Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4504.90.80.90.0: Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4504.90.80.90.0 steht für Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4504.90.80.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 45. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4504.90.80.90.0
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 45KORK UND KORKWAREN
  2. 4504Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork
  3. 4504.90andere
  4. 4504.90.80andere
  5. 4504.90.80.90andere
  6. 4504.90.80.90.0Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4504.90.80.90.0

HS-Code4504.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4504.90.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4504.90.80.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4504.90.80.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14330/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine ca. 79 cm x 59 cm x 1 , 6 cm große Pinnwand aus Presskork, eingefasst in einem Rahmen aus Kiefernholz. Das Board ist gemeinsam mit sechs Steckpins sowie Befestigungsmaterial in einer Kunststofffolie eingeschweißt und als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach dem Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht die Pinnwand der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Der Presskork ist im Hinblick auf den Umfang gegenüber dem Holz als charakterbestimmend anzusehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren aus Presskork, andere als in den Codenummern 4504 1011 00 0 bis 4504 9080 10 0 genannt".

DEBTI3898/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-02

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine Pinnwand aus Presskork, eingefasst in einem schwarzen Rahmen aus Kunststoff (L 43 , 2 x B 58 , 5 T 2 , 5 cm). Das Board ist gemeinsam mit 6 Steckpins in einer Kunststofffolie eingeschweißt und als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach dem Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht die Pinnwand der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Der Presskork ist insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend anzusehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware aus Presskork, andere als in Unterposition (HS) 4504 10 genannt, andere als Stopfen oder Dichtungen für zivile Luftfahrzeuge".

DEBTI42395/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-05

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine etwa 30 cm lange Rolle aus Presskork (Durchmesser ca. 10 cm), mit einer glatten Oberfläche. Die zylindrische Ware ist an den Enden jeweils mit abgerundeten Kanten und einem Logo versehen. Eine Einreihung in die Position 9019 kommt nicht in Betracht, da sich die Ware aufgrund der neutralen Form und der glatten Oberfläche nicht erkennbar als ein Massagegerät der Position 9019 darstellt. Die Ware ist in transparenter Kunststofffolie mit Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Rollen um "Waren aus Presskork, andere als in den Codenummern 4504 1011 00 0 bis 4504 9080 10 0" genannt.

DEBTI42396/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-05

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen runden (Durchmesser ca. 8 cm), starren Ball aus Presskork mit unstrukturierter, glatter Oberfläche. Er soll zur Massage von Faszien und verspannten Stellen verwendet werden. Die Ware ist in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als „Massagegerät“ in die Position 9019 kommt nicht in Betracht, da die Ware aufgrund der Beschaffenheit und Gestaltung keine erkennbaren objektiven Merkmale und Eigenschaften aufweist, die auf ihre Verwendung als Massagegerät schließen lässt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren aus Presskork, andere als in den Codenummern 4504 1011 00 0 bis 4504 9080 10 0" genannt.

DEBTI30451/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-04

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem sog. Pinboard, natur (Abmessungen ca. 39,5 x 29,5 x 1,5 cm) um eine Ware aus Presskork auf einer Pappunterlage, welche mit einem Holzrahmen eingefasst ist. Das Pinboard ist zusammen mit sechs Steckpins sowie Befestigungsmaterial gemeinsam in einer Kunststofffolie als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach Umfang und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Kork der Ware den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren aus Presskork, andere als Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen; Fliesen in beliebiger Form; massive Zylinder, einschließlich Scheiben, andere als Stopfen, andere als Dichtungen für zivile Luftfahrzeuge".

DEBTI8586/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-06

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt sich bei den sog. "Korkgleitern" um runde scheibenförmige Erzeugnisse aus zusammengeklebtem Korkgranulat (Presskork) mit einem Durchmesser von ca. 1,6 cm und einer Dicke von ca. 0,4 cm. Die Erzeugnisse sind auf der Rückseite mit einer transparenten Selbstklebeschicht versehen, um sie dauerhaft befestigen zu können. Derartige Erzeugnisse werden z. B. zum Schutz von empfindlichen, glatten Oberflächen als Unterlagen verwendet. Die Ware ist in transparenter Kunststofffolie an einer Pappkarte für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Inhalt 12 Stück). Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Waren aus Presskork, andere als in den Codenummern 4504 1011 00 0 bis 4504 9080 10 0 genannt".

DEBTI1980/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-07

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt sich bei der Ware mit der Artikelnummer 02200 um einen quadratischen Untersetzer mit abgerundeten Ecken und einer Kantenlänge von 19,5 cm. Das etwa 1 cm dicke Erzeugnis ist aus Presskork gefertigt und wird zum Schutz der Tischoberfläche als Unterlage für Töpfe, Schüsseln und dergleichen verwendet. Insgesamt zehn Untersetzer sind gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Waren aus Presskork, andere als in der Unterposition (HS) 4504 10 genannt, andere als Stopfen oder Dichtungen“.

DEBTI48481/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-12

Nach den Antragsangaben handelt sich bei dem sog. "Korkuntersetzer, Art.-Nr. 541 534" um einen scheibenförmig-runden Untersetzer aus Presskork (Durchmesser ca. 16,8 cm, Dicke ca. 1,0 cm). Der Untersetzer ist mit abgerundeten Kanten gearbeitet. Derartige Waren werden zum Schutz der Tischoberfläche als Untersetzer für Töpfe, Schüsseln o. ä. verwendet. Die Ware ist in transparenter Kunststofffolie für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware aus Presskork, andere als in den Codenummern 4504 1011 00 0 bis 4504 9080 10 0 genannt".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4504

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Waren dieser Position werden aus Korkschrot oder Korkmehl durch agglomerieren, im allgemeinen durch Pressen und Erwärmen, wie folgt hergestellt: a) Mit einem Bindemittel (nicht vulkanisierter Kautschuk, Leim, Kunstharz, Teer, Gelatine usw.). b) Ohne Bindemittel, bei einer Temperatur von etwa 300 ºC; in diesem Fall ersetzt das im Kork enthaltene Naturharz das Bindemittel. Presskork, nur mit Öl getränkt, auch mit Gewebe oder Papier verstärkt gehört hierher, sofern er nicht den Charakter von Linoleum oder ähnlichen Erzeugnissen der Pos. 5904 hat. Presskork bewahrt die meisten Eigenschaften des Naturkorks, insbesondere die Eigenschaft, ein ausgezeichnetes Isoliermittel gegen Wärme, Kälte und Schall zu sein. …

Kapitel 45

1. Zu Kapitel 45 gehören nicht: a) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4501A00); b) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4501B00); c) Waren des Kapitels 95 (z.B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte) (RV E4501C00).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4504.90.80.90.0?

Die Zolltarifnummer 4504.90.80.90.0 umfasst Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4504.90.80.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 4504.90.80.90.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4504.90.80.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 450490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4504.90.80.90.0?

4504.90.80.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4504.90.80.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

4504.90.80.90.0 steht in dieser Hierarchie: 45 KORK UND KORKWAREN > 4504 Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork > 450490 andere > 45049080 andere > 4504908090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4504.90.80.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4504.90.80.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI14330/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4504.90.80.90.0?

Warennummer 4504.90.80.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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