Zolltarifnummer 4817.10.00.00.0: Briefumschläge
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4817.10.00.00.0 steht für Briefumschläge. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4817.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4817.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4817Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe
- 4817.10Briefumschläge
- 4817.10.00.00.0Briefumschläge
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4817.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um zwei unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gefalzte Zuschnitte in Gestalt von Briefumschlägen aus Papier (Format etwa 9,0 x 6,5 cm). Die Zuschnitte sind beidseitig im Wesentlichen mit einem Logo und Darstellungen von Comicfiguren farbig bedruckt. Die Vorderseiten sind mit einem Adressfeld versehen. Die Briefumschläge sind gemeinsam mit einer Klappkarte (siehe DEBTI-17844/22-1), einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17844/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17844/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17844/22-4) und einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17844/22-5) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Briefumschläge aus Papier" zur Codenummer 4817 10 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um zwei unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gefalzte Zuschnitte in Gestalt von Briefumschlägen aus Papier (Format etwa 9,0 x 6,5 cm). Die Zuschnitte sind beidseitig im Wesentlichen mit einem Logo und Darstellungen von Comicfiguren farbig bedruckt. Die Vorderseiten sind mit einem Adressfeld versehen. Die Briefumschläge sind gemeinsam mit einer Klappkarte (siehe DEBTI-17851/22-1), einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17851/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17851/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17851/22-4) und einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17851/22-5) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Briefumschläge aus Papier" zur Codenummer 4817 10 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um zwei unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gefalzte Zuschnitte in Gestalt von Briefumschlägen aus Papier (Format etwa 9,0 x 6,5 cm). Die Zuschnitte sind beidseitig im Wesentlichen mit einem Logo und Darstellungen von Comicfiguren farbig bedruckt. Die Vorderseiten sind mit einem Adressfeld versehen. Die Briefumschläge sind gemeinsam mit einer Klappkarte (siehe DEBTI-17848/22-1), einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17848/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17848/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17848/22-4) und einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17848/22-5) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Briefumschläge aus Papier" zur Codenummer 4817 10 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um zwei unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gefalzte Zuschnitte in Gestalt von Briefumschlägen aus Papier (Format etwa 9,0 x 6,5 cm). Die Zuschnitte sind beidseitig im Wesentlichen mit einem Logo und Darstellungen von Comicfiguren farbig bedruckt. Die Vorderseiten sind mit einem Adressfeld versehen. Die Briefumschläge sind gemeinsam mit einer Klappkarte (siehe DEBTI-17847/22-1), einer Pop-Up-Karte (siehe DEBTI-17847/22-2), zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-17847/22-3), zwei Schreibzetteln (siehe DEBTI-17847/22-4) und einer Sammelkarte (siehe DEBTI-17847/22-5) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Briefumschläge aus Papier" zur Codenummer 4817 10 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um zwei unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gefalzte Zuschnitte in Gestalt von Briefumschlägen aus Papier (Format etwa 9 x 6,5). Die Zuschnitte sind beidseitig im Wesentlichen mit zahlreichen Darstellungen von Comicfiguren farbig bedruckt. Die Vorderseiten sind mit einem Adressfeld versehen. Die Briefumschläge sind gemeinsam mit einer Klappkarte, drei Sammelkarten, einem Stickerbogen, zwei Schreibzetteln und einer Pop-Up-Karte (alle nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Briefumschläge" zur Codenummer 4817 10 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um zwei unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gefalzte Zuschnitte in Gestalt von Briefumschlägen aus Papier (Format etwa 9 x 6,5). Die Zuschnitte sind beidseitig im Wesentlichen mit zahlreichen Darstellungen von Comicfiguren farbig bedruckt. Die Vorderseiten sind mit einem Adressfeld versehen. Die Briefumschläge sind gemeinsam mit einer Klappkarte, drei Sammelkarten, einem Stickerbogen, zwei Schreibzetteln und einer Pop-Up-Karte (alle nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Briefumschläge" zur Codenummer 4817 10 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um zwei unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gefalzte Zuschnitte in Gestalt von Briefumschlägen aus Papier (Format etwa 9 x 6,5). Die Zuschnitte sind beidseitig im Wesentlichen mit zahlreichen Darstellungen von Comicfiguren farbig bedruckt. Die Vorderseiten sind mit einem Adressfeld versehen. Die Briefumschläge sind gemeinsam mit einer Klappkarte, drei Sammelkarten, einem Stickerbogen, zwei Schreibzetteln und einer Pop-Up-Karte (alle nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Briefumschläge" zur Codenummer 4817 10 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um zwei unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gefalzte Zuschnitte in Gestalt von Briefumschlägen aus Papier (Format etwa 9 x 6,5). Die Zuschnitte sind beidseitig im Wesentlichen mit zahlreichen Darstellungen von Comicfiguren farbig bedruckt. Die Vorderseiten sind mit einem Adressfeld versehen. Die Briefumschläge sind gemeinsam mit einer Klappkarte, drei Sammelkarten, einem Stickerbogen, zwei Schreibzetteln und einer Pop-Up-Karte (alle nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) in einer farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Briefumschläge" zur Codenummer 4817 10 00 00 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schreibwaren aus Papier oder Pappe, (z. B. Umschläge, Kartenbriefe, Postkarten – einschließlich Korrespondenzkarten, ausgenommen jedoch Schreibpapier in losen (nicht zu Blöcken vereinigten) Blättern und vorbehaltlich der am Schluss genannten Ausnahmen. Diese Waren können auch Aufdrucke wie Initialen, Namen, Anschriften, Wappen, Firmenzeichen, Vignetten usw. haben, vorausgesetzt, dass diese Aufdrucke für den Gebrauch dieser Waren nur untergeordneter Art sind. Kartenbriefe sind Bogen aus Papier oder Pappe oder Karten mit gummierten (und manchmal perforierten) Rändern oder anderen Vorrichtungen zum Verschließen oder Zusammenkleben, um die Verwendung eines Umschlags zu ersparen. Postkarten (ohne Bilder) gehören nur dann in diese Position, wenn sie entsprechende Aufdrucke haben, z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4817.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 4817.10.00.00.0 umfasst Briefumschläge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4817.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4817.10.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4817.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4817.10.00.00.0?
4817.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4817.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4817.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4817 Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe > 481710 Briefumschläge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4817.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4817.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI17844/22-6. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4817.10.00.00.0?
Warennummer 4817.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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