Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4706.92.00: Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4706.92.00 steht für Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4706.92.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 47. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4706.92.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 47HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN CELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; PAPIER ODER PAPPE (ABFÄLLE UND AUSSCHUSS) ZUR WIEDERGEWINNUNG
  2. 4706Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen
  3. 4706.92chemisch aufbereitet
  4. 4706.92.00Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4706.92.00

HS-Code4706.926 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4706.92.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI43926/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-03

Es handelt es sich um ein weißes, pulverförmiges Erzeugnis aus chemisch aufbereitetem Halbstoff aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen aus den strukturgebenden Bestandteilen der Weizenpflanze, der im Anschluss an die Aufbereitung mechanisch zerkleinert wurde. Das Erzeugnis soll in der Lebensmittelindustrie als Ballaststoff eingesetzt werden. Derartige Erzeugnisse gehören als "Halbstoffe aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet" zur Unterposition 4706 9200 der Kombinierten Nomenklatur.

DEK/92/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-01-24

Nach dem Ergebnis der Untersuchungen und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen weißen, pulverförmigen, chemisch aufbereiteten Halbstoff aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen (nach den Angaben der Antragstellerin Haferspelze). Das Erzeugnis soll in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden und ist zu jeweils 500 g in einen luftdicht verschlossenen, mit einem mit Produktinformationen versehenen Etikett beklebten Beutel aus mit Kunststoff beschichteter Aluminiumfolie verpackt. Derartige Erzeugnisse gehören als "Halbstoffe aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet" zur Unterposition 4706 9200 der Kombinierten Nomenklatur.

BED.T.248.378Erteilt von BEGültig bis 2012-08-06

Chemische pulp van vezels van bamboescheuten (andere cellulosehoudende vezelstoffen), in de vorm van een wit poeder.

BED.T.248.377Erteilt von BEGültig bis 2012-08-06

Chemische pulp van vezels van bamboescheuten (andere cellulosehoudende vezelstoffen), in de vorm van een wit poeder.

BED.T.248.379Erteilt von BEGültig bis 2012-08-06

Chemische pulp van vezels van bamboescheuten (andere cellulosehoudende vezelstoffen), in de vorm van een wit poeder.

BED.T.248.380Erteilt von BEGültig bis 2012-08-06

Chemische pulp van vezels van bamboescheuten (andere cellulosehoudende vezelstoffen), in de vorm van een wit poeder.

BED.T.248.376Erteilt von BEGültig bis 2012-08-06

Chemische pulp van vezels van bamboescheuten (andere cellulosehoudende vezelstoffen), in de vorm van een fijn wit poeder.

BED.T.247.049Erteilt von BEGültig bis 2012-05-04

Chemische pulp van vezels van bamboescheuten (andere cellulosehoudende vezelstoffen(

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4706

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die wichtigsten Arten faserigen Cellulosematerials außer Holz, die zur Herstellung von Halbstoffen verwendet werden, sind unter „Allgemeines“ angeführt. Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe werden im allgemeinen in Form getrockneter Bögen in Ballen gestellt. Sie bestehen aus heterogenen Mischungen cellulosehaltiger Fasern. Sie können gebleicht oder ungebleicht sein. Die Halbstoffe werden durch eine Reihe mechanischer oder chemischer Reinigungs- und Enttintungsverfahren gewonnen. Abhängig von dem eingesetzten Material und dem Grad der Veredelung können sie geringe Mengen an Rückständen wie Tinte, Ton, Stärke, verschiedene Produkte der Beschichtung oder Leim enthalten. …

Kapitel 47

1. Als „chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen" im Sinne der Position 4702 gelten chemische Halbstoffe mit einem Anteil an unlöslichem Halbstoff von 92 GHT oder mehr bei Natron- oder Sulfatzellstoffen bzw. 88 GHT oder mehr bei Sulfitzellstoffen, nach einstündiger Lagerung in einer 18-prozentigen Natronlauge (NaOH) bei 20°C und mit einem Aschegehalt von 0,15 GHT oder weniger (ausschließlich bei Sulfitzellstoffen) (RV E4701000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4706.92.00?

Die Zolltarifnummer 4706.92.00 umfasst Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4706.92.00?

Der Drittlandszollsatz für 4706.92.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4706.92.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 470692. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4706.92.00?

4706.92.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4706.92.00 im Zolltarif eingeordnet?

4706.92.00 steht in dieser Hierarchie: 47 HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN CELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; PAPIER ODER PAPPE (ABFÄLLE UND AUSSCHUSS) ZUR WIEDERGEWINNUNG > 4706 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen > 470692 chemisch aufbereitet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4706.92.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4706.92.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI43926/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4706.92.00?

KN-Code 4706.92.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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