Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4803.00.31: Papiere von der Art, 25 g oder weniger

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4803.00.31 steht für Papiere von der Art, 25 g oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4803.00.31 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4803.00.31
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4803Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen
  3. 4803.00Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen
  4. 4803.00.31Papiere von der Art, 25 g oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4803.00.31

HS-Code4803.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4803.00.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-01370Erteilt von FRGültig bis 2028-06-09

Feuille, en nappes de fibres de cellulose (fibres papetières), de formation fermée, dite "tissue", non couchée, non enduite, non imprégnée conditionnée en bobines dont la laize excède 36 cm de largeur, fabriquée à partir de pâte à papier vierge. L’article est assemblé en 1 à 4 plis. L’article se décline en plusieurs modèle dont la couleur et l’épaisseur varient. Grammage de 14 à 25g / m².

FRBTIFR-BTI-2025-01371Erteilt von FRGültig bis 2028-06-09

Feuille, en nappes de fibres de cellulose (fibres papetières), de formation fermée, dite "tissue", non couchée, non enduite, non imprégnée conditionnée en bobines dont la laize excède 36 cm de largeur, fabriquée à partir de pâte à papier recyclée. L’article est destiné à être utilisé dans divers secteurs tels que l’emballage ou la filtration par exemple. L’article se décline en plusieurs modèle dont la couleur et l’épaisseur varient. Grammage de 17 à 25 g / m².

FRBTIFR-BTI-2025-01369Erteilt von FRGültig bis 2028-06-09

Feuille, en nappes de fibres de cellulose (fibres papetières), de formation fermée, dite "tissue", non couchée, non enduite, non imprégnée conditionnée en bobines dont la laize excède 36 cm en largeur, de couleur blanche, fabriquée à partir de pâte à papier vierge. L’article est assemblé en 1 à 4 plis. L’article est destiné à être utilisé dans divers secteurs tels que l’emballage ou la filtration par exemple. Grammage de 14 à 25 g / m².

DE24606/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-23

Es handelt sich um ein weißes, mehrlagiges, weiches Flächenerzeugnis aus Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, gekreppt, in offener Formation und mit einem Quadratmetergewicht von etwa 16 g je Lage (nicht klimatisiert). Nach den Angaben der Antragstellerin beträgt die Kreppung des Papieres weniger als 35 % und es soll zum Aufsaugen von Flüssigkeiten und zur Reinigung in der Krankenpflege, in der Medizin und im Labor verwendet werden. Je 1000 Gramm Papier sind auf einer Rolle mit einer Breite von etwa 40 cm aufgemacht und in einer mit einem Produktetikett beklebten, klarsichtigen Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "gekreppte Papiere, zur Verwendung zu hygienischen Zwecken, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4803 0031 der Kombinierten Nomenklatur (KN).

DEK/642/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-05-17

Bei dem als "Ärztekrepp" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein weißes, zweilagiges Vlies aus Zellstofffasern aus chemischem Halbstoff aus Holz, durch Pressen bzw. Prägen gemustert, gekreppt (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht je Lage von etwa 21 g (nicht klimatisiert). Es ist in Rollen mit einer Breite von 39 cm aufgemacht, in regelmäßigen Abständen von etwa 29,5 cm querperforiert und soll zur hygienischen Abdeckung von Untersuchungsliegen dienen. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), perforiert, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger" zur Unterposition 4803 0031 der Kombinierten Nomenklatur.

DEK/1021/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-09-11

Es handelt sich um ein weißes, mehrlagiges, weiches Flächenerzeugnis aus Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Nadelholzzellstoff), gekreppt, mit Fasern in offener Formation und einem Quadratmetergewicht von etwa 23 g je Lage (nicht klimatisiert). Nach den Angaben der Antragstellerin beträgt die Kreppung des Papieres weniger als 35 % und es soll zum Aufsaugen von Flüssigkeiten und zur Reinigung in der Krankenpflege, in der Medizien und im Labor verwendet werden. Je 1000 Gramm Papier sind auf einer Rolle mit einer Breite von etwa 40 cm aufgemacht und in einer mit einem Produktetikett beklebten, klarsichtigen Kunststofffolie verpackt. Derartige Erzeugnisse gehören als "gekreppte Papiere, zur Verwendung zu hygienischen Zwecken, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4803 0031 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4803

Zu Unterpositionen 4803 0031 und 4803 0039: Zum Begriff „gekrepptes Papier“ siehe die Erläuterungen zu Position 4808 des HS, erster Absatz, Ziffer 2). Der geschlossene Aufbau des Vlieses aus Zellstofffasern hat eine dichtere und homogenere Struktur als die von Zellstoffwatte.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4803.00.31?

Die Zolltarifnummer 4803.00.31 umfasst Papiere von der Art, 25 g oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4803.00.31?

Der Drittlandszollsatz für 4803.00.31 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4803.00.31?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4803.00.31?

4803.00.31 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4803.00.31 im Zolltarif eingeordnet?

4803.00.31 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4803 Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen > 480300 Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4803.00.31?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4803.00.31 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-01370. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4803.00.31?

KN-Code 4803.00.31 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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