Zolltarifnummer 4810.29.30: Papiere und Pappen von der Art, in Rollen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4810.29.30 steht für Papiere und Pappen von der Art, in Rollen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4810.29.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4810.29.30
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4810Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
- 4810.29Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, andere
- 4810.29.30Papiere und Pappen von der Art, in Rollen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4810.29.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um Papier aus überwiegend gebleichtem, chemischem Halbstoff (Sulfatzellstoff) und gebleichtem, chemisch-mechanischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogene Gehalt an chemisch-mechanischem Halbstoff von mehr als 10 GHT. Der auf die Gesamtfasermenge bezogene Gehalt an Sulfatzellstoff beträgt weniger als 80 GHT. Das Papier ist beidseitig mit organischen Stoffen und Bindemitteln gestrichen, hat ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger und ist in Rollen aufgemacht. Derartige Waren gehören als "Papiere, beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere, in Rollen, jeder Größe, anderes als sog. "LWC-Papier"" zur Unterposition 4810 29 30 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um Papier aus überwiegend gebleichtem, chemischem Halbstoff (Sulfatzellstoff) und gebleichtem, chemisch-mechanischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogene Gehalt an chemisch-mechanischem Halbstoff von mehr als 10 GHT. Der auf die Gesamtfasermenge bezogene Gehalt an Sulfatzellstoff beträgt weniger als 80 GHT. Das Papier ist beidseitig mit organischen Stoffen und Bindemitteln gestrichen, hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 80 g jedoch weniger als 150 g, besitzt einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad von mehr als 60% und ist in Rollen aufgemacht. Derartige Waren gehören als "Papiere, beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere, in Rollen, jeder Größe, anderes als sog. "LWC-Papier"" zur Unterposition 4810 29 30 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um Papier aus überwiegend gebleichtem, chemischem Halbstoff (Sulfatzellstoff) und gebleichtem, chemisch-mechanischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogene Gehalt an chemisch-mechanischem Halbstoff von mehr als 10 GHT. Der auf die Gesamtfasermenge bezogene Gehalt an Sulfatzellstoff beträgt weniger als 80 GHT. Das Papier ist beidseitig mit organischen Stoffen und Bindemitteln gestrichen, hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, weist einen Weißgrad von mehr als 60% auf, hat eine Dicke von weniger als 225 Mikrometer und ist in Rollen aufgemacht. Derartige Waren gehören als "Papiere, beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere, in Rollen, jeder Größe, anderes als sog. "LWC-Papier"" zur Unterposition 4810 29 30 der Kombinierten Nomenklatur.
Strojno izdelan papir, izdelan pretežno iz recikliranega papirja v kombinaciji z mehanskimi vlakni (lesovina) in beljeno celulozo, obojestransko premazan z anorganskim premazom na osnovi gline (kaolin) in apnenca (kalcijev karbonat), gramature 57 - 70 g/m2. Nanos premaza je 6 - 8 g/m2 na vsako stran. Skupna količina vlaken vsebuje več kot 10 mas.%, vendar manj kot 50 mas.% lesnih vlaken, dobljenih z mehaničnim postopkom. Papir je obojestransko blesteče gladek (dodatno glajen z obeh strani), svetlo sive barve, z 81 % belino in je nepotiskan. Dobavlja se v zvitkih, širine od 23 cm do 220 cm in premera največ do 1350 mm. Uporablja se predvsem za večbarvni in črno-beli ofsetni tisk z vročim sušenjem in za formatni tisk (za periodične tiskovine, revije, kataloge in ostali promocijski material ter risanke).
Tuote on päällystettyä paperia, jota käytetään mm. painettavana etikettipaperina pulloissa ja purkeissa. Paperin kuiduista yli 10 % on kemimekaanisella menetelmällä saatuja. Päällystykseen on käytetty pääasiassa kaoliinia ja kalsiumkarbonaattia. Paperi myydään rullina.
Tuote on päällystettyä painopaperia, jota käytetään mm. esitteiden, mainospainotuotteiden ja taidekirjojen tekemiseen. Se myydään rullina. Paperin kuiduista yli 10 % on kemimekaanisella menetelmällä saatuja. Päällystykseen on käytetty pääasiassa kaoliinia ja kalsiumkarbonaattia.
Es handelt sich um ein beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes und auf der Schauseite mit einem Endlosmotiv (Herstellerlogo und Produktinformationen) farbig bedrucktes Papier aus chemischem, mechanischem und/oder chemisch-mechanischem Halbstoff aus Holz, mit einem Anteil des mechanischen bzw. chemisch-mechanischen Halbstoffes von mehr als 10 GHT, gebleicht und mit einem Quadratmetergewicht von etwa 79 g (nicht klimatisiert). Es ist in Rollen mit einer Breite von etwa 35,1 cm aufgemacht und soll als Gebinde-Einschlagpapier für bereits abgepackte Zigarettenschachteln verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere, auf der Oberfläche bedruckt, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 72 g, in Rollen jeder Größe" zur Unterposition 4810 2930 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4810 22 00 bis 4810 29 80: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4810 13, 4810 14, 4810 19, 4810 22 und 4810 29 des HS.
Zu Unterpositionen 4810 13, 4810 14, 4810 19, 4810 22 und 4810 29: Papiere und Pappen, die von diesen UPos. erfasst werden, sind solche, die ungestrichen zu Pos. 4802 gehören.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2141/89 der Kommission vom 14. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 205/22) (RV L 2141/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Leichtplatten, quadratisch oder rechteckig, hergestellt aus einer Lage expandierten Polystyrols, beidseitig mit einem weißen, mit Kaolin gestrichenen Blatt Papier bedeckt, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Die Gesamtdicke des Papiers macht 10 v. H. oder mehr der Gesamtdicke der Ware aus. Unterposition 4810 14 00 oder 4810 19 00
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4810.29.30?
Die Zolltarifnummer 4810.29.30 umfasst Papiere und Pappen von der Art, in Rollen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4810.29.30?
Der Drittlandszollsatz für 4810.29.30 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4810.29.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481029. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4810.29.30?
4810.29.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4810.29.30 im Zolltarif eingeordnet?
4810.29.30 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe > 481029 Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4810.29.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4810.29.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI57944/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4810.29.30?
KN-Code 4810.29.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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