambus, wobei jede äußere Lage eine Dicke von weniger als 2,5 mm aufweist, sowie um Sperrholz mit beiden äußeren Lagen aus technischem Furnier aus Mischholz, das zu mindestens 50 % aus Bambusfurnier besteht, wobei jede äußere Lage eine Dicke von weniger als 2,5 mm aufweist, und mit einem Kern, der Lagen aus tropischem Holz und anderem Holz als Nadelholz der in den Unterpositionen 4412 31, 4412 33 und 4412 34 genannten Arten enthält, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet. Der Drittlandszollsatz beträgt 10 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4412.10.00.30 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4412.10.00.30
Drittlandszoll
10 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  2. 4412Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz
  3. 4412.10aus Bambus
  4. 4412.10.00aus Bambus
  5. 4412.10.00.30Sperrholz mit beiden äußeren Lagen aus Bambus, wobei jede äußere Lage eine Dicke von weniger als 2,5 mm aufweist, sowie um Sperrholz mit beiden äußeren Lagen aus technischem Furnier aus Mischholz, das zu mindestens 50 % aus Bambusfurnier besteht, wobei jede äußere Lage eine Dicke von weniger als 2,5 mm aufweist, und mit einem Kern, der Lagen aus tropischem Holz und anderem Holz als Nadelholz der in den Unterpositionen 4412 31, 4412 33 und 4412 34 genannten Arten enthält, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4412.10.00.30

HS-Code4412.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4412.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4412.10.00.3010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll10 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115
Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
ERGA OMNES-Alle übrigen UnternehmenREGULATION R1840/26-

Laufende Verfahren, aus denen später Zölle folgen können: China

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4412

Zu Unterpositionen 4412 10, 4412 31, 4412 33, 4412 34 und 4412 39: Sperrholz verbleibt in diesen Unterpositionen, auch wenn es auf der Oberfläche überzogen oder weitergehend – wie im vorvorletzten Absatz der Erläuterungen zu Pos. 4412 beschrieben – bearbeitet ist.

Pos. 4412

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3829/86 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91): Sperrholzplatten, 1981 bis 2 400 mm lang, 762 bis 1 220 mm breit und etwa 44 mm dick, die aus einem Kern, der zwischen zwei dreischichtigen Furnierplatten liegt, bestehen. Beide Längsseiten (ggf. furniert) und eine oder auch beide Breitseiten (ggf. furniert) bestehen jeweils im Wesentlichen aus einem Stück Holz, Kantenleiste genannt. Die Sperrholzplatten weisen keine weitere Bearbeitung auf. Position 4412 Verordnung (EG) Nr. 1199/2005 der Kommission vom 22. Juli 2005 (ABl. EU Nr. L 195/3) (RV L 1199/2005), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. …

Pos. 4412

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 28. April 2022 in der Rechtssache C-72/21 (PRODEX): (38) Folglich müssen die in Rede stehenden Waren unabhängig von etwaigen zusätzlichen Bearbeitungen wie den vom vorlegenden Gericht in seiner dritten Vorlagefrage genannten, um in die Unterposition 4418 20 der KN eingereiht werden zu können, als unvollständige oder unfertige Waren, die aber im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der zu dieser Unterposition gehörenden Waren im Sinne des ersten Teils der Allgemeinen Vorschrift 2 a für die Auslegung der KN haben, derart weiterbearbeitet sein, dass ihre Verwendung als Türen, Rahmen, Verkleidungen und Schwellen von Türen eindeutig erkennbar ist. …

Pos. 4412

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts München vom 23. November 2006 in der Rechtssache 14 K 2729/06 über die Einreihung von „LVL Laminatplatten“ in die Position 4412 der Kombinierten Nomenklatur. Tenor: Laminatplatten, die aus drei jeweils ca. 13 mm starken Platten, die quer zum Faserverlauf aufeinander geleimt sind, bestehen, wobei jede der Platten selbst aus fünf jeweils ca. 2,5 mm starken Schälfurnierunterlagen, die faserparallel miteinander verleimt sind, besteht, sind in die Unterposition 4412 99 80 1) der KN (ab 1. Januar 2010: 4412 99 40 bis 4412 99 85) einzureihen. 1) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende KN-Codes 4412 41 91 bis 4412 49 00

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4412.10.00.30?

Die Zolltarifnummer 4412.10.00.30 umfasst Sperrholz mit beiden äußeren Lagen aus Bambus, wobei jede äußere Lage eine Dicke von weniger als 2,5 mm aufweist, sowie um Sperrholz mit beiden äußeren Lagen aus technischem Furnier aus Mischholz, das zu mindestens 50 % aus Bambusfurnier besteht, wobei jede äußere Lage eine Dicke von weniger als 2,5 mm aufweist, und mit einem Kern, der Lagen aus tropischem Holz und anderem Holz als Nadelholz der in den Unterpositionen 4412 31, 4412 33 und 4412 34 genannten Arten enthält, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4412.10.00.30?

Der Drittlandszollsatz für 4412.10.00.30 beträgt 10 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4412.10.00.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 441210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4412.10.00.30?

4412.10.00.30 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4412.10.00.30 im Zolltarif eingeordnet?

4412.10.00.30 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4412 Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz > 441210 aus Bambus > 44121000 aus Bambus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4412.10.00.30?

Zu 4412.10.00.30 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4412.10.00.30 von der EUDR betroffen?

Ja. 4412.10.00.30 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Gilt für 4412.10.00.30 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 4412.10.00.30 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung ERGA OMNES. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4412.10.00.30?

TARIC-Code 4412.10.00.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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