Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4810.14.00: Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4810.14.00 steht für Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4810.14.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4810.14.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4810Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
  3. 4810.14in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
  4. 4810.14.00Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4810.14.00

HS-Code4810.146 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4810.14.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI40303/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-22

Es handelt sich um weißes, beidseitig seidig glänzendes Papier aus überwiegend gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz (im Sulfatverfahren aufgeschlossen) und in geringem Umfang (unter 10 GHT) aus mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 170 g, einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %, einer Dicke von etwa 121 Mikron, in rechteckigen Bogen (Format DIN A4). Das Papier ist zu 200 Blatt in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Unterposition 4810 1400 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI38049/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-11

Es handelt sich um weißes, mattes Kartonpapier aus gebleichtem, überwiegend aus chemischem Halbstoff aus Holz (zu mindestes 80 GHT im Sulfat- bzw. Natronverfahren aufgeschlossen), beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 188 g, einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von etwa 86 % (Angaben des Antragstellers), einer Dicke von etwa 202 Mikron, in rechteckigen Bogen (Format DIN A4). Das Papier ist zu 25 Blatt in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, bezogen auf die Gesamtfasermenge ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zu Unterposition 4810 1400 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI24738/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-27

Es handelt sich um weißes, beidseitig seidig glänzendes Papier aus überwiegend gebleichtem chemischem Halbstoff aus Holz (im Sulfatverfahren aufgeschlossen) und in geringem Umfang (unter 10 GHT) aus mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 170 g, einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 %, einer Dicke von etwa 121 Mikron, in rechteckigen Bogen (Format DIN A4). Das Papier ist zu 200 Blatt in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zu Unterposition 4810 1400 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI25831/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-04

Es handelt sich nach dem Untersuchungsergebnis um einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus 100 GHT gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr. Es hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60%. Das Papier ist rechteckig zugeschnitten (Format etwa 4,4 x 1,9 cm), auf einer Seite im Wesentlichen mit der Abbildung von Tabakblättern bedruckt. Die Zuschnitte sind in unbestimmter Stückzahl als Stapel in einer Papierbanderole aufgemacht und dazu bestimmt, am oberen Ende von Zigaretten-Softpacks angebracht zu werden, um dort wie eine Art Verschluss oder Siegel zu dienen bzw. der Verpackung ein höheres Maß an Stabilität zu verleihen. Die vorhandenen Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung von nur nebensächlicher Art. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt oder bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zur Unterposition 4810 14 00 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4810

Zu Unterpositionen 4810 13 00 bis 4810 19 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4810 13, 4810 14, 4810 19, 4810 22 und 4810 29 des HS.

Pos. 4810

Zu Unterpositionen 4810 13, 4810 14, 4810 19, 4810 22 und 4810 29: Papiere und Pappen, die von diesen UPos. erfasst werden, sind solche, die ungestrichen zu Pos. 4802 gehören.

Pos. 4810

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Lage expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem weißen, mit Kaolin gestrichenen Blatt Papier bedeckt, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Die Gesamtdicke des Papiers macht 10 v. H. oder mehr der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 4810 14 00 oder 4810 19 00

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4810.14.00?

Die Zolltarifnummer 4810.14.00 umfasst Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4810.14.00?

Der Drittlandszollsatz für 4810.14.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4810.14.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481014. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4810.14.00?

4810.14.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4810.14.00 im Zolltarif eingeordnet?

4810.14.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe > 481014 in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4810.14.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4810.14.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI40303/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4810.14.00?

KN-Code 4810.14.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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