Zolltarifnummer 4421.91.00.00.0: Andere Waren aus Holz, andere, aus Bambus
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4421.91.00.00.0 steht für Andere Waren aus Holz, andere, aus Bambus. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4421.91.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4421.91.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4421.91.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bambusmatte (Abbildung siehe Anlage) - Matten aus getrockneten, gespaltenen, dickwandigen, starren Bambusstäbchen holziger Stoff, (Breite je Stab ca. 10 - 15 mm, Dicke je ca. 4 mm, nicht zum Flechten geeignet) die parallel angeordnet und mit verzinktem Eisendraht zusammengehalten werden, in unterschiedlichen Abmessungen, - in Kunststofffolie verpackt, - zur Verwendung im Freien als Abtrennung (Wind- oder Sichtschutz, Sicherheitszaun, Grundstücksabgrenzung). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall)“
Bambus Spieße (beispielhafte Abbildung siehe Anlage), - naturfarbene, einseitig angespitzte Stäbchen aus Bambus (lt. Antragsteller) mit einer Länge bis zur Spitze von 125 - 800 mm sowie einem Durchmesser von 2,5 - 5,0 mm, - zu 50 - 1000 Stück in einem Beutel verpackt, - zur Verwendung als z.B. Fleischspieße. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Waren aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus - Bambus Spieße"
Wickeltischaufsatz für Kommoden (Abbildung siehe Anlage) - aus einem rechteckigen Rahmen aus weiß lackiertem Bambus (lt. Firmenangaben) mit 2 seitlichen Handgriffen, abgerundeten Ecken und Kanten, zur Montage als Aufsatz an einer Kommode und an der Wand, Abmessungen: 85x75x13cm, noch nicht zusammengesetzt, - zur Verwendung zum Schutz des Babys vorm Herunterfallen beim Wickeln (kein erkennbares Teil eines Möbels), - zusammen mit Beipack (Montagematerial, Bedienungsanleitung) in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, aus Bambus, noch nicht zusammengesetzt, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Systembrett für die Familientherapie (Abbildungen siehe Anlage), Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus - 26 unterschiedlich großen, teilweise farbig lackierten Figuren aus Bambus (holziger Stoff) mit stark stilisiertem Kopf und Körper, am Kopf mit punktförmigen Augen versehen (Statuetten ähnliche Zierfiguren), - 4 kleinen Zylindern (geometrische Form ohne Zierwirkung) aus Bambus (holziger Stoff), - 1 zweiteiligen Brett aus aufeinander und nebeneinander verleimten Bambus- lamellen (holziger Stoff, Lagenholz), mit abgerundeten Ecken, Kanten und einer wellen- förmigen Trennlinie als Aufstellunterlage für die Figuren und Zylinder (Bambus für alle Bestandteile lt. Antragsteller) sowie - 1 Beutel aus Spinnstoffen zur Aufbewahrung der Figuren und Zylinder, - gemeinsam in einem dafür üblichen, bedruckten Karton zur Abgabe an den Endverwender aufgemacht, - soll zu therapeutischen Zwecken durch visuelle Darstellung eines Problems /einer Situation z.B. in der Familientherapie verwendet werden (kein Spiel mit Gewinnermittlung, dient nicht der spielerischen Unterhaltung, somit weder Ware der Pos. 9504, noch der Pos. 9503). Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Wertes sind die Figuren, die Zylinder und das Brett gleichrangig; der Beutel ist von unter- geordneter Bedeutung. Bezüglich der Menge überwiegen die Figuren, hinsichtlich des Umfangs (Größe) das zweiteilige Brett. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar. Die Einreihung erfolgt daher in die zuletzt genannte in Betracht kommende Position 4421. "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, aus Bambus (Warenzusammenstellung aus Figuren, Zylindern und Aufstellbrett -ohne charakterbestimmenden Bestandteil, mit Aufbewahrungsbeutel von unterge- ordneter Bedeutung)"
WC-Sitz aus Bambus, Art.-Nr.: 15752 (Abbildung siehe Anlage), - Toilettensitz mit Deckel aus entsprechend geformten Zuschnitten aus aufeinander und nebeneinander verleimten Lamellen aus Bambus, - mit vier Auflagepuffern aus Kunststoff an der Sitz-Unterseite und zwei Auflage- puffern aus Kunststoff an der Deckel-Unterseite, - Sitz und Deckel sind durch zwei Metallscharniere verbunden, - noch nicht zusammengesetzt, - gemeinsam mit Beipack (Montagematerial) in einem bedruckten Karton für den Verkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs durch den Toilettensitz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, aus Bambus (noch nicht zusammengesetzt, in Waren- zusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbe- stimmendem Beipack)"
Bambus Rankbogen, V26642 und V26643 (Abbildung siehe Anlage) - in einem Herstellungsverfahren unter Feuchtigkeit, Hitze und Abkühlung u-förmig gebogene Bambusstäbe (keine Ware der Position 1401), Abmessungen: 150 × 26 × 1,6 cm oder 180 × 30 × 1,8 cm, - zur Verwendung als Rankhilfe für Pflanzen z.B. in Pflanzgefäßen. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Waren aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus; - Rankbogen"
Tischplatte Bambus (Abbildung siehe Anlage) - dreilagige Holzplatte aus Bambus mit horizontal verleimten Außenlagen (lt. Antrag 5-6 mm stark) und einer vertikalen starken Mittellage (Lagenholz), mit umlaufendem, 5 cm breitem, abgeschrägtem Rand, geölt und leicht karbonisiert, Abmessungen: 2000 x 900 x 26 mm, - zur Verwendung im Möbelbau, z. B. als Tischplatte (ohne Vorrichtungen zum Befestigen an einem Tischuntergestell). "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Waren aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus"
Bambusmatte, Sichtschutzmatte SHANGHAI natur (Abbildung siehe Anlage) - Sichtschutzmatte aus getrockneten, gespaltenen, dickwandigen, starren Bambusstäben (holziger Stoff; Breite je Stab ca. 10 - 15 mm, Dicke je ca. 4 mm, nicht zum Flechten geeignet), die parallel angeordnet und mit verzinktem Eisendraht zusammengehalten werden, in den Abmessungen: 180 x 180 cm, - in Kunststoffolie verpackt, - zur Verwendung im Freien als Abtrennung (Wind- oder Sichtschutz, Sicherheitszaun, Grundstücksabgrenzung). Der Charakter der zusammengesetzen Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch den Bambus bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Waren aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, aus Bambus (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall); - Bambusmatte, Sichtschutzmatte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle aus Holz hergestellten Waren, einschließlich Waren aus Hölzern mit Einlegearbeit, auch gedrechselt, ausgenommen solche, die schon in den vorstehenden Positionen erfasst sind oder, gleich aus welchem Stoff sie bestehen, zu anderen Kapiteln gehören (siehe insbesondere Anmerkung 1 zu Kapitel 44). Hierher gehören auch Teile aus Holz für Waren der vorstehenden Positionen, ausgenommen solche der Pos. 4416. Die Waren dieser Position können aus natürlichem Holz, aus Spanplatten oder ähnlichen Platten, aus Faserplatten, aus Lagenholz oder aus verdichtetem Holz hergestellt sein (siehe Anmerkung 3 zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehören z. B.: 1) Spulen und Spindeln. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1655/2005 der Kommission vom 10. Oktober 2005 (ABl. EU L 266 vom 11. Oktober 2005) (RV L 1655/2005) 1. Nicht zusammengebaute Ware in Form eines in der Größe reduzierten Gewächshauses, ein so genanntes „Minigewächshaus“, mit den ungefähren Abmessungen 50 cm (Länge), 24 cm (Breite), 25 cm (Höhe). Der Rahmen ist aus Holz gefertigt, den Boden bildet ein Metallgitter und die Einfassung besteht aus Plastik. Wenn das Minigewächshaus zusammengebaut ist, lässt sich der obere Teil öffnen. Unterposition 4421 9098 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2a), 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 4421, 4421 90 und 4421 9098. Die Konstruktion (Holzrahmen) verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (43. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. Oktober 2010): Beschreibung: Eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus Holzkugeln, aufgezogen auf synthetische Chemiefasern, die an einer Randeinfassung aus textilem Material mit einer Breite von ungefähr 9 cm angebracht sind. Sie ist dazu bestimmt, auf einem Sitz platziert zu werden und besteht aus einem Sitzelement und einem Rückenelement, die durch Bänder zusammengehalten werden. Die Gesamtmaße betragen ungefähr 90 cm x 43 cm. Das Erzeugnis ist auf der Rückseite mit Gewirke aus synthetischen Chemiefasern verstärkt und wird mit einem elastischen Band an der Rücklehne des Sitzes befestigt. …
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4421.91.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 4421.91.00.00.0 umfasst Andere Waren aus Holz, andere, aus Bambus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4421.91.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4421.91.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4421.91.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 442191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4421.91.00.00.0?
4421.91.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4421.91.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4421.91.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4421 Andere Waren aus Holz > 442191 aus Bambus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4421.91.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4421.91.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI8251/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 4421.91.00.00.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 4421.91.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4421.91.00.00.0?
Warennummer 4421.91.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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