Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4811.10.00.00.0: Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4811.10.00.00.0 steht für Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4811.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4811.10.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
  3. 4811.10Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert
  4. 4811.10.00.00.0Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4811.10.00.00.0

HS-Code4811.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4811.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4811.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4811.10.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4811

Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823). Zu Unterposition 4811 10 00: Hierher gehört z. B. Isolierpapier zum Schutz gegen Feuchtigkeit, bestehend aus zwei Lagen Krepppapier, das mit bituminösen Stoffen getränkt ist, und einer Zwischenlage aus Aluminiumfolie. Nicht hierher gehören dagegen Dachplatten, bestehend aus Filzpappe in Asphalt (oder in ein ähnliches Erzeugnis) getaucht oder beidseitig mit einer Schicht eines solchen Stoffes überzogen (Pos. 6807).

Pos. 4811

Zu Unterposition 4811 10: 1. Isolierpapier zum Schutz gegen Feuchtigkeit, in Bogen, bestehend aus zwei Lagen Krepppapier, das mit bituminösen Stoffen getränkt ist, und einer Zwischenlage aus Aluminiumfolie. 2. Gewellte Dachdichtungsplatten aus einem faserigen, nach der Papiertechnik hergestellten Vlies aus Papierhalbstoff, das unter Druck mit bituminösen Stoffen getränkt worden ist; die Platten können auch auf einer ihrer Flächen mit einem Lack überzogen oder mit Hilfe einer dünnen bituminösen Schicht mit mineralischen Stoffen (Sand, Granalien usw.) belegt sein. Siehe auch Avise zu den Unterpositionen 6807 90/1 und 6807 90/2

Pos. 4811

Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).

Pos. 4811

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.10.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 4811.10.00.00.0 umfasst Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.10.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4811.10.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4811.10.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.10.00.00.0?

4811.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4811.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4811.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art > 481110 Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.10.00.00.0?

Zu 4811.10.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.10.00.00.0?

Warennummer 4811.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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