Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4811.41.20: Papier und Pappe, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4811.41.20 steht für Papier und Pappe, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4811.41.20 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4811.41.20
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
  3. 4811.41Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend
  4. 4811.41.20Papier und Pappe, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4811.41.20

HS-Code4811.416 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4811.41.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI31/228549/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-10-21

Dle deklarovaných údajů a předložené fotodokumentace se jedná o papírovou samolepicí pásku v roli. Účel použití: převážně k lepení kartonů. Páska je z hnědého kraftového papíru s lepidlem na bázi nevulkanizovaného kaučuku (solvent), navinuta na lepenkové dutince. Rozměry: šířka 50 mm, délka návinu 50 m.

CZBTI31/228522/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-10-21

Dle deklarovaných údajů a předložené fotodokumentace se jedná o papírové samolepicí pásky v rolích. Účel použití: krycí (ochranné) pásky pro malířské a lakýrnické práce. Pásky jsou z krepového papíru s lepidlem na bázi nevulkanizovaného syntetického kaučuku (hotmelt), navinuty na lepenkových dutinkách. Rozměry: šířka 19 – 75 mm, délka návinu 50 m.

CZBTI31/228537/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-10-21

Dle deklarovaných údajů a předložené fotodokumentace se jedná o papírové samolepicí pásky v rolích. Účel použití: krycí (ochranné) pásky pro malířské a lakýrnické práce. Pásky jsou z krepového papíru s lepidlem na bázi nevulkanizovaného kaučuku (solvent), navinuty na lepenkových dutinkách. Rozměry: šířka 19 – 50 mm, délka návinu 50 m.

DEBTI17714/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-11

Es handelt sich um einen etwa 50 mm breiten, 50 m langen, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus flachgekrepptem Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Schicht aus nicht vulkanisiertem synthetischem Kautschuk ausgerüstet ist. Die andere Seite ist mit einem Trennmittel beschichtet und kann bedruckt sein. Das Klebeband dient u. a. zum Verschließen von Verpackungen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen, überzogen, getränkt, auch auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem synthetischem Kautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 4120 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16617/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-08-25

Es handelt sich um einen etwa 7,0 m langen und 5,7 cm breiten, aufgerollten und auf einem silikonisierten Trägerpapier aufgebrachten Streifen aus Papier. Dieser ist auf einer Seite mit einer organischen, thermoaktiven Verbindung gestrichen, die sich unter Einwirkung von Hitze schwarz verfärbt. Die andere Seite ist mit einer selbstklebenden Schicht aus nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk ausgerüstet (Antragstellerangabe). Das Erzeugnis dient als Nachfüllpapier, u. a. in digitalen Sofortbildkamera (nicht Gegenstand dieser vZTA). Abbildung siehe Anlage. Jeweils fünf Papierrollen sind in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel mit Druckverschluss und einem mit Produktinformationen bedruckten Etikett verpackt. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 41 20 der Kombinierten Nomenklatur.

PLBTIWIT-2025-000130Erteilt von PLGültig bis 2028-02-13

Papierowa taśma samoprzylepna w rolce o grubości ok. 120 mikronów. Wykonana jest z nawiniętego na papierowy rdzeń brązowego papieru typu Kraft o gramaturze 78 g/m2 powleczonego z jednej strony warstwą polietylenu o gramaturze 13 g/m2, a z drugiej warstwą kleju na bazie kauczuku syntetycznego niewulkanizowanego o gramaturze 35 g/m2. Taśma stosowana do pakowania i uszczelniania kartonów. Rolka może mieć szerokość od 48 mm do 100 mm, długość 500 m. Pakowana w kartony po 2 do 36 sztuk.

DEBTI2157/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-07

Es handelt sich um etwa 1,9 cm bis 5,0 cm breite und 50 m lange, auf einer Papprolle aufgewickelte Streifen aus einem flachgekreppten, beigen oder blauen, mit synthetischem Latex getränkten Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus nicht vulkanisiertem Naturkautschuk versehen ist. Die Erzeugnisse werden zum sicheren und sterilisationsfesten Verschließen von Bogenverpackungen verwendet und sind in klarsichtiger Kunststofffolie verpackt. Jeweils 48 Rollen sind in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 41 20 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI20741/25-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-19

Es handelt sich um einen etwa 4 mm breiten, 15000 m langen, auf einer etwa 15 cm breiten Papprolle aufgewickelten Streifen aus flachgekrepptem, wasserabweisend getränktem Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Schicht aus nicht vulkanisiertem synthetischem Kautschuk ausgerüstet ist. Das Klebeband wird als Aufreißstreifen für Verpackungen verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem synthetischem Kautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 4120 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4811

Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823).

Pos. 4811

Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).

Pos. 4811

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …

2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026

2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.41.20?

Die Zolltarifnummer 4811.41.20 umfasst Papier und Pappe, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.41.20?

Der Drittlandszollsatz für 4811.41.20 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4811.41.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481141. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.41.20?

4811.41.20 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4811.41.20 im Zolltarif eingeordnet?

4811.41.20 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art > 481141 Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.41.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4811.41.20 erfasst, zum Beispiel CZBTI31/228549/2025-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.41.20?

KN-Code 4811.41.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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