Zolltarifnummer 4804.51.00.00: Kraftpapier und Kraftpappe, ungebleicht
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4804.51.00.00 steht für Kraftpapier und Kraftpappe, ungebleicht. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4804.51.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4804.51.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4804.51.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen etwa 30 x 21 cm großen und etwa 0,1 cm dicken Probenabschnitt einer harten, maschinenglatten, mehrlagigen, gegautschten, graubraunen Pappe aus ungebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (ganz aus Nadelholzzellstoff), im Sulfatverfahren aufgeschlossen, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 1.280 g (nicht klimatisiert), einer erkennbaren Siebmarkierung, weder gestrichen noch überzogen oder getränkt. Nach den Angaben der Antragstellerin ist die Pappe in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen aufgemacht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr, ungebleicht, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen" zum TARIC-Code 4804 5100 00.
Nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen etwa 30 x 21 cm großen und etwa 0,3 cm dicken Probenabschnitt einer harten, maschinenglatten, mehrlagigen, gegautschten, graubraunen Pappe aus ungebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (ganz aus Nadelholzzellstoff), im Sulfatverfahren aufgeschlossen, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 3.770 g (nicht klimatisiert), einer erkennbaren Siebmarkierung, weder gestrichen noch überzogen oder getränkt. Nach den Angaben der Antragstellerin ist die Pappe in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen aufgemacht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr, ungebleicht, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen" zum TARIC-Code 4804 5100 00.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Der Ausdruck „Kraftpapier oder Kraftpappe“ wird in Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Die wichtigsten Arten der Kraftpapiere oder Kraftpappen sind Kraftliner, Kraftsackpapiere und andere Kraftpapiere für Verpackungszwecke. Die Ausdrücke „Kraftliner“ und „Kraftsackpapier“ sind in den Unterpositions-Anmerkungen 1 und 2 zu diesem Kapitel definiert. Der Ausdruck „Fasern aus Holz“ in der Definition für Kraftliner umfasst nicht Bambusfasern. Zu dieser Position gehören nur Kraftpapiere und Kraftpappen in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen (siehe Anmerkung 8 zu diesem Kapitel). Falls sie in andere Größen oder Formen zugeschnitten sind, gehören sie im Allgemeinen zu Pos. 4823. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4804.51.00.00?
Die Zolltarifnummer 4804.51.00.00 umfasst Kraftpapier und Kraftpappe, ungebleicht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4804.51.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 4804.51.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4804.51.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480451. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4804.51.00.00?
4804.51.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4804.51.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
4804.51.00.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4804 Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803 > 480451 ungebleicht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4804.51.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4804.51.00.00 erfasst, zum Beispiel DE9676/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4804.51.00.00?
TARIC-Code 4804.51.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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