Zolltarifnummer 4421.99.10.00.0: Andere Waren aus Holz, aus Faserplatten
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4421.99.10.00.0 steht für Andere Waren aus Holz, aus Faserplatten. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4421.99.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4421.99.10.00.0
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- 4421Andere Waren aus Holz
- 4421.99andere, andere
- 4421.99.10aus Faserplatten
- 4421.99.10.00.0Andere Waren aus Holz, aus Faserplatten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4421.99.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Höhle Isa, Holzoptik, hellbraun/weiß (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges Gehäuse mit einer hausförmigen Einstiegsöffnung aus beschichteten Faserplatten (MDF lt. Antrag), mit vier Stellfüßen aus massivem Holz versehen, Abmessungen ca. 40 x 50 x 40 cm, noch nicht zusammengesetzt, - mit einem losen, gepolsterten Spinnstoffkissen ausgestattet, - gemeinsam mit einer Montageanleitung und Montagematerial (Beipack von untergeordneter Bedeutung) in einem bedruckten Karton für die Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht, - dient als Schlaf- und Ruheplatz für Katzen. Der Charakter der Warenzusammenstellung wir durch die Katzenhöhle bestimmt. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Umfangs durch das Gehäuse aus Holz bestimmt; auf Unterpositionsebene überwiegen aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs die Faserplatten. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten, noch nicht zusammengesetzt (zusammen- gesetzte Ware aus charakterbestimmender Holzware aus Faserplatten -charakterbestimmend- und massivem Holz mit Spinnstoffkissen, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmenden Beipack); sog. Katzenhöhle"
Transportkoffer (Abbildung siehe Anlage) - Werkzeugkasten mit zweiteiligem, beidseitig aufklappbarem Deckel, aus zugeschnittenen, mit grauer Kunststofffolie beklebten Holzfaserplatten mit Kanten- und Eckverstärkungen aus Metall bestehend, Abmessungen ca. 22 x 33 x 23,5 cm, - innen mit zwei übereinanderliegenden, scherenförmig aufzuziehenden Reihen kleinerer Fächer, mit Schaumstoff gepolstert und einem großen, Schaumstoff gepolsterten, durch versetzbare Trennstege unterteilbaren Hauptfach (ca. 31 x 19 x 22,5 cm) versehen, - mit zwei verschließbaren Bügelschlössern und vier Scharnieren aus Metall, einem Griff aus Kunststoff sowie einem abnehmbaren Tragegurt aus Spinnstoff ausgestattet. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich Umfang und Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Formgebung und Stabilität) durch die Faserplatten bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Kunststoff, Metall und Spinnstoff), Transportkoffer"
Werkzeugkiste leer, Alu Angelkoffer (Abbildung siehe Anlage) - Werkzeugkasten mit zweiteiligem, beidseitig aufklappbarem Deckel, aus zugeschnittenen, mit grauer Kunststofffolie beklebten Holzfaser- platten mit Kanten- und Eckverstärkungen aus Metall bestehend, Abmessungen ca. 22 x 36 x 35 cm, - innen mit zwei übereinanderliegenden, scherenförmig aufzuziehenden Reihen kleinerer Fächer aus Kunststoff und einem großen, Schaumstoff gepolsterten Hauptfach (ca. 35 x 21 x 20,5 cm) versehen, - mit zwei verschließbaren Bügelschlössern und vier Scharnieren aus Metall, einem Griff aus Kunststoff sowie einem abnehmbaren Tragegurt aus Spinnstoff ausgestattet. Der Charakter der Ware wird hinsichtlich Umfang und Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Formgebung und Stabilität) durch die Faserplatten bestimmt. „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten (zusammen- gesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Kunststoff, Metall und Spinnstoff), sog. Werkzeugkiste"
Kratzbaum "City Style", - zusammengesetzte Ware aus - - Katzenkratzbaum in Form eines mehrstöckigen Gebildes (Höhe ca. 98 cm) aus Faserplatten (MDF, in Holzoptik beschichtet - lt. Antragsteller), bestehend aus: - - - einer Bodenplatte, Abmessung ca. 58 x 38 cm, - - - einer Zwischenplattform, Abmessung ca. 58 x 38 cm, - - - einer kleinen Zwischenplattform, Abmessung ca. 26 x 23,5 cm, - - - einem Häuschen mit Eckeinstieg, Abmessung Grundfläche Dach ca. 36 x 38 cm, - - - einer Abschlußplattform, Abmessung ca. 32 x 26 cm, verbunden mit - - - 4 quadratischen Säulen (mit Kern aus Spanplatten und MDF), mit Seilen (Jute, lt. Antragsteller) umwickelt, Seitenlänge Säulen ca. 9 cm, Höhe ca. 36 bzw. 20 cm, - - - 2 Seitenwänden, mit einer Kratzfläche aus Spinnstoffgewebe (Jute, lt. Antrag) versehen, Abmessung Kratzfläche ca. 51,5 x 19,5 cm, - - - einer an der Zwischenplattform zu befestigenden Hängematte aus Spinnstoffgewebe, Abmessung ca. 57 x 36 cm, - - einem losen Kissen aus Spinnstoffgewebe (Polyester, lt. Antrag), zum Einlegen in das Häuschen, - dient der Beschäftigung und als Ruheplatz für Katzen, - noch nicht zusammengesetzt, gemeinsam mit Montagematerial und Aufbauanleitung von untergeordneter Bedeutung (Beipack) in einer Verkaufsverpackung verpackt, Der Charakter der aus Kissen und Katzenkratzbaum zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich Umfang und Bedeutung für die Verwendung durch den Kratzbaum bestimmt. Bei dem aus Holz (Liegeflächen), Spinnstoffgewebe und Spinnstoffseilen zusammengesetzten Kratzbaum sind alle Bestandteile hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung gleichbedeutend. Hinsichtlich des Umfangs und des Gesamteindrucks überwiegen die Holzliegeflächen. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten, noch nicht zusammengesetzt (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Spinnstoffseile und Spinnstoffgewebe, in Warenzusammen- stellenung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack); sog. Kratzbaum City Style"
Holztafel (Abbildungen siehe Anlage) - aus MDF-Holzfaserplatte, mit abgeschrägten, Bilderrahmen imitierenden Kanten, schwarz marmoriert bzw. rot gemasert lackiert, - mit zwei Aussparungen auf der Rückseite zum Aufhängen an der Wand, - Dicke ca. 16 mm, in verschiedenen Abmessungen: 127 x 178 mm, 152 x 203 mm, 203 x 254 mm bzw. 228 x 304 mm, - zum Bekleben mit bedruckten Aluminium-Zuschnitten (nicht Gegenstand dieser vZTA- Entscheidung). "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten; Holztafel"
MDF Tischplatte für Bistro-Tisch (Abbildung siehe Anlage) - aus einer, in spezifische Formen geschnittenen Faserplatte (rund mit Durchmesser von 59 cm, rechteckig mit 59 x 110 cm bzw. quadratisch mit 59 x 59 cm; Dicke jeweils 2,3 cm; MDF, lt. Antragsteller), mit angeschrägten Kanten, - auf der Vorderseite mit einer weißen, bedruckbaren Kunststoffbeschichtung sowie an den Kanten und auf der Rückseite mit schwarzer Lackierung versehen (somit gebrauchsfertig; keine Montagevorrichtungen auf- weisend, kein Möbelteil der Pos. 9403), - soll nach Montage auf einem Gestell als Tischplatte verwendet werden. Der Charakter der zusammengesetzten Waren wird hinsichtlich des Umfangs durch die Faserplatte bestimmt. "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Waren aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, nicht aus Bambus, aus Faserplatten (zusammengesetzte Waren aus Holz -charakterbestimmend- und Kunststoff)"
MDF Wandaufhänger für Alu-Fototafeln, Art. MOUNT-5 (Abbildungen siehe Anlage) - ca. 76,2 x 101,6 x 12,7 mm großer Wandaufhänger aus Faserplatten (MDF, lt. Antragsteller), auf der Vorder- seite mit einer länglichen Aussparung zur Wandmontage versehen, rückseitig mit einem Klebestreifen mit Schutz- abdeckung ausgestattet, - zum Aufkleben als Wandaufhängung auf der Rückseite einer Metalltafel (nicht Gegenstand dieser vZTA). "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Baumbus, aus Faserplatte"
Wandtafel (Abbildungen siehe Anlage) - aus einer Holzfaserplatte (MDF, lt. Antragsteller) mit abgeschrägten, Bilderrahmen imitierenden Kanten, auf der Vorderseite mit einer speziellen, mit Kunststoff- schutzfolie bedeckter Polyesterbeschichtung versehen, auf der Rückseite und den Seitenflächen schwarz oder kirschbaumfarben lackiert, mit zwei Aussparungen auf der Rückseite zum Aufhängen der Wandtafel, - in unterschiedlichen Größen: L x B: ca. 150 x 200 mm, 180 x 230 mm, 200 x 250 mm, 230 x 305 mm, 295 x 406 mm, Dicke jeweils 16 mm, - zum Bedrucken mit Bildern oder Text im Sublimations- druckverfahren. Der Charakter der zusammengesetzten Waren wird hinsichtlich des Umfangs durch die Faserplatte bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Waren aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, aus Faserplatten (zusammengesetzte Waren aus Holz -charakterbestimmend- und Kunststoff), sog. Wandtafel"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4421 99: 1. Kleine Pflöcke, Würfel, Parallelepipede und ähnliche kleine Holzkörper aus Buche oder Birke, zum Trommelpolieren von Gegenständen aus Kunststoff. 2. Rechteckige Holztafeln aus Pinie (ungefähr 122 cm x 244 cm x 1,8 cm), geschliffen, hergestellt durch Verleimen einer Anzahl von Holzstäben Kante-an-Kante, wobei jeder Holzstab eine ungefähre Breite von 3,8 cm hat. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Spitz zulaufende Holzpfähle, die in Längsrichtung gesägt werden, um ein quadratisches oder rechteckiges horizontales Profil zu erhalten, und die dazu bestimmt sind, zu verschiedenen Zwecken in den Boden gerammt zu werden (z. B. um Zäune zu bilden, Pflanzen zu stützen, Tiere anzubinden, Grenzen zu markieren usw.). Sie haben eine Länge von 1 bis 2 m und einen Querschnitt von 22 x 22 mm bis 25 x 25 mm. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1655/2005 der Kommission vom 10. Oktober 2005 (ABl. EU L 266 vom 11. Oktober 2005) (RV L 1655/2005) 1. Nicht zusammengebaute Ware in Form eines in der Größe reduzierten Gewächshauses, ein so genanntes „Minigewächshaus“, mit den ungefähren Abmessungen 50 cm (Länge), 24 cm (Breite), 25 cm (Höhe). Der Rahmen ist aus Holz gefertigt, den Boden bildet ein Metallgitter und die Einfassung besteht aus Plastik. Wenn das Minigewächshaus zusammengebaut ist, lässt sich der obere Teil öffnen. Unterposition 4421 9098 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2a), 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 4421, 4421 90 und 4421 9098. Die Konstruktion (Holzrahmen) verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (43. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. Oktober 2010): Beschreibung: Eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus Holzkugeln, aufgezogen auf synthetische Chemiefasern, die an einer Randeinfassung aus textilem Material mit einer Breite von ungefähr 9 cm angebracht sind. Sie ist dazu bestimmt, auf einem Sitz platziert zu werden und besteht aus einem Sitzelement und einem Rückenelement, die durch Bänder zusammengehalten werden. Die Gesamtmaße betragen ungefähr 90 cm x 43 cm. Das Erzeugnis ist auf der Rückseite mit Gewirke aus synthetischen Chemiefasern verstärkt und wird mit einem elastischen Band an der Rücklehne des Sitzes befestigt. …
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4421.99.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 4421.99.10.00.0 umfasst Andere Waren aus Holz, aus Faserplatten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4421.99.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4421.99.10.00.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4421.99.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 442199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4421.99.10.00.0?
4421.99.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4421.99.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4421.99.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4421 Andere Waren aus Holz > 442199 andere, andere > 44219910 aus Faserplatten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4421.99.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4421.99.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI15158/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 4421.99.10.00.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 4421.99.10.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4421.99.10.00.0?
Warennummer 4421.99.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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