Zolltarifnummer 4819.10.00: Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4819.10.00 steht für Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4819.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4819.10.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4819Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
- 4819.10Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe
- 4819.10.00Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4819.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Article en carton ondulé se présentant sous la forme d’un « carton d’emballage » destiné à la branche industrielle. A l’exportation, certains cartons sont vides et pliés, et d’autres sont en formes et contiennent 5 « bigbags » vides (non inclus dans le RTC) au maximum par carton. Ce carton sert exclusivement au transport de poudre de toner (non inclus dans le RTC), et est spécifiquement conçu pour être utilisé dans un système de rotation avec le fournisseur.
Article en carton ondulé se présentant sous la forme d’une coiffe de carton d’emballage destiné au transport de poudre de toner. Cette coiffe de carton vient en apposition du carton principal (non inclus dans ce RTC) pour le fermer en haut et en bas. Ce carton est spécifiquement conçu pour être utilisé dans un système de rotation.
Es handelt sich um flachliegende, mehrfach gerillte, an den Seiten zusammengeklebte Stülpdeckelschachteln (sog. Transportboxen) aus mit Papier beklebter, einwelliger Wellpappe in fünf verschiedenen Größen (M, L, XL, XXL und ROBOT). Die Transportboxen sind außen farbig mit produktbezogenen Informationen bedruckt und innen mit einer transparenten Kunststofffolie überzogen. Durch Auffalten entstehen quaderförmige, oben offene Behältnisse (Boden und Deckel) in jeweils unterschiedlichen Abmessungen (siehe Handelsbezeichnung). Die Transportboxen sind zur Entsorgung kontaminierter Instrumente aus dem OP-Bereich bestimmt. Die Bodenteile können auch einzeln verwendet werden. Die Boden- und Deckelteile sind zusammengefaltet jeweils zu 50 Stück als Verkaufseinheit in Folie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Schachteln aus Wellpappe" zur Unterpositionen 4819 10 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Article en carton se présentant sous la forme d’un « carton d’emballage ». Ce carton d’emballage à double cannelure est composé de deux couches de papier ondulé enfermées entre deux couches de papier plats et une médiane. Présenté à vide, cette boîte est destinée à emballer et à protéger des objets. Dimensions : 71 (L) x 32,5 (l) x 15,5 (h) cm.
Es handelt sich um flachliegende, unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gerillte, an einer Seite zusammengeklebte Zuschnitte aus mit Papier beklebter, einwelliger Wellpappe (Abmessungen: flachliegend etwa 33,0 cm x 52,0 cm). Das Papier ist mit produktbezogenen Informationen und Abbildungen farbig bedruckt und mit durchsichtiger Kunststofffolie überzogen. Durch einfaches Auffalten, Knicken und Zusammenstecken sollen die Zuschnitte zu quaderförmigen Faltkartons aufgebaut werden (Abmessungen: etwa 16,5 cm x 16,5 cm x 23,5 cm.). Die Erzeugnisse dienen der Verpackung z. B. von sog. Aroma Verneblern (nicht Gegenstand dieser vZTA). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartons aus Pappe, aus Wellpappe" zur Unterposition 4819 10 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um flachliegende, unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gerillte, an einer Seite zusammengeklebte Zuschnitte aus mit Papier beklebter, einwelliger Wellpappe (Abmessungen: flachliegend etwa 23,0 cm x 42,0 cm). Das Papier ist mit produktbezogenen Informationen und Abbildungen farbig bedruckt und mit durchsichtiger Kunststofffolie überzogen. Durch einfaches Auffalten, Knicken und Zusammenstecken sollen die Zuschnitte zu quaderförmigen Faltkartons aufgebaut werden (Abmessungen: etwa 11,5 cm x 11,5 cm x 21,5 cm.). Die Erzeugnisse dienen der Verpackung z. B. von sog. Aroma Verneblern (nicht Gegenstand dieser vZTA). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartons aus Pappe, aus Wellpappe" zur Unterposition 4819 10 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um flachliegende, unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gerillte, an einer Seite zusammengeklebte Zuschnitte aus mit Papier beklebter, einwelliger Wellpappe (Abmessungen laut Antragsteller: flachliegend etwa 26,3 cm x 51,5 cm). Das Papier ist mit produktbezogenen Informationen und Abbildungen farbig bedruckt und mit durchsichtiger Kunststofffolie überzogen. Durch einfaches Auffalten, Knicken und Zusammenstecken sollen die Zuschnitte zu quaderförmigen Faltkartons aufgebaut werden (Abmessungen laut Antragssteller: etwa 13,2 cm x 13,2 cm x 27,7 cm). Die Erzeugnisse dienen der Verpackung z. B. von sog. Aroma Zerstäubern (nicht Gegenstand dieser vZTA). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartons aus Pappe, aus Wellpappe" zur Unterposition 4819 10 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um flachliegende, unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gerillte, an einer Seite zusammengeklebte Zuschnitte aus mit Papier beklebter, einwelliger Wellpappe (Abmessungen laut Antragsteller: flachliegend etwa 15,0 cm x 22,9 cm). Das Papier ist mit produktbezogenen Informationen und Abbildungen farbig bedruckt und mit durchsichtiger Kunststofffolie überzogen. Durch einfaches Auffalten, Knicken und Zusammenstecken sollen die Zuschnitte zu quaderförmigen Faltkartons aufgebaut werden (Abmessungen laut Antragssteller: etwa 11,0 cm x 13,2 cm x 4,5 cm). Die Erzeugnisse dienen der Verpackung z. B. von sog. Aroma Verneblern (nicht Gegenstand dieser vZTA). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kartons aus Pappe, aus Wellpappe" zur Unterposition 4819 10 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegenüberliegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4819.10.00?
Die Zolltarifnummer 4819.10.00 umfasst Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4819.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 4819.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4819.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481910. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4819.10.00?
4819.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4819.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
4819.10.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art > 481910 Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4819.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4819.10.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-06887. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4819.10.00?
KN-Code 4819.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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