Zolltarifnummer 4601.29.90.00.0: Matten, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4601.29.90.00.0 steht für Matten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4601.29.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 46. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4601.29.90.00.0
- Drittlandszoll
- 2,2 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 46FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
- 4601Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)
- 4601.29Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, andere
- 4601.29.90andere
- 4601.29.90.00.0Matten, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4601.29.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der sog. "IBERIA Heidekrautmatte" um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten Heidetrieben (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (90 cm, 150 cm, 180 cm und 200 cm) erhältliche und individuell kürzbare Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten Weidenruten mit einer Dicke von 0,7 cm – 1,2 cm (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Die Matte ist zusammengerollt in einer klarsichtigen Kunststofffolie verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten Farnstängeln (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (90cm, 150 cm und 180 cm) erhältliche und individuell kürzbare Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten Halmen des Schilfrohrs (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 600 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (100 – 200 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Die Matte ist zusammengerollt in einem Pappkarton verpackt. Derartige Waren werden zolltariflich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildungen handelt es sich bei der sog. "PROVENCE Weidenmatte" mit der Artikelnummer V13044 um einen Sichtschutz in den Abmessungen 180 x 180 cm. Die rechteckige Ware besteht aus auf Länge geschnittenen, natürlichen Weidenzweigen (pflanzlicher Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), welche parallel nebeneinander gelegt und durch Metalldraht in Flächenform miteinander verbunden sind. Die individuell kürzbare Matte ist als Sichtschutzmatte für Balkone bzw. den Außenbereich von Gärten bestimmt und zusammengerollt mit einem bedruckten Papiereinleger in Kunststofffolie gewickelt verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 4601 2110 bis 4601 2910 genannt" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildungen handelt es sich bei der sog. "Schilfrohrmatte Föhr" um eine rechteckige Flechtware aus getrockneten Halmen des Schilfrohrs (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind. Die in unterschiedlichen Höhen (140 – 180 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt (Länge 250 cm). Derartige Waren werden zolltariflich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine quadratische Flechtware aus getrocknetem Schilfrohr mit einer Dicke von 0,5-1,0 cm (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 180 x B 180 cm). Die Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich bei der sogenannten "Bastelmatte Schilfrohr" um eine rechteckige Flechtware aus getrocknetem, naturbelassenem Schilfrohr (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), welches parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (dünne Metalldrähte) in Mattenform miteinander verbunden ist. Die in unterschiedlichen Abmessungen (40 x 100 cm, 60 x 100 cm, 80 x 100 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als dekorativer Frostschutz für Pflanzen bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneineinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten aus anderen pflanzlichen Stoffen als Bambus oder Rattan, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4601 21 10 und 4601 29 90: Hierher gehören: 1. grobe Matten aus flächenförmig gewebtem oder parallel aneinander gefügtem Stroh, wie z. B. die im Gartenbau verwendeten Schutzmatten; 2. Chinamatten sowie auf die gleiche Weise gefertigte und für die gleichen Zwecke verwendete Matten. Chinamatten sind Matten, die unmittelbar aus den Stengeln oder Streifen von Pflanzen der Gattung der großen Simsen (Teichsimsen: Lepironia mucronata) gefertigt sind. Sie können roh oder gefärbt (meistens rot) sein. Diese Matten werden gewebt: Die Kette, welche die Pflanzenstengel oder -streifen verbindet, besteht aus Schnüren oder Garnen mit großen Zwischenräumen untereinander. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. L 70, Seite 6) (RV L198/09): Die Ware misst etwa 4 m × 30 m und besteht aus verwobenen Strängen von pflanzlichen Stoffen (Seegras). Der Schuss besteht aus zwei gedrehten Strängen aus Pflanzenmaterial (Seegras) von der hauptsächlich zum Füllen von Kissen verwendeten Art, die miteinander verzwirnt sind. Die Kette besteht aus einem einzelnen gedrehten Strang von versponnenen natürlichen Spinnstoffen aus Pflanzenmaterial (Seegrasfasern) (der Strang hat einen Titer von mehr als 20 000 dtex). Die Ware hat ein Grundgewebe aus Zellkautschuk. (Fußbodenbelag aus Seegras) (Siehe Fotos Nr. 648A und 648B. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023: Warenbeschreibung: Runde und rechteckige Matten/Teppiche aus geflochtenen ungesponnenen Jutefasern. Die Geflechte bestehen aus drei Zöpfen, die auf herkömmliche Weise geflochten sind und anschließend in der gewünschten (kreisförmigen oder rechteckigen) Form durch Textilgarne zusammengehalten werden. Einreihung: Die Waren sind gemäß der Anmerkungen 1 und 3 zu Kapitel 46 in den KN-Code 4601 29 10 als "Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Flechtstoffen, oder ähnliche Waren" einzureihen. …
1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4601.29.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 4601.29.90.00.0 umfasst Matten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4601.29.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4601.29.90.00.0 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4601.29.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 460129. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4601.29.90.00.0?
4601.29.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4601.29.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4601.29.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > 4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte) > 460129 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, andere > 46012990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4601.29.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4601.29.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2876/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4601.29.90.00.0?
Warennummer 4601.29.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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