Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4806.40.10: Pergaminpapier

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4806.40.10 steht für Pergaminpapier. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4806.40.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4806.40.10
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4806Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen
  3. 4806.40Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere
  4. 4806.40.10Pergaminpapier

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4806.40.10

HS-Code4806.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4806.40.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE5577/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-18

Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein durchscheinendes Pergaminpapier aus gebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 35 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Fensterbriefumschlägen oder Verpackungen verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.

DE5578/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-18

Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein in der Masse schwarz-braun gefärbtes Pergaminpapier aus einer Mischung aus gebleichtem und ungebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 40 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen oder als Bastelpapier verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.

DE5580/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-18

Nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein durchscheinendes Pergaminpapier aus ungebleichtem Sulfatzellstoff mit einem Quadratmetergewicht von etwa 60 g. Das Papier ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht und wird zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen verwendet. Derartige Waren gehören als "Pergaminpapiere, in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm" zur Unterposition 4806 40 10 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4806

Zu Unterpositionen 4806 4010 und 4806 4090: Siehe die Erläuterungen zu Position 4806 des HS, zehnter und elfter Absatz.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4806.40.10?

Die Zolltarifnummer 4806.40.10 umfasst Pergaminpapier. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4806.40.10?

Der Drittlandszollsatz für 4806.40.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4806.40.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480640. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4806.40.10?

4806.40.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4806.40.10 im Zolltarif eingeordnet?

4806.40.10 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4806 Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen > 480640 Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4806.40.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4806.40.10 erfasst, zum Beispiel DE5577/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4806.40.10?

KN-Code 4806.40.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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