Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0: Papiere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0 steht für Papiere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4811.59.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4811.59.00.90.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
  3. 4811.59andere
  4. 4811.59.00mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen, andere
  5. 4811.59.00.90andere
  6. 4811.59.00.90.0Papiere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0

HS-Code4811.596 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4811.59.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4811.59.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4811.59.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3750/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-26

Es handelt sich um ein mit Kaolin und Kunststoff beschichtetes Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Die Dicke der Kunststoffschicht macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Das sog. Freezer Paper wird als aufbügelbares Schnittmusterpapier verwendet und nach dem Zuschneiden des Stoffes rückstandslos wieder abgezogen. Das Papier wird in Rollen mit einer Breite von 80 cm und einer Länge von 10 m gehandelt. Die Rollen sind in Kunststofffolie eingeschweißt und mit einem bedruckten Produktaufkleber versehen. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, andere als im TARIC-Code 4811 59 00 20 genannte" zur Codenummer 4811 59 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI43954/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-04

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein einseitig mit Kunststoff überzogenes Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Die Dicke der Kunststoffschicht macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Das Papier wird in Rollen mit unterschiedlichen Breiten eingeführt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, andere als im TARIC-Code 4811 59 00 20 genannte" zur Codenummer 4811 59 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI31490/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-10

Es handelt sich nach den Angaben des Antragstellers um ein mit Kaolin und Kunststoff beschichtetes Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Die Dicke der Kunststoffschicht macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Das sog. Freezer Paper wird als aufbügelbares Schnittmusterpapier verwendet und wird nach dem Zuschneiden des Stoffes rückstandslos wieder abgezogen. Das Papier wird in Rollen von 80 cm Breite und einer Länge von 10 m gehandelt. Die Rollen sind in Kunststofffolie eingeschweißt und mit einem bedruckten Produktaufkleber versehen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere, in Rollen jeder Größe ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschrieben Art, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, andere als im TARIC-Code 4811 59 00 20 genannte" zur Codenummer 4811 59 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI2825/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-02-20

Es handelt sich um ein Set, bestehend aus: 1. Zwei rechteckige Zuschnitte aus ungebleichtem Kartonpapier (Format etwa 11,0 x 15,1 cm), die jeweils einseitig bunt bedruckt sowie mit einer Lage Kunststofffolie überzogen sind, die augenscheinlich jeweils weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses ausmacht und mit einer schwarzen Deckschicht überzogen ist, die mit der unter 3. beschriebenen Ware abgekratzt werden soll. 2. Ein rechteckiger Zuschnitt aus Kartonpapier (Format etwa 11,5 x 15,2 cm), der jeweils in den Umrisslinien verschiedener Motive (z. B. Tiere, Schriftzug) vorgestanzt sind. Nach dem Herausdrücken der Stanzlinge soll der Bogen auf die unter 1. beschriebenen Waren gelegt und somit als Kratzschablone verwendet werden. 3. Ein etwa 14,0 cm langer an einem Ende spitz zulaufender Stift aus Bambus. Die Waren befinden sich gemeinsam in einem Beutel aus Kunststofffolie und sind in einem Umschlag mit Eurolochung aus bedruckter Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht. 24 dieser Verkaufseinheiten sind gemeinsam in einem etikettierten Verkaufsdisplay aus bedruckter, mit dünner Kunststofffolie überzogener Wellpappe (B x H x T: 14,3 x 21,8 x 11,3 cm) verpackt, das sich als Teil der Transportverpackung darstellt und nach dem Abverkauf aller Verkaufseinheiten nicht noch einmal bestückt wird. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere, nicht mit einer Klebeschicht versehen, nicht gebleicht, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, keine Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als schwergewichtige Thermopapiere" zur Codenummer 4811 59 00 90 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang und der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Waren bestimmt wird.

DEBTI57270/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-04

Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein einseitig mit Kunststoff überzogenes Papier mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Die Dicke der Kunststoffschicht macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus. Das Papier wird in Rollen mit unterschiedlichen Breiten eingeführt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "mit Kunststoff überzogene Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, andere als im TARIC-Code 4811 59 00 20 genannte" zur Codenummer 4811 59 00 90 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4811

Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823). Zu Unterpositionen 4811 51 00 und 4811 59 00: Papiere und Pappen, mit Kunststoff gestrichen oder überzogen, gehören nur dann hierher, wenn die Dicke des Kunststoffs nicht die Hälfte der Gesamtdicke überschreitet (siehe die Anmerkung 2 g) zu Kapitel 48).

Pos. 4811

Zu Unterposition 4811 59 1. Ungebleichte Kraftpapiere und Kraftpappen zur Herstellung von Getränkeverpackungen, auf einer Seite bedruckt mit Textbeiträgen und Illustrationen, die sich auf die darin zu verpackenden Waren beziehen, auf beiden Seiten mit einer dünnen, durchsichtigen Folie aus Poly(ethylen) überzogen, in Rollen mit einer Breite von mehr als 15 cm, gefaltet und geprägt, um einzelne Behälter, die von der Rolle zu schneiden sind, zu erkennen. Anwendung der AV 3 b Siehe auch Avise zu den Unterpositionen 4811 59/2 und 4811 60/1 2. …

Pos. 4811

Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).

Pos. 4811

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0 umfasst Papiere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.59.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 4811.59.00.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4811.59.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481159. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0?

4811.59.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4811.59.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

4811.59.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art > 481159 andere > 48115900 mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen, andere > 4811590090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.59.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4811.59.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3750/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.59.00.90.0?

Warennummer 4811.59.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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