Zolltarifnummer 4805: Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4805 steht für Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4805 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4805
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4805Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4805 11 00: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 48. Zu Unterposition 4805 12 00: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 4 zu Kapitel 48. Zu Unterposition 4805 19 10: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 4805 19 des HS. Zu Unterpositionen 4805 24 00 und 4805 25 00: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 5 zu Kapitel 48. (entfallen) bis Zu Unterpositionen 4805 30 00: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 6 zu Kapitel 48. Zu Unterposition 4805 40 00: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 4805 40 des HS. Zu Unterposition 4805 50 00: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 4805 50 des HS. (entfallen) bis
Zu Unterposition 4805 19: Zu Unterposition 4805 19 gehört „Wellenstoff fluting Papier (wiederaufbereitetes Material)“. Es handelt sich dabei um Papier in Rollen, das hauptsächlich aus Halbstoff aus wiederaufbereitetem Papier oder wiederaufbereiteter Pappe (Abfälle und Ausschuss) mit Zusätzen (z. B. Stärke) hergestellt wurde, mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 100 g/ m 2 und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1.6 N/ g/ m 2 bei 50 % relativer Luftfeuchte und einer Temperatur von 23º C. Zu Unterposition 4805 40: Filterpapiere und -pappen sind holzfreie, poröse Erzeugnisse, die in einem mechanischen oder halbmechanischen Verfahren gewonnen wurden, ungeleimt und dazu bestimmt, Feststoffteilchen aus Flüssigkeiten oder Gasen abzuscheiden. …
Zu Position 4802 gehören jedoch nicht Filterpapiere und -pappen (einschließlich Papiere für Teebeutel), Filzpapiere und -pappen (RV E4805300). 6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe" im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr (RV E4806000). 7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position (RV E4807000). 8. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 4805.11Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. "fluting")
- 4805.12Strohpapier für die Welle der Wellpappe
- 4805.19Wellenpapier, anderes
- 4805.24mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
- 4805.25mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
- 4805.30Sulfitpackpapier
- 4805.40Filterpapier und Filterpappe
- 4805.50Filzpapier und Filzpappe
- 4805.91mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
- 4805.92mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g
- 4805.93andere, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4805?
Die Zolltarifnummer 4805 umfasst Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4805?
Der Drittlandszollsatz für 4805 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4805?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 4805. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4805?
4805 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4805 im Zolltarif eingeordnet?
4805 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4805?
Zu 4805 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4805?
Position 4805 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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