Zolltarifnummer 4803.00.39: Papiere von der Art, mehr als 25 g
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4803.00.39 steht für Papiere von der Art, mehr als 25 g. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4803.00.39 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4803.00.39
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4803Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen
- 4803.00Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen
- 4803.00.39Papiere von der Art, mehr als 25 g
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4803.00.39
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Article conditionné en rouleau d’une largeur excédant 36 cm, se présentant sous forme de feuille de couleur, constituée de nappes de fibres de cellulose de formation fermée, dite « tissue », non couchée, non enduite, non imprégnée, d’un grammage supérieur à 25 g/m² par pli, selon les données transmises par l'opérateur, des types utilisés pour l’art de la table, l’hygiène, le domaine médical, l’essuyage, l’emballage, la filtration, etc. L’ouate de cellulose est fabriquée à partir de pâte à papier vierge.
Feuille en nappes de fibres de cellulose (fibres papetières), de formation fermée, dite "tissue", non couchée, non enduite, non imprégnée conditionnée en bobines fabriquée à partir de pâte à papier recyclée, conditionné en rouleur de laize supérieure à 36 cm. L’article est destiné à être utilisé dans divers secteurs tels que l’emballage ou la filtration par exemple. D'un grammage par plis supérieur à 25g/m2 Assemblé en 1 à 4 plis
Feuille, en nappes de fibres de cellulose (fibres papetières), de formation fermée, dite "tissue", non couchée, non enduite, non imprégnée conditionnée en bobines dont la laize excède 36 cm, de couleur blanche, fabriquée à partir de pâte à papier vierge. L’article est assemblé en 1 à 4 plis. L’article est destiné à être utilisé dans divers secteurs tels que l’emballage ou la filtration par exemple. Grammage supérieur à 25g /m².
Es handelt sich um etwa 30 x 50 cm große, einlagige und gefärbte Vliese aus gewichtsmäßig überwiegenden Zellstofffasern (mehr als 50 GHT), synthetischen Chemiefasern und chemischen Zusatzstoffen. Die Erzeugnisse werden im medizinischen Bereich verwendet. Sie dienen als Saugeinlagen und nehmen das beim Sterilisationsprozess entstehende Kondenzwasser auf. Die Erzeugnisse haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g. 1000 Einlagen sind in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g" in die Unterposition 4803 00 39 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Es handelt sich um rechteckige, etwa 75 x 75 cm bis 120 x 140 cm große Zuschnitte, bestehend aus einem einlagigen, gekreppten Vlies aus gewichtsmäßig überwiegenden Zellstofffasern (mehr als 50 GHT) und Polyesterfasern. Die Zuschnitte sind auf den Oberflächen entweder blau oder grün gefärbt. Die Erzeugnisse haben jeweils ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g. Jeweils ein blauer und ein grüner Zuschnitt werden gemeinsam zum Verpacken medizinischer Güter (z. B. Instrumentensiebe oder Wäsche) verwendet. Dazu sind jeweils 50 bzw. 100 blaue und grüne Zuschnitte abwechselnd in einem Karton gestapelt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt und auf der Oberfläche gefärbt, in Bogen, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g" zur Unterposition 4803 00 39 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Gewicht) durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Sogenannte Stericlin Bogenverpackungen Vlies (Artikel-Nr. 3FVLI330* + 350*): Es handelt sich um einlagige, gekreppte und gefärbte Vliese aus gewichtsmäßig überwiegenden Zellstofffasern (mehr als 50 GHT) und Polyesterfasern. Sie dienen der Verpackung von medizinischen Gütern. Die Erzeugnisse haben ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g und sind in quadratischen Bogen erhältlich (Größen von 50 x 50 cm bis 140 x 140 cm). Sie sind zu 100, 200 oder 500 Bogen in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, in quadratischen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g" zur Unterposition 4803 00 39 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus gewichtsmäßig überwiegend Zellstofffasern (mehr als 50 GHT) und Polyesterfasern. Das Vlies ist in der Masse gefärbt und hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g. Das Erzeugnis wird in Rollen mit einer Breite von mehr als 36,0 cm gehandelt. Die Rollen sollen in Drucktuchwaschanlagen von Druckmaschinen eingespannt werden, um dort als Reinigungstücher zu dienen. Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Erzeugnisse gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g" zur Unterposition 4803 00 39 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Es handelt sich um ein einlagiges Vlies mit einer Breite von 590 mm, aus gewichtsmäßig überwiegenden Fasern aus Kraftzellstoff (mehr als 50 GHT) und Polyesterfasern (synthetische Spinnfasern). Das Vlies ist beidseitig an der Oberfläche gefärbt. Das Erzeugnis hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g. Es ist in Rollen aufgemacht. Das Erzeugnis soll zur Herstellung von Beuteln verwendet werden, in die für die Sterilisation vorgesehene, medizinische Güter verpackt werden. Abbildung (Probenabschnitt) siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, auf der Oberfläche gefärbt, in Rollen, mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g" zur Unterposition 4803 00 39 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Gewicht) durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4803 0031 und 4803 0039: Zum Begriff „gekrepptes Papier“ siehe die Erläuterungen zu Position 4808 des HS, erster Absatz, Ziffer 2). Der geschlossene Aufbau des Vlieses aus Zellstofffasern hat eine dichtere und homogenere Struktur als die von Zellstoffwatte.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4803.00.39?
Die Zolltarifnummer 4803.00.39 umfasst Papiere von der Art, mehr als 25 g. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4803.00.39?
Der Drittlandszollsatz für 4803.00.39 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4803.00.39?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4803.00.39?
4803.00.39 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4803.00.39 im Zolltarif eingeordnet?
4803.00.39 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4803 Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen > 480300 Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4803.00.39?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4803.00.39 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-02767. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4803.00.39?
KN-Code 4803.00.39 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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