Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4817.20.00.00: Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4817.20.00.00 steht für Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4817.20.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4817.20.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4817Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe
  3. 4817.20Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten
  4. 4817.20.00.00Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4817.20.00.00

HS-Code4817.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4817.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4817.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI11539/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-02

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer mit Produktangaben bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1.) 50 Postkarten aus Kartonpapier, nur mit den entsprechenden Aufdrucken für die Anschrift und zum Aufkleben der Briefmarke bedruckt (Format: DIN A6). 2.) 12 Kalligrafie-Vorlagen aus Kartonpapier, einseitig mit Buchstaben und Linien bedruckt (Format: DIN A6). 3.) Zwei Kalligrafiestifte unterschiedlicher Minenstärke zum Beschriften der Postkarten. Die Vorlagen dienen zum Üben der Kalligrafieschrift, um die Postkarten anschließend zu beschriften. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier" zum Taric-Code 4817 20 00 00, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren charakterbestimmender Bestandteil nach der Bedeutung für die Verwendung, dem Umfang und dem Wert durch die Postkarten (ohne Bilder) aus Papier bestimmt wird.

DE16828/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-27

Bei dem vorgelegten, als "Grußkarte mit 3D-Effekt" bezeichneten Warenmuster handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Klappkarte aus Kartonpapier (Format etwa 23 x 17 cm, einmal auf etwa 11,5 x 17 cm gefalzt) und einem passenden, gelben Briefumschlag. Die Vorderseite der Karte ist vollflächig mit einer Lentikularfolie beklebt, die aus einer etwa 0,6 mm starken transparenten Kunststoffplatte mit eingebettetem Prismenraster besteht. Die Rückseite der Platte ist mit einer Kunststofffolie beklebt, deren der Lentikularfolie zugewandten Seite plakativ mit dem Wort "Gutschein" farbig bedruckt ist. Durch die Lentikularfolie wird beim Betrachter die Illusion erzeugt, ein dreidimensionales (räumliches) Bild zu betrachten. Die Rückseite der Klappkarte ist mit dem Firmenlogo der Antragstellerin, deren Kontaktdaten sowie der Artikel-Nr. und einem GTIN-Strichcode bedruckt. Die nicht bedruckten Innenseiten der Klappkarte sind dazu bestimmt, beschrieben zu werden. Die Klappkarte ist gemeinsam mit dem Briefumschlag in einer klarsichtigen Kunststofffolie, die mit einem bedruckten Etikett beklebt ist, für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten" zum TARIC-Code 4817 20 00 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch die Klappkarte bestimmt wird, bei der es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch die Klappkarte bestimmt wird.

DE21642/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-01-14

Bei dem als "Grußkarte" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um eine aufklappbare Karte (Format im geschlossenen Zustand etwa 13,9 x 10,8 cm) aus Kartonpapier. Sie ist auf der Vorder- bzw. Schauseite mit einer großen und fünf kleinen fotografischen Abbildungen (u. a. Fisch, Taucher) und auf der Rückseite im Wesentlichen mit dem Logo, der Bezeichnung und einem Hinweis auf die Internetseite des Herausgebers farbig bedruckt. Die Innenseiten sind unbedruckt und dazu bestimmt beschrieben zu werden. Abbildung siehe Anlage. Deratige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten" zum TARIC-Code 4817 2000 00.

DE4661/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-05-13

Bei der als "3D-Karten-Bastel-Set" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in eine mit vier Metallösen versehene Sammelmappe aus überwiegend Kunststoff und bedruckter Pappe eingesteckt, -geklebt oder geheftet sowie mit einem bedruckten Einleger in einen Beutel aus Kunststoff verpackt sind: 1. 20 Klappkarten in Form von rechteckigen Zuschnitten aus einfarbigem Kartonpapier (Format etwa 21,0 x 14,8 cm, mittig gerillt). 2. 20 Briefumschläge aus einfarbigem Papier (Format etwa 16,8 x 11,4 cm) mit gummierter Verschlusslasche. In die Briefumschläge sollen die unter 1. beschriebenen Klappkarten hineingesteckt und mit diesen gemeinsam verschickt werden. 3. Fünf Bogen aus Papier (Format DIN A4), die einseitig jeweils mit vier eingerahmten Blumen- oder Schmetterlingsmotiven sowie mit vier Bordüren mit Blumenmustern bedruckt sind. Die aufgedruckten Motive sollen herausgeschnitten und anschließend auf die unter 1. beschriebenen Waren geklebt werden, um diese zu verzieren. 4. Fünf Bogen aus Papier (Format DIN A4), die einseitig jeweils mit vier Bordüren mit Blumen- oder Schmetterlingsmustern zum Herausschneiden bedruckt sowie mit mehreren vorgestanzten Zuschnitten unterschiedlicher Form und Größe zum Herausdrücken versehen sind. Die Zuschnitte sind mit Bildelementen der unter 3. beschriebenen Aufdrucke bedruckt. Durch entsprechende Nummerierungen auf den jeweiligen Bogen ist gekennzeichnet, welche Zuschnitte zueinander gehören. Mit den unter 6. beschriebenen Waren sollen die Zuschnitte aufeinander sowie auf die unter 3. beschriebenen Waren geklebt werden, um gemeinsam mit diesen und den herausgeschnittenen Bordüren die unter 1. beschriebenen Waren zu verzieren. 5. Ein rechteckiger Zuschnitt aus goldfarbener Kunststofffolie (Format etwa 10,0 x 23,0 cm), der auf der Vorderseite mit mehreren vorgestanzten, zum Abziehen bestimmten Motiven (z.B. Bordüren, Zierecken, Schriftzüge) versehen ist. Die Rückseite ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht. Mit den Stickern sollen die unter 1. und 2. beschriebenen Waren verziert werden. 6. Ein etwa 10,1 x 15,3 x 0,1 cm (L x B x D) großes, beidseitig selbstklebendes Flacherzeugnis aus geschäumtem Kunststoff. Die Selbstklebeflächen des Erzeugnisses sind mit jeweils einem Schutzpapier abgedeckt. Das Erzeugnis lässt sich entlang mehrerer Einschnitte in eine Vielzahl sog. Schaumklebepads (Format etwa 0,5 x 0,5 cm) zerteilen. Mit diesen Klebepads sollen die unter 4. beschriebenen Waren miteinander verklebt und anschließend auf den unter 3. beschriebenen Waren befestigt werden. 7. Ein beidseitig mit einer Gebrauchsanleitung bedruckter Bogen aus Papier (Format etwa 23,5 x 29,7 cm). Derartige Waren gehören als "Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe" zur Codenummer 4817 2000 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC), da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Grußkarten verzieren und versenden) durch die unter 1. beschriebenen Waren bestimmt wird.

GB113419992Erteilt von GBGültig bis 2010-08-31

INVITATIONS AND ENVELOPES. WITH SPACES TO BE FILLED OUT BY THE HOST. (TO, FROM, DATE ETC) AND SPACES FOR THE GUEST TO REPLY TO THE HOST STATING IF THEY ARE GOING TO ACCEPT OR DECLINE THE INVITATION. PACKAGED TOGETHER FOR RETAIL SALE. AS A SET WITH PLASTIC STICK ON GEMS, GAME, GEL PEN, DOOR HANGING SIGN AND TWO STORY BOOKS ALL HAVE BEEN CLASSIFIED SEPARATELY.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4817

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schreibwaren aus Papier oder Pappe, (z. B. Umschläge, Kartenbriefe, Postkarten – einschließlich Korrespondenzkarten, ausgenommen jedoch Schreibpapier in losen (nicht zu Blöcken vereinigten) Blättern und vorbehaltlich der am Schluss genannten Ausnahmen. Diese Waren können auch Aufdrucke wie Initialen, Namen, Anschriften, Wappen, Firmenzeichen, Vignetten usw. haben, vorausgesetzt, dass diese Aufdrucke für den Gebrauch dieser Waren nur untergeordneter Art sind. Kartenbriefe sind Bogen aus Papier oder Pappe oder Karten mit gummierten (und manchmal perforierten) Rändern oder anderen Vorrichtungen zum Verschließen oder Zusammenkleben, um die Verwendung eines Umschlags zu ersparen. Postkarten (ohne Bilder) gehören nur dann in diese Position, wenn sie entsprechende Aufdrucke haben, z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4817.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 4817.20.00.00 umfasst Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4817.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4817.20.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4817.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481720. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4817.20.00.00?

4817.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4817.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4817.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4817 Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe > 481720 Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4817.20.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4817.20.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI11539/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4817.20.00.00?

TARIC-Code 4817.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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