Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4802.56.80.00.0: Papiere und Pappen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4802.56.80.00.0 steht für Papiere und Pappen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4802.56.80.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4802.56.80.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4802Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
  3. 4802.56andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
  4. 4802.56.80andere
  5. 4802.56.80.00.0Papiere und Pappen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4802.56.80.00.0

HS-Code4802.566 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4802.56.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4802.56.80.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4802.56.80.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI52040/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-06

Sogenannte Memobox mit Notizzetteln: Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie verpackt sind: lose, rechteckige Zuschnitte (Format etwa 90 x 90 mm) aus Papier, aus weißem überwiegend chemischen, hauptsächlich gebleichten Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff von weniger als 10 GHT. Es hat einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT, ein Quadratmetergewicht von mehr als 40 g und weniger als 150 g und ist weder gestrichen noch überzogen. Die weißen Papierzuschnitte sind in ein Etui aus PU-Leder eingelegt, das mit einer Metallplatte versehen ist, auf die ein Logo gedruckt werden kann / soll, und sollen als Notizzettel verwendet werden. Das Etui hat die Maße 100 x 100 x 30 mm (L x B x H) und wiegt ca. 300 g. Es beinhaltet ein quadratisches, einfach gestaltetes, oben offenes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff zur Aufnahme der Notizzettel. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanisch oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von 10 GHT oder weniger bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, andere Bogen als solche, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4802 56 80 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter durch die Notizzettel aus Papier bestimmt wird.

DEBTI51239/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-07

Sogenannte Zettelbox: Es handelt sich um eine sogenannte Zettelbox mit 300 Blättern (Notizpapier) von 9 x 9 cm, aus Papier aus weißem oder farbigen überwiegend chemischen, hauptsächlich gebleichten Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff von weniger als 10 GHT. Es hat einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT, ein Quadratmetergewicht von mehr als 40 g und weniger als 150 g und ist weder gestrichen noch überzogen,verpackt in einer nach oben zu öffnenden Box aus Pappe, die mit einer aufgeklebten mit Motiven versehenen Folie beklebt ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanisch oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von 10 GHT oder weniger bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, andere Bogen als solche, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4802 56 80 00 0.

DEBTI30782/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-11

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Kunststofffolie eingeschweißt sind: 1. 750 lose, rechteckige Zuschnitte (Format etwa 9,0 x 9,0 cm) aus Papier aus überwiegend chemischen, hauptsächlich gebleichten Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff von weniger als 10 GHT. Es hat einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT, ein Quadratmetergewicht von mehr als 40 g und weniger als 150 g und ist weder gestrichen noch überzogen. Die weißen Papierzuschnitte sind in die unter 3. beschriebene Ware eingelegt und sollen als Notizzettel verwendet werden. 2. Ein rechteckiger Zuschnitt (Format etwa 9,0 x 9,0 cm) aus Pappe, der mit Produktinformationen und den Kontaktdaten der Antragstellerin farbig bedruckt ist. 3. Ein quadratisches, einfach gestaltetes, oben offenes Aufbewahrungsbehältnis aus Kunststoff (Abmessungen etwa 9,8 x 9,8 cm), das an einer Seite zusätzlich mit einer Aussparung zur Entnahme der unter 1. beschriebenen Notizzettel ausgestattet ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanisch oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von 10 GHT oder weniger bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, andere Bogen als solche, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4802 56 80 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Wert und der Anzahl durch die unter 1. beschriebenen Notizzettel aus Papier bestimmt wird.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Kapitel 48

Zu Position 4802 gehören jedoch nicht Filterpapiere und -pappen (einschließlich Papiere für Teebeutel), Filzpapiere und -pappen (RV E4805300). 6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe" im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr (RV E4806000). 7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position (RV E4807000). 8. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4802.56.80.00.0?

Die Zolltarifnummer 4802.56.80.00.0 umfasst Papiere und Pappen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4802.56.80.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4802.56.80.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4802.56.80.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480256. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4802.56.80.00.0?

4802.56.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4802.56.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4802.56.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4802 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) > 480256 andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen > 48025680 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4802.56.80.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4802.56.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI52040/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4802.56.80.00.0?

Warennummer 4802.56.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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