Zolltarifnummer 4419.20.90.00.0: Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4419.20.90.00.0 steht für Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4419.20.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4419.20.90.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- 4419Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche
- 4419.20aus tropischem Holz
- 4419.20.90andere
- 4419.20.90.00.0Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4419.20.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Schale, Mangoholz, blau (Abbildung siehe Anlage), - runde Schale aus Mangoholz (lt. Antragsteller: Mangifera indica L.) mit glatter, abwischbarer Oberfläche, mit einer Epoxidharz-Beschichtung auf der Innenfläche, in den Abmessungen: ca. 20 cm (Durchmesser) x 6 cm (Höhe), - in Folie mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche z. B. zum Servieren von Lebensmitteln. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, nicht aus Bambus, aus tropischem Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44 (zusammengesetzte Ware aus Holz - charakterbestimmend - und Kunststoff)"
Servierbrett (Abbildung siehe Anlage), - rechteckiges, an den Ecken abgerundetes Servierbrett mit Griff aus Mangoholz (lt. Antragsteller:Mangifera indica L.) mit glatter, abwischbarer Oberfläche, auf der Oberseite mit einer rechteckigen Vertiefung mit einer Epoxidharz-Beschichtung auf der Innenfläche, mit einer Aufhängekordel aus Spinnstoff, in den Abmessungen: ca. 38 x 15 , 2 x 2 , 5 cm, - in Folie mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, z.B. zum Servieren von Lebensmitteln. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, nicht aus Bambus, aus tropischem Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44 (zusammengesetzte Ware aus Holz - charakterbestimmend - Kunststoff und Spinnstoff)"
Schneidebretter aus Akazienholz, 3er-Set, mit Bretthalter (Abbildung siehe Anlage) - Set aus drei rechteckigen Schneidebrettern aus nebeneinander verleimten Akazienholzleisten (Acacia mangium lt. Antragsteller), mit umlaufend abgeschrägtem Rand, abgerundeten Kanten, Oberseite mit Ablaufrille versehen, Unterseite mit vier Antirutschfüßen aus PVC, in den Abmessungen ca.: 26 x 18 x 2 cm, 33 x 24 x 2 cm, 40 x 30 x 2 cm, und einem zugehörigen Bretthalter aus Akazienholz (Acacia mangium lt. Antragsteller) mit drei Fächern zum Einstellen der Schneidebretter - zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche - zusammen mit Beipack (Pflegeanleitung) in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Schneidebretter bestimmen hinsichtlich Anzahl, Umfang und Bedeutung für die Verwendung den Charakter des Ganzen. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus tropischen Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44 (Schneidebretter mit Bretthalter in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Mangoschale Marble, Art. 399021 (Abbildung siehe Anlage), - runde Schale aus Mangoholz lt. Antragsteller: Mangifera Indica) mit glatter, abwischbarer Oberfläche, mit einer Emaille-Beschichtung auf der Innenfläche, in den Abmessungen: ca. 20 cm (Durchmesser) x 6 cm (Höhe), - zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, nicht aus Bambus, aus tropischem Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44 (zusammengesetzte Ware aus Holz - charakterbestimmend - und Emaille)"
Schneidebrett "Hase", Art. 830652 (Abbildung siehe Anlage) - Brett in Form eines stilisierten Hasenkopfs aus tropischem Holz (Rubber Wood - Hevea brasiliensis, lt. Antragsteller), Abmessung ca. 33 x 20 x 1,5 cm, mit per Lasergravur aufgebrachtem Herz als Verzierung, - zur Verwendung als Schneidebrett bei Tisch oder in der Küche. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus tropischem Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44; Schneidebrett"
Salatbesteck-Set "Stripes", 2-tlg., 25667 (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus zwei Holzlöffeln aus Gummibaumholz (Ficus Elastica, lt. Antrag- steller) mit Löffelschale, einer davon mit drei länglichen Aussparungen, am Griff mit Längsrillen und am Griffende mit einer Lochbohrung für eine Aufhängevor- richtung versehen, Abmessungen ca. 30,5 x 8 x 2 cm, - zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, - zusammen in einer handelsüblichen Verkaufsverpackung aufgemacht. „Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, nicht aus Bambus, aus tropischem Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44“
Küchenrollenhalter, Art. 24851 (ohne Küchenrolle, beispielhafte Abbildung siehe Anlage), - runde Standplatte (Durchmesser ca. 12,5 cm) aus Gummibaumholz (Ficus Elastica, lt. Antragsteller), in der Mitte mit senkrecht stehender Stange aus Holz und Metall (verchromt, lt. Antrag), mit Holzknauf am oberen Ende (Gesamthöhe ca. 35 cm), - zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche. Das Holz bestimmt aufgrund des Wertes und des Umfanges den Charakter des Küchenrollenhalters. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus tropischem Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall); Küchenrollenhalter"
Tablett "Stripes", Gummibaum, 25663 (Abbildung siehe Anlage) - rechteckiges Tablett mit einer Bodenplatte aus nebeneinander (Kante-an-Kante) verleimten Holzleisten und einem umlaufenden Rand aus Holzleisten, an den Schmalseiten mit zwei Grifföffnungen versehen, Abstellflache innen gerillt, aus Gummibaumholz (Hevea brasiliensis, lt. Antragsteller; Abmessungen: ca. 45,7 x 30,5 x 4,5 cm), - mit einer bedruckten Pappbanderole für den Verkauf aufgemacht, - zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche zum Transport und Servieren von z.B. Speisen oder Geschirr. „Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, nicht aus Bambus, aus tropischem Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44“
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 178. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Mai 2017): Warenbeschreibung: Käsebrett-Set, bestehend aus einem Schneidbrett aus Gummibaumholz mit einem Magnetstreifen, Zubehör aus nicht rostendem Stahl und aus Keramik. Es wird bei Tisch oder in der Küche zum Servieren und Anrichten von Käse verwendet Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der AV 3 b) als Set in die Unterposition 4419 90 90 1) einzureihen. Begründung: Der wesentliche Charakter der Ware wird durch das Schneidbrett, das zum Schneiden, Anrichten und Servieren genutzt wird, verliehen. 1) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffender KN-Code 4419 90 00
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4419.20.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 4419.20.90.00.0 umfasst Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4419.20.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4419.20.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4419.20.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 441920. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4419.20.90.00.0?
4419.20.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4419.20.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4419.20.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4419 Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche > 441920 aus tropischem Holz > 44192090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4419.20.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4419.20.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37055/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 4419.20.90.00.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 4419.20.90.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4419.20.90.00.0?
Warennummer 4419.20.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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