Zolltarifnummer 4601.99.90.00.0: Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, andere, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4601.99.90.00.0 steht für Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4601.99.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 46. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4601.99.90.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 46FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
- 4601Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)
- 4601.99andere, andere
- 4601.99.90andere
- 4601.99.90.00.0Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, andere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4601.99.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Sichtschutz in Form einer rechteckigen Flechtware aus ca. 2 , 0 cm breiten, flach zusammengedrückten Kunststoffröhrchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (Garne aus Spinnstoffen) in Mattenform miteinander verbunden sind. Die ca. 300 cm lange, in unterschiedlichen Höhen (ca. 90 bis 180 cm) bzw. Farben gefertigte Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Der Sichtschutz ist sowohl einzeln als auch als 2er Set in einer Folie mit einem bedruckten Papiereinleger aufgemacht. Derartige Matten werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), nicht aus pflanzlichen Stoffen, keine Geflechte oder ähnliche Waren, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus ca. 2 , 0 cm breiten, flach zusammengedrückten Kunststoffröhrchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (Garne aus Spinnstoffen) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (80 – 180 cm) und Farben erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Die Matte ist zusammengerollt in klarsichtiger Kunststofffolie verpackt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), nicht aus pflanzlichen Stoffen, keine Geflechte oder ähnliche Waren, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus ca. 2 , 0 cm breiten, flach zusammengedrückten Kunststoffröhrchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (Garne aus Spinnstoffen) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (80 – 180 cm) und Farben erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Die Matte ist zusammengerollt in klarsichtiger Kunststofffolie verpackt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), nicht aus pflanzlichen Stoffen, keine Geflechte oder ähnliche Waren, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich bei dem Sichtschutz um eine rechteckige Flechtware aus ca. 2,0 cm breiten, flach zusammengedrückten Kunststoffröhrchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (Garne aus Spinnstoffen) in Mattenform miteinander verbunden sind. Die in unterschiedlichen Höhen, Längen und Farben erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), nicht aus pflanzlichen Stoffen, keine Geflechte oder ähnliche Waren, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich bei dem Sichtschutz um eine rechteckige Flechtware aus ca. 2,0 cm breiten, flach zusammengedrückten Kunststoffröhrchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (Garne aus Spinnstoffen) in Mattenform miteinander verbunden sind. Die in einer Höhe von 100 cm und unterschiedlichen Längen (80 – 200 cm) und Farben erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), nicht aus pflanzlichen Stoffen, keine Geflechte oder ähnliche Waren, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Musterabschnitt handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus ca. 2,0 cm breiten, flach zusammengedrückten Kunststoffröhrchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (Garne aus Spinnstoffen) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 1000 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (140 – 200 cm) und Farben erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), nicht aus pflanzlichen Stoffen, keine Geflechte oder ähnliche Waren, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Musterabschnitt handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus ca. 2,0 cm breiten, flach zusammengedrückten Kunststoffröhrchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (Garne aus Spinnstoffen) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 200 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (90 – 180 cm) und Farben erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), nicht aus pflanzlichen Stoffen, keine Geflechte oder ähnliche Waren, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Musterabschnitt handelt es sich um eine rechteckige Flechtware aus ca. 2,0 cm breiten, flach zusammengedrückten Kunststoffröhrchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergereiht und durch Bindematerial (Garne aus Spinnstoffen) in Mattenform miteinander verbunden sind (L 300 cm). Die in unterschiedlichen Höhen (80 – 200 cm) und Farben erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutzmatte für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Flechtstoffe, in Flächenform parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), nicht aus pflanzlichen Stoffen, keine Geflechte oder ähnliche Waren, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, zu allen Verwendungszwecken, auch miteinander zu Bändern verbunden. Zu dieser Position gehören: 1) Geflechte. Geflechte sind Erzeugnisse ohne Kette und ohne Schuss, die aus Flechtstoffen bestehen, die mit der Hand oder mit der Maschine in der Längsrichtung miteinander verflochten sind. Durch Ändern der Art, Farbe und Zahl der Flechtelemente und auch der Flechtart können sehr verschiedene Schmuckwirkungen erzielt werden. Diese Geflechte können nebeneinander gelegt und durch Nähen oder in anderer Weise zu Bändern verbunden sein. 2) Ähnliche Waren, d. h. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. L 70, Seite 6) (RV L198/09): Die Ware misst etwa 4 m × 30 m und besteht aus verwobenen Strängen von pflanzlichen Stoffen (Seegras). Der Schuss besteht aus zwei gedrehten Strängen aus Pflanzenmaterial (Seegras) von der hauptsächlich zum Füllen von Kissen verwendeten Art, die miteinander verzwirnt sind. Die Kette besteht aus einem einzelnen gedrehten Strang von versponnenen natürlichen Spinnstoffen aus Pflanzenmaterial (Seegrasfasern) (der Strang hat einen Titer von mehr als 20 000 dtex). Die Ware hat ein Grundgewebe aus Zellkautschuk. (Fußbodenbelag aus Seegras) (Siehe Fotos Nr. 648A und 648B. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023: Warenbeschreibung: Runde und rechteckige Matten/Teppiche aus geflochtenen ungesponnenen Jutefasern. Die Geflechte bestehen aus drei Zöpfen, die auf herkömmliche Weise geflochten sind und anschließend in der gewünschten (kreisförmigen oder rechteckigen) Form durch Textilgarne zusammengehalten werden. Einreihung: Die Waren sind gemäß der Anmerkungen 1 und 3 zu Kapitel 46 in den KN-Code 4601 29 10 als "Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Flechtstoffen, oder ähnliche Waren" einzureihen. …
1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4601.99.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 4601.99.90.00.0 umfasst Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4601.99.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4601.99.90.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4601.99.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 460199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4601.99.90.00.0?
4601.99.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4601.99.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4601.99.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > 4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte) > 460199 andere, andere > 46019990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4601.99.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4601.99.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI10373/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4601.99.90.00.0?
Warennummer 4601.99.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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