Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4706.20.00: Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4706.20.00 steht für Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4706.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 47. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4706.20.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 47HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN CELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; PAPIER ODER PAPPE (ABFÄLLE UND AUSSCHUSS) ZUR WIEDERGEWINNUNG
  2. 4706Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen
  3. 4706.20Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe
  4. 4706.20.00Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4706.20.00

HS-Code4706.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4706.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI248/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Es handelt sich um braune zylindrische Cellulosefaserpellets, die aus Halbstoffen aus der mechanischen Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier und einer geringen Menge Bitumen hergestellt wurden. Das Erzeugnis wird als stabilisierender Zusatz für bindemittelreiche Asphaltmischungen im Straßenbau verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe" zur Unterposition 4706 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI4603/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-22

Es handelt sich um graue zylindrische Cellulosefaserpellets, die aus Halbstoffen aus der mechanischen Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier hergestellt wurden. Als Prozesshilfsmittel wurde eine geringe Menge Wachs zugesetzt. Das Erzeugnis wird als Bindemittelträger z. B. im Straßenbau verwendet. Die Ware wird als Siloware oder in Big Bags bzw. Polybeuteln verpackt gehandelt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe" zur Unterposition 4706 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DE16509/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-27

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um eine hellgraue, faserige Masse, bestehend aus einer Mischung aus Halbstoffen aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier (z. B. Tissue-Papiere, Dekorpapiere, Kaliko) und chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfitzellstoff). Der Anteil der Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier beträgt mehr als 50 GHT. Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DE16360/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-27

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen chemischen Halbstoff aus Holz und ligninhaltigen Fasern aus Holz, viele Altpapierpartikel enthaltend, in Gestalt einer grauen, pulverigen Masse. Das Erzeugnis wird durch mechanische Zerkleinerung zellulosehaltiger Faserstoffe (z. B. Tissue-Papiere, Altpapier) hergestellt. Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DE16506/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-27

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen chemischen Halbstoff aus Holz und ligninhaltigen Fasern aus Holz, viele Altpapierpartikel enthaltend, in Gestalt einer grauen, faserigen Masse. Das Erzeugnis wird durch mechanische Zerkleinerung zellulosehaltiger Faserstoffe (z. B. Tissue-Papiere, Altpapier) hergestellt. Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DE16355/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-27

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen chemischen Halbstoff aus Holz und ligninhaltigen Fasern aus Holz, viele Altpapierpartikel enthaltend, in Gestalt einer grauen, faserigen Masse. Das Erzeugnis wird durch mechanische Zerkleinerung zellulosehaltiger Faserstoffe (z. B. Tissue-Papiere, Altpapier) hergestellt. Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DE16512/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-27

Es handelt sich nach den Angaben der Antragsstellerin um graue zylindrischen Pellets, bestehend aus chemischem, mechanischem und halbchemischem Halbstoff aus Holz, die mit Wachs (sog. Fischer-Tropsch-Wachs) imprägniert sind. Der Halbstoff wird überwiegend aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuß von Papier und Pappe gewonnen. Derartige Erzeugnisse gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe" zur Unterposition 4706 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DE16348/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-27

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um einen chemischen Halbstoff aus Holz und ligninhaltigen Fasern aus Holz, viele Altpapierpartikel enthaltend, in Gestalt einer grauen, faserigen Masse. Das Erzeugnis wird durch mechanische Zerkleinerung zellulosehaltiger Faserstoffe (z. B. Tissue-Papiere, Altpapier) hergestellt. Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4706

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die wichtigsten Arten faserigen Cellulosematerials außer Holz, die zur Herstellung von Halbstoffen verwendet werden, sind unter „Allgemeines“ angeführt. Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe werden im allgemeinen in Form getrockneter Bögen in Ballen gestellt. Sie bestehen aus heterogenen Mischungen cellulosehaltiger Fasern. Sie können gebleicht oder ungebleicht sein. Die Halbstoffe werden durch eine Reihe mechanischer oder chemischer Reinigungs- und Enttintungsverfahren gewonnen. Abhängig von dem eingesetzten Material und dem Grad der Veredelung können sie geringe Mengen an Rückständen wie Tinte, Ton, Stärke, verschiedene Produkte der Beschichtung oder Leim enthalten. …

Kapitel 47

1. Als „chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen" im Sinne der Position 4702 gelten chemische Halbstoffe mit einem Anteil an unlöslichem Halbstoff von 92 GHT oder mehr bei Natron- oder Sulfatzellstoffen bzw. 88 GHT oder mehr bei Sulfitzellstoffen, nach einstündiger Lagerung in einer 18-prozentigen Natronlauge (NaOH) bei 20°C und mit einem Aschegehalt von 0,15 GHT oder weniger (ausschließlich bei Sulfitzellstoffen) (RV E4701000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4706.20.00?

Die Zolltarifnummer 4706.20.00 umfasst Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4706.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 4706.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4706.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 470620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4706.20.00?

4706.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4706.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

4706.20.00 steht in dieser Hierarchie: 47 HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN CELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; PAPIER ODER PAPPE (ABFÄLLE UND AUSSCHUSS) ZUR WIEDERGEWINNUNG > 4706 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen > 470620 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4706.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4706.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI248/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4706.20.00?

KN-Code 4706.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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