Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4810.19.00.80.0: Papiere und Pappen von der Art, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4810.19.00.80.0 steht für Papiere und Pappen von der Art, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4810.19.00.80.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4810.19.00.80.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4810Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
  3. 4810.19andere
  4. 4810.19.00Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, andere
  5. 4810.19.00.80andere
  6. 4810.19.00.80.0Papiere und Pappen von der Art, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4810.19.00.80.0

HS-Code4810.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4810.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4810.19.00.8010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4810.19.00.80.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16295/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-11

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um weiße Papiere aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Die Papiere sind einseitig mit Kaolin und anderen anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, haben ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weisen einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Sie werden in rechteckigen Bogen (Abmessungen: etwa 330 x 482 mm) eingeführt und sind zu 110 Stück verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 435 mm und auf der anderen Seite mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 1900 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI46915/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-28

Sog. Sublimationspapier Art-Nr. TXPF-105-A3plus: Bei den als "Sublimationspapiere" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um weiße Papiere aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Die Papiere sind einseitig mit Kaolin und anderen anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, haben ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weisen einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Sie werden in rechteckigen Bogen (Abmessungen: 330 x 482 mm) eingeführt und sind zu 110 Stück verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 435 mm und auf der anderen Seite mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 19 00 80 0 des Zolltarifs.

DE23408/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-01

Bei den als "Sublimationspapiere" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um weiße Papiere aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Die Papiere sind einseitig mit Kaolin und anderen anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, haben ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weisen einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Sie werden in rechteckigen Bogen (Abmessungen: 330 x 482 mm bzw. 420 x 594 mm) eingeführt und sind zu 110 Stück verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 435 mm und auf der anderen Seite mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 19 00 80 0 des Zolltarifs.

DE23409/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-01

Bei den als "Sublimationspapiere" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um weiße Papiere aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Die Papiere sind einseitig mit Kaolin und anderen anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, haben ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weisen einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Sie werden in rechteckigen Bogen (Abmessungen: 330 x 482 mm) eingeführt und sind zu 110 Stück verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 435 mm und auf der anderen Seite mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 19 00 80 0 des Zolltarifs.

DE4242/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-06-04

Es handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis sowie nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein beidseitig glänzendes, mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier, das hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurde. Bei dem gebleichten Halbstoff handelt es sich um chemischen Halbstoff aus Holz (Sulfat- oder Natronzellstoff), der bezogen auf die Gesamtfasermenge einen Gehalt von mehr als 80 GHT ausmacht. Daneben weist das Papier einen Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff von 10 GHT oder weniger auf. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% (jedoch weniger als 84%) auf und wird in rechteckigen Bogen (Formate etwa 86,5 x 121 cm, 104,2 x 144,8 cm, 105 x 144 cm, 121 x 162 oder 105 x 145 cm) auf Paletten eingeführt. Derartige Waren gehören als "Papiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 435 mm und auf der anderen Seite mehr als 297 mm messen, mit einem Weißgrad von weniger als 84% (gemessen nach ISO 2470-1)" zur Codenummer 4810 1900 80 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DE25316/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-07

Bei dem als "Bilderdruckpapier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein beidseitig glänzendes, mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus chemischem, hauptsächlich gebleichtem Halbstoff aus Holz (Sulfat- oder Natronzellstoff), ohne Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf und wird in rechteckigen Bogen (Formate etwa 86,5 x 121 cm, 104,2 x 144,8 cm, 105 x 144 cm oder 105 x 145 cm) auf Paletten eingeführt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 435 mm und auf der anderen Seite mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 1900 80 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DE89/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-01-03

Bei dem als "Bilderdruckpapier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmustern, den ergänzenden Angaben der Antragstellerin und dem Untersuchungsergebnis um ein beidseitig glänzendes, mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus chemischem, hauptsächlich gebleichtem Halbstoff aus Holz (Sulfat- oder Natronzellstoff), ohne Gehalt an mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf und wird in rechteckigen Bogen (Format etwa 100 x 140 cm) auf Paletten eingeführt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 435 mm und auf der anderen Seite mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 1900 80 0 des Elektronischen Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4810

Zu Unterpositionen 4810 13 00 bis 4810 19 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4810 13, 4810 14, 4810 19, 4810 22 und 4810 29 des HS.

Pos. 4810

Zu Unterpositionen 4810 13, 4810 14, 4810 19, 4810 22 und 4810 29: Papiere und Pappen, die von diesen UPos. erfasst werden, sind solche, die ungestrichen zu Pos. 4802 gehören.

Pos. 4810

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Lage expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem weißen, mit Kaolin gestrichenen Blatt Papier bedeckt, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Die Gesamtdicke des Papiers macht 10 v. H. oder mehr der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 4810 14 00 oder 4810 19 00

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4810.19.00.80.0?

Die Zolltarifnummer 4810.19.00.80.0 umfasst Papiere und Pappen von der Art, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4810.19.00.80.0?

Der Drittlandszollsatz für 4810.19.00.80.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4810.19.00.80.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481019. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4810.19.00.80.0?

4810.19.00.80.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4810.19.00.80.0 im Zolltarif eingeordnet?

4810.19.00.80.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe > 481019 andere > 48101900 Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, andere > 4810190080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4810.19.00.80.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4810.19.00.80.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16295/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4810.19.00.80.0?

Warennummer 4810.19.00.80.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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