Zolltarifnummer 4818.30.00.00.0: Tischtücher und Servietten
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4818.30.00.00.0 steht für Tischtücher und Servietten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4818.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4818.30.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4818Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
- 4818.30Tischtücher und Servietten
- 4818.30.00.00.0Tischtücher und Servietten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4818.30.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um dreilagige Papierservietten (Format: etwa 33 x 33 cm, 1/4 gefalzt). Durch Pressen und Prägen sind die Lagen an den Rändern miteinander verbunden. Sie sind einfarbig oder außenseitig mit unterschiedlichen Motiven bedruckt. Die Servietten sind zu 20 oder 50 Stück in einem Beutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Servietten, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 30 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einlagige, einfarbige, unbedruckte Papierservietten (Format: etwa 33 x 33 cm, 1/4 gefalzt). Sie sind zu 100 Stück verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Servietten, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 30 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um dreilagige Papierservietten (Format: etwa 33 x 33 cm, 1/4 gefalzt). Die Lagen sind an den Rändern durch Pressen und Prägen miteinander verbunden. Sie sind außenseitig vierfach mit einem Schriftzug bedruckt, wobei die Aufdrucke im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware nur nebensächlicher Art sind. Die Servietten sind zu 20 oder 50 Stück in einem Beutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Servietten, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 30 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einlagige, unbedruckte Papierservietten (Format: etwa 33 x 33 cm, 1/4 gefalzt). Sie sind zu 100 Stück verpackt. Derartige Waren gehören als "Servietten, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 30 00 00 0.
Es handelt sich um dreilagige Papierservietten (Format: etwa 33 x 33 cm, 1/4 gefalzt). Die Lagen sind an den Rändern durch Pressen und Prägen miteinander verbunden. Sie sind einfarbig oder außenseitig mit unterschiedlichen Motiven bedruckt, wobei die Aufdrucke im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware nur nebensächlicher Art sind. Die Servietten sind zu 20 oder 50 Stück in einem Beutel verpackt. Derartige Waren gehören als "Servietten, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 30 00 00 0.
Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin sowie nach erfolgter Internetrecherche um dreilagige Papierservietten (Format etwa 33,0 x 33,0 cm). Die Lagen sind an den Rändern durch Pressen und Prägen miteinander verbunden. Außenseitig sind sie mit Abbildungen von Herzen bedruckt. 20 Servietten sind in einem Beutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Servietten, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 30 00 00 0 des Zolltarifs.
Bei der vorgelegten, als "Zelltuchserviette" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Zuschnitt aus zwei Lagen weißem Tissue-Papier, die an den Rändern durch Pressen und Prägen miteinender verbunden sind (Format etwa 24,0 x 24,0 cm, zweimal auf etwa 12,0 x 12,0 cm gefaltet). Das Erzeugnis soll als Serviette verwendet werden. Nach den Angaben der Antragstellerin sind die Servietten zu 12 x 300 Blatt in Plastikfolie verpackt. Derartige Waren gehören als "Servietten aus Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 30 00 00 0 des Zolltarifs.
Bei den Servietten aus dem sog. Partyset, bunt bedruckt, handelt es sich um einen Zuschnitt eines zweilagigen Vlieses aus Papier aus Halbstoff aus Holz mit einem Format von ca. 33 x 33 cm, zweimal auf ca. 16,5 x 16,5 gefaltet. Die untere Lage ist weiß. Die obere Lage ist einseitig im Wesentlichen mit einem Blumenmuster bedruckt. Beide Lagen sind an den Rändern durch Pressen und prägen miteinender verbunden. Insgesamt 16 Servietten sind Bestandteil des o.a. Partysets, das mangels eines speziellen gemeinsamen Bedarfs nicht als Warenzusammenstellung eingereiht werden kann. Für die ebenfalls im Set befindlichen Geschenktüten, Pappteller, Pappbecher und Papphüte sowie die Tischdecke ergehen daher gesonderte VZTA. Die Servietten sind als "Servietten aus Papier" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Toilettenpapiere und ähnliche Papiere, Zellstoffwatten oder Vliese aus Zellstofffasern von der Art, wie sie zum Gebrauch im Haushalt oder zu hygienischen Zwecken verwendet werden: 1) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger; 2) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet an keiner Seite mehr als 36 cm messen; 3) in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten. Hierher gehören auch Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken und Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern. Waren dieser Position werden häufig aus Stoffen der Pos. 4803 hergestellt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855 /00) geändert durch Verordnung (EG) Nr.705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EG Nr. L 118/18/)/), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Der Ausschuss hat mehrheitlich folgende Entscheidung getroffen: Bettschutzauflagen, die Hygieneartikel sind, mit einer Größe von etwa 60 x 90 cm, die aus drei Lagen bestehen (die obere Lage besteht aus Vliesstoffen (Position 5603), die mittlere Lage besteht aus Zellstoffwatte (Position 4803), die untere Lage besteht aus eine Kunststofffolie aus Polyethylen (Position 3920)), die als Wegwerfartikel konzipiert sind, die ein Auslaufen von Körperflüssigkeiten auf Betten, Operationstischen usw. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4818.30.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 4818.30.00.00.0 umfasst Tischtücher und Servietten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4818.30.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4818.30.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4818.30.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481830. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4818.30.00.00.0?
4818.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4818.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4818.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4818 Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern > 481830 Tischtücher und Servietten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4818.30.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4818.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50937/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4818.30.00.00.0?
Warennummer 4818.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.