Zolltarifnummer 4420.19.00: Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4420.19.00 steht für Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4420.19.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4420.19.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- 4420Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94
- 4420.19andere
- 4420.19.00Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4420.19.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ziergegenstand (Abbildung siehe Anlage), - in Form einer stilisierten Engelsfigur aus Massivholz, mit einem Diadem aus unedlem Metall sowie Flügeln aus Kunststoff, ein stilisiertes Nussknackermännchen aus Massivholz haltend, auf einem runden Sockel aus Massivholz stehend, lt. Antragsteller Holz aus Buche, Hainbuche/Weißbuche und Ahorn, - handbemalt, in den Abmessungen: B 3 , 0 cm x H 6 , 5 cm x T 4 , 5 cm, - in einem Pappkarton mit Vlieseinlage verpackt, - zur allgemeinen Verwendung als Dekorationsartikel in der Winterzeit (kein Festartikel der Position 9505, neutral gestaltet, insbs. kein Verkündigungsengel). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. „Ziergegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, unedlem Metall und Kunststoff)"
Wandelemente (Abbildungen siehe Anlage) - Wanddekoration aus blumenförmigen gebeizten/lackierten Sperrholz- zuschnitten (aus Birke laut Antrag) in drei Ausführungen: -- bestehend aus einem Stiel und einer daran geschraubten stilisierten Blüte in Form einer Drehscheibe aus Sperrholz mit aufgeklebten bunten Steinen aus Kunststoff, in den Abmessungen von 50 x 90 x 1 , 5 cm, -- bestehend aus einem Stiel und einer daran geschraubten stilisierten Blüte mit aufgeklebten Halbkugeln aus unedlem Metall, in den Abmessungen von 56 x 80 x 1 , 5 cm, -- bestehend aus einem Stiel und daran geschraubten stilisierten Blüten aus Sperrholz mit verschraubten Spiegeln aus Kunststoff, in den Abmessungen von 40 x 120 x 1 , 5 cm, - dient nach Befestigung an der Wand zu Dekorationszwecken. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird insbesondere hinsichtlich des Umfanges und des Wertes durch das Holz bestimmt "Ziergegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und Kunststoff bzw. unedlem Metall)"
Ziergegenstand "Punschwagen" (Abbildung siehe Anlage), - in Form einer winterlich gestalteten Szenerie mit einer weiblichen Zierfigur aus Massivholz (Buche, lt. Antrag) sowie einem Wagen mit Dach aus Sperrholz (Birkensperrholz, lt. Antrag) und Massivholz (Buche, lt. Antrag) und einem Griff und Ständer aus unedlem Metall, mit Applikationen aus Massivholz (Buche, lt. Antrag), unedlem Metall, Spinnstoff und künstlichem Blattwerk versehen, aufgebracht auf einer Grundplatte aus einer Holzfaser- platte (MDF, lt. Antrag), - bunt bemalt, in den Abmessungen: B 9 , 0 cm x H 7 , 0 cm x T 6 , 0 cm, - zur allgemeinen Verwendung als Dekorationsartikel in der Winterzeit (kein Festartikel der Position 9505, da ohne Elemente/Symbole, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Ziergegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, unedlem Metall, Spinnstoff und künstlichem Blattwerk)"
Fachwerkhaus (Abbildung siehe Anlage) - Ziergegenstand in Form eines winterlich gestalteten Fachwerkhauses mit Ecktürmen, Giebelornament mit Schriftzug "Rathaus", Uhr und Abschlussspitze, Balkon, Treppen- aufgang, eingesetzten Fenster- und Türrahmen im "Erdgeschoss", Briefkasten, Schild und Außenlampenschirmen aus Holzfaserplatten (MDF), Buchenholz und Birkensperr- holz, Balkongeländer und Fenster mit künstlichen Tannengirlanden verziert, - aufgebracht auf einer Grundplatte aus einer Holzfaserplatte, - bunt bemalt, in den Abmessungen: ca. H 21 cm, B 20 cm und T 8 cm, - mit eingebauter LED-Beleuchtung mit Anschlusskabel zur Erhöhung der Zierwirkung ausgestattet (kein Beleuchtungskörper der Position 9405), - in einem Pappkarton mit Vlieseinlage verpackt, - zur Verwendung als Dekorationsartikel in der Winterzeit (neutrale Tannen- girlande, keine weihnachtlichen Attribute somit kein Festartikel der Position 9505). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. „Ziergegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz- charakterbestimmend-, künstlichen Tannengirlanden und LED-Beleuchtung)"
Marktstand (Abbildung siehe Anlage) - Ziergegenstand in Form eines winterlich gestalteten Verkaufsstandes aus Holzfaserplatten (MDF) und Birken-Sperrholz, mit einer Verkaufsperson sowie zum Teil über Ösenschrauben angehängten Verkaufsgegenständen, Verzierungen aus Buchenholz bzw. Birken-Sperrholz, sowie künstlichem Blattwerk und Papierdrucken nebensächlicher Art versehen (Materialangaben lt. Antragsteller), - Verkaufsstand aufgebracht auf einer Grundplatte aus einer Holzfaserplatte, - bunt bemalt, in den Abmessungen: Höhe ca. 8 , 5cm, Breite ca. 8cm, Tiefe ca. 4 , 5cm, - mit eingebauter LED-Beleuchtung mit Anschlusskabel zur Erhöhung der Zierwirkung ausgestattet (kein Beleuchtungskörper der Position 9405), - in einem Pappkarton mit Vlieseinlage verpackt, - zur Verwendung als Dekorationsartikel in der Winterzeit (neutral gestaltet, keine weihnachtlichen Attribute somit kein Festartikel der Position 9505). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. „Ziergegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, künstlichem Blattwerk, Druckerzeugnis und LED-Beleuchtung)"
Froschkonzert (Abbildung siehe Anlage) - Ziergegenstand in Form einer stilisierten Naturszene mit Tieren und Pflanzen an einem See, bestehend aus -- fünf Fröschen und einem Feuersalamander (aus massivem Buchenholz und Birkensperrholz, teils unedlem Metall und Kunststoff, lt. Antragsteller), -- vier schilfartigen Pflanzen (künstliches Blattwerk der Pos 6702), -- fünf Holzapplikationen in Blütenform (Buchenholz, lt. Antrag) und -- einem Felsen aus Massivholz (Buchenholz, lt. Antrag), -- aufgebracht auf einer Grundplatte aus Holzfaserplatte (MDF, lt. Antrag), - bemalt, Abmessungen (HxTxB) ca. 5 , 5 x 5 x 8 cm, - in einem Pappkarton mit Vlieseinlage verpackt. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung (Zierwirkung) durch das Holz bestimmt. "Ziergegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- künstlichem Blattwerk, unedlem Metall und Kunststoff)"
Marktstand (Abbildung siehe Anlage) - Ziergegenstand in Form eines winterlich gestalteten Verkaufsstandes aus Holzfaserplatten (MDF) und Birken-Sperrholz, mit einer Verkaufsperson und zum Teil über Ösenschraube angehängten Verkaufsgegenständen und Verzierungen aus Buchenholz bzw. Birken-Sperrholz, mit Papierdrucken nebensächlicher Art, - Verkaufsstand aufgebracht auf einer Grundplatte aus einer Holzfaserplatte, - bunt bemalt, in den Abmessungen: ca. H 8 , 5 cm, B 8 cm und T 4 , 5 cm, - mit eingebauter LED-Beleuchtung mit Anschlusskabel zur Erhöhung der Zierwirkung ausgestattet (kein Beleuchtungskörper der Position 9405), - in einem Pappkarton mit Vlieseinlage verpackt, - zur Verwendung als Dekorationsartikel in der Winterzeit (neutrale Tannen- girlande, Zapfen, Schnee, keine weihnachtlichen Attribute, somit kein Festartikel der Position 9505). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. „Ziergegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz- charakterbestimmend-, Druckerzeugnis und LED-Beleuchtung)"
Katzen im Garten, (Abbildung siehe Anlage) - Ziergegenstand in Form einer stilisierten Gartenszene mit Tieren und Pflanzen auf einer Wiese mit Bank, bestehend aus -- drei auf einer Gartenbank und einer auf dem Boden sitzenden Katze, jeweils aus Massivholz (Buchenholz, lt. Antrag und teils Chenilledraht), -- eine Gartenbank aus Holz (Faserplatte (MDF) und Birkensperrholz, lt. Antrag) mit Moosanhaftung (Kunststoff), -- einer Brombeerranke mit Beeren, Blättern, Blüten und Knospen und einer farnartigen Pflanze (jeweils Ware der Pos 6702), -- aufgebracht auf einer Grundplatte aus Holzfaserplatte (MDF, lt. Antrag), - bemalt, Abmessung (HxTxB) ca. 9 , 5 x 5 x 8 cm, - in einem Pappkarton mit Vlieseinlage verpackt. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Ziergegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, künstlichen Pflanzen, Chenilledraht und Kunststoff)"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Platten aus Hölzern mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie) einschließlich solcher Platten, die zum Teil aus anderem Material als aus Holz bestehen. Die Waren dieser Position können aus natürlichem Holz, aus Spanplatten oder ähnlichen Platten, aus Faserplatten, aus Lagenholz oder aus verdichtetem Holz hergestellt sein (siehe Anmerkung 3 zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehört eine große Zahl von Waren aus Holz, einschließlich Waren aus Hölzern mit Einlegearbeit, im Allgemeinen in sorgfältiger Ausführung, wie Kunsttischlerwaren (z. B. Kassetten und Schmuckkästen); Kleintischlerwaren; Zier- und Fantasiegegenstände. Gegenstände dieser Art, selbst wenn sie mit Spiegeln geschmückt sind, gehören hierher, vorausgesetzt, sie bleiben im Grunde genommen Waren von der in dieser Position beschriebenen Art. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 1) (RV L 2080/91): 5. Spardose aus bemaltem Holz in Form einer stilisierten Kinderfigur von etwa 16 cm Höhe, bestehend aus einem zylinderförmigen Behälter aus Holz, mit Schlitz zum Einwerfen von Münzen und im oberen Teil mit einem Holzstab versehen, der zur Entnahme der Münzen herausgezogen werden kann und der drei Kugeln trägt, die die Arme und den Kopf, der nicken kann, darstellen. Unterposition 4420 10 2) 1) ABl. EG Nr. L 193/6 2) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende KN-Codes 4420 11 10 bis 4420 19 00 Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23. November 2012 - 4 K 281/11 - und Beschluss des BFH vom 12. September 2013 - VII B 5/13 - Einreihung von sog. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 227. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 6. bis 8. Dezember 2021: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um einen Halter für ein Tablet oder Buch. Der Halter ist innen aus Birkenfurnier und außen aus Bambusfurnier gefertigt. Die beiden Furnierschichten sind miteinander verpresst und verleimt. Der Halter hat folgende Abmessungen: Breite 26 cm, Höhe 17 cm. Der Halter kann auf eine ebene Fläche gestellt oder an einer Wandschiene aufgehängt werden. Auf dem Halter wird das Tablet oder Buch platziert, sodass man in einer besseren Position lesen kann. …
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4420.19.00?
Die Zolltarifnummer 4420.19.00 umfasst Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4420.19.00?
Der Drittlandszollsatz für 4420.19.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4420.19.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 442019. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4420.19.00?
4420.19.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4420.19.00 im Zolltarif eingeordnet?
4420.19.00 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4420 Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94 > 442019 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4420.19.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4420.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI23356/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 4420.19.00 von der EUDR betroffen?
Ja. 4420.19.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4420.19.00?
KN-Code 4420.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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