Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4813.10.00.00: Zigarettenpapier, in Form von Heftchen oder Hülsen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4813.10.00.00 steht für Zigarettenpapier, in Form von Heftchen oder Hülsen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4813.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4813.10.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4813Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in Form von Heftchen oder Hülsen
  3. 4813.10in Form von Heftchen oder Hülsen
  4. 4813.10.00.00Zigarettenpapier, in Form von Heftchen oder Hülsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4813.10.00.00

HS-Code4813.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4813.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4813.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-08177Erteilt von FRGültig bis 2029-07-27

Papier à cigarettes, se présentant sous la forme d'un tube conique, préformé vide, et composé de papier. L'article est doté d'un filtre en carton. Le papier à cigarettes est conditionné pour la vente au détail dans un emballage cartonné.

DEBTI5643/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-28

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam auf einem rechteckigen, mit einem kleinen Rundmagneten beklebten Zuschnitt aus bedrucktem Kartonpapier (Abmessungen: etwa 11,3 x 15,5 cm, zusammengeklappt etwa 11,5 x 5 cm) befestigt sind bzw. entlang einer Perforation von diesem getrennt werden können: 1. Insgesamt 32 etwa 10,7 x 4,4 cm große, bräunliche Papierzuschnitte, die einmal mittig längsgefalzt, an einer Längsseite mit einer etwa 0,5 cm breiten Gummierung versehen und gemeinsam mit einem bedruckten Deckblatt in einem Heftchen aus mit Produktangaben bedrucktem Kartonpapier zusammengefasst sind. 2. Insgesamt 32 rechteckige Zuschnitte aus Papier (Abmessungen: etwa 5,5 x 1,8 cm), die an einem Ende fünffach querperforiert und zu zwei Blöcken à 16 Stück zusammengefasst sind. Sie sollen gerollt und bei selbstgedrehten Zigaretten als Ersatz für den Filter verwendet werden, um das Gelangen von Tabak in den Mund zu verhindern bzw. zu minimieren. 3. Ein nahezu rechteckiger, mit einer kleinen Metallscheibe beklebter Zuschnitt aus bedrucktem Kartonpapier (Abmessungen: etwa 11,3 x 10,7 cm). Der Zuschnitt ist mehrfachgerillt sowie mit einer elastischen Spinnstoffschlaufe ausgestattet, wodurch er zu einer einfachen Schale aufgerichtet und fixiert werden soll, die beim Drehen von Zigaretten als Ablage dient. Im maßgebenden Zeitpunkt stellt sich der Zuschnitt als Umschlagklappe der Verpackung (Umschlag mit Magnetverschluss) der unter 1. und 2. beschriebenen Waren dar. Die Waren dienen der Herstellung selbstgedrehter Zigaretten. Jeweils 15 Umschläge sind in einer Schachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Zigarettenpapier, in Form von Heftchen" zum TARIC-Code 4813 1000 00, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das unter 1. beschriebene Zigarettenpapier bestimmt wird.

DEBTI5644/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-20

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einen mit Produktinformationen bedruckten Umschlag aus Papier mit Verschlusskordel eingeklebt sind: 1. Insgesamt 32 etwa 10,8 x 4,3 cm große, bräunliche Papierzuschnitte, die einmal mittig längsgefalzt, an einer Längsseite mit einer etwa 0,5 cm breiten Gummierung versehen und gemeinsam mit einem bedruckten Deckblatt in einem Heftchen aus mit Produktangaben bedrucktem Kartonpapier zusammengefasst sind. 2. Insgesamt 32 rechteckige Zuschnitte aus Papier (Format: etwa 5,4 x 2,0 cm), die zu zwei Blöcken à 16 Stück zusammengefasst sind. Sie sollen gerollt und bei selbstgedrehten Zigaretten als Ersatz für den Filter verwendet werden, um das Gelangen von Tabak in den Mund zu verhindern bzw. zu minimieren. Die Waren dienen der Herstellung selbstgedrehter Zigaretten. Jeweils 24 Umschläge sind in einer Schachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Zigarettenpapier, in Form von Heftchen" zum TARIC-Code 4813 1000 00, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung und dem Wert durch das unter 1. beschriebene Zigarettenpapier bestimmt wird.

DEBTI35314/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-12

Es handelt sich um Zigarettenpapier in Form von drei konischen Hülsen (Länge: etwa 11,0 cm), die am sich verjüngenden Ende mit einem Filtereinsatz aus Papier ausgestattet sind. Die Hülsen sollen mit Rauchtabak befüllt und mittels dreier beiliegender, etwa 8,0 cm langer Kunststoffröhrchen gestopft werden. Die Hülsen und die Kunststoffröhrchen sind gemeinsam in einer kegelförmigen Schachtel aus bedruckter Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Zigarettenpapier, in Form von Hülsen" zum TARIC-Code 4813 10 00 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das Zigarettenpapier in Form einer Hülse bestimmt wird.

FRBTIFR-BTI-2024-06213Erteilt von FRGültig bis 2027-12-29

Blunt se déclinant en plusieurs variantes, de type cône (présentant un enroulage plus serré à la base) ou tube, à base de papier de chanvre, marron ou vert, pré-roulé, sans tabac ni nicotine, muni soit d'un embout en verre soit en bois, destiné à être rempli de tabac pour servir de matière à fumer. L'article est conditionné par lot de 3.

DEBTI35312/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-24

Es handelt sich um aromatisiertes Zigarettenpapier in Form einer konischen Hülse (Länge: etwa 13,5 cm), die am sich verjüngenden Ende mit einem Filtereinsatz aus Papier ausgestattet ist. Die Hülse soll mit Rauchtabak befüllt und mittels eines beiliegenden, etwa 11,0 cm langen Holzstäbchens gestopft werden. Die Hülse und das Holzstäbchen sind gemeinsam in einem zylindrischen Behältnis aus Kunststoff mit Schraubdeckel, das in bedruckter Kunststofffolie eingeschweißt ist, für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Zigarettenpapier, in Form von Hülsen" zum TARIC-Code 4813 10 00 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das Zigarettenpapier in Form einer Hülse bestimmt wird.

DEBTI35313/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-24

Es handelt sich um Zigarettenpapier in Form einer konischen Hülse (Länge: etwa 10,5 cm), die am sich verjüngenden Ende mit einem Filtereinsatz aus Papier ausgestattet ist. Die Hülse soll mit Rauchtabak befüllt und mittels eines beiliegenden, etwa 9,2 cm langen Holzstäbchens gestopft werden. Die Hülse und das Holzstäbchen sind gemeinsam in einem zylindrischen Behältnis aus Kunststoff mit Schraubdeckel, das in bedruckter Kunststofffolie eingeschweißt ist, für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Zigarettenpapier, in Form von Hülsen" zum TARIC-Code 4813 10 00 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das Zigarettenpapier in Form einer Hülse bestimmt wird.

DEBTI35284/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-20

Es handelt sich um aromatisiertes Zigarettenpapier (CYC KLEAR, CYCLONES) in Form einer konischen Hülse (Länge: etwa 10,7 cm), die am sich verjüngenden Ende mit einem Filtereinsatz aus Papier ausgestattet ist. Die Hülse soll mit Rauchtabak befüllt und mittels eines beiliegenden, etwa 10 cm langen Holzstäbchens gestopft werden. Die Hülse und das Holzstäbchen sind gemeinsam in einem zylindrischen Behältnis aus Kunststoff mit Schraubdeckel, das in bedruckter Kunststofffolie eingeschweißt ist, für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Zigarettenpapier, in Form von Hülsen" zum TARIC-Code 4813 10 00 00, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das Zigarettenpapier in Form einer Hülse bestimmt wird.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4813

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Zigarettenpapiere (einschließlich Mundstück, das zur Umhüllung des Filters und zur Verbindung der Filterspitze und der Zigarette verwendet wird) ohne Rücksicht auf Größen oder Aufmachungen. Im allgemeinen weist Zigarettenpapier eine der folgenden Formen auf: 1) Blättchen in Heften (auch mit Verzierungen oder Text bedruckt) in der zum Drehen einzelner Zigaretten mit der Hand erforderlichen Größe. 2) Hülsen von der Länge einer Zigarette. 3) Rollen mit einer für die Zigarettenmaschine zugeschnittenen Größe (im allgemeinen in Breiten, von nicht mehr als 5 cm). 4) Rollen mit einer Breite von mehr als 5 cm. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4813.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 4813.10.00.00 umfasst Zigarettenpapier, in Form von Heftchen oder Hülsen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4813.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4813.10.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4813.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4813.10.00.00?

4813.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4813.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4813.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4813 Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in Form von Heftchen oder Hülsen > 481310 in Form von Heftchen oder Hülsen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4813.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4813.10.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08177. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4813.10.00.00?

TARIC-Code 4813.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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