Zolltarifnummer 4810.13: Papiere und Pappen, in Rollen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4810.13 steht für Papiere und Pappen, in Rollen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4810.13 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4810.13
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4810Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
- 4810.13Papiere und Pappen, in Rollen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4810.13
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem als "GB800P-240, 200gsm Glossy Inkjet Papier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den Angaben der Antragstellerin um weißes, einseitig glänzendes Papier aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz, einseitig mit anorganischen Stoffen -organische Bindemittel enthaltend- gestrichen, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 185 g (klimatisiert), einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %, einer Dicke von etwa 240 Mikron und einem Aschegehalt von mehr als 3 GHT, in Rollen mit Breiten von 1280 und 1320 mm. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Rollen jeder Größe" zur Unterposition 4810 13 des Harmonisierten Systems (HS).
Bei dem als "MEC-145, 145gsm Glossy Inkjet Papier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den Angaben der Antragstellerin um weißes, einseitig glänzendes Papier aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz, einseitig mit anorganischen Stoffen -organische Bindemittel enthaltend- gestrichen, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 140 g (klimatisiert), einem Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %, in Rollen mit Breiten von 1208 und 1280 mm. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Rollen jeder Größe" zur Unterposition 4810 13 des Harmonisierten Systems (HS).
Bei dem als "MCC-085KN, 89gsm Glossy Inkjet Papier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster und den Angaben der Antragstellerin um weißes, einseitig glänzendes Papier aus gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz, einseitig mit anorganischen Stoffen -organische Bindemittel enthaltend- gestrichen, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 81 g (klimatisiert), einem Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %, in Rollen mit Breiten von 920, 1020 und 1345 mm. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Rollen jeder Größe" zur Unterposition 4810 13 des Harmonisierten Systems (HS).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4810 13, 4810 14, 4810 19, 4810 22 und 4810 29: Papiere und Pappen, die von diesen UPos. erfasst werden, sind solche, die ungestrichen zu Pos. 4802 gehören.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Lage expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem weißen, mit Kaolin gestrichenen Blatt Papier bedeckt, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Die Gesamtdicke des Papiers macht 10 v. H. oder mehr der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 4810 14 00 oder 4810 19 00
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4810.13?
Die Zolltarifnummer 4810.13 umfasst Papiere und Pappen, in Rollen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4810.13?
Der Drittlandszollsatz für 4810.13 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4810.13?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481013. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4810.13?
4810.13 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4810.13 im Zolltarif eingeordnet?
4810.13 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4810.13?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4810.13 erfasst, zum Beispiel DE4567/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4810.13?
HS-Unterposition 4810.13 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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