Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4819.60.00.00.0: Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4819.60.00.00.0 steht für Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4819.60.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4819.60.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4819Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
  3. 4819.60Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
  4. 4819.60.00.00.0Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4819.60.00.00.0

HS-Code4819.606 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4819.60.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4819.60.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4819.60.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49560/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Es handelt sich um einen nach oben hin breiter werdenden, offenen Behälter mit rundem Boden (etwa 25 x 30 cm). Der Behälter besteht aus Pappe, beklebt mit Papier, welches auf den Innen- und Außenseiten farbig bedruckt ist, und ist von außen und innen mit einer Kunststofffolie überzogen (nach den Angaben der Antragstellerin). Das Erzeugnis soll als Papierkorb verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zur Codenummer 4819 6000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI12771/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Es handelt sich um eine aus zwei Teilen zusammengeklebte Klappschachtel mit Überwurfdeckel aus mit Papier überzogener Pappe (Abmessungen: etwa 19,5 x 7 x 4 cm). Das Papier ist teilweise mit goldfarbenen Verzierungen nebensächlicher Art bedruckt. Klappdeckel und Boden sind mit einem Magnetverschluss ausgestattet. Der Boden ist mittig mit einer Nut versehen und kann umgeklappt werden, sodass die Schachtel sowohl als Verpackung als auch umgeklappt als oben offener Stifteköcher mit zwei Fächern (Abmessungen: etwa 12 x 8 x 7 cm) genutzt werden kann. Auf dem Boden sind zwei Aufkleber mit Faltanleitung und Preisetikett aufgeklebt. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zur Codenummer 4819 6000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI25893/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-23

Ware aus Pappe in Form einer Schachtel, "Mc Donald´s - Playmobil - 2021 - Motiv Schmuckkästchen" - aus farbig bedruckter Pappe hergestellt - in den Abmessungen von ca. 9,5 x 9,5 x 9,5 cm - mit einer herausziehbaren Schublade - an der Oberseite mit einem aufklappbaren Deckel und vierfach unterteilten Fach sowie einer eingeklebten Abbildung einer Playmobilfigur, die sich beim Öffnen des Deckels aufstellt - dient der Aufbewahrung von kleinen Gegenständen - gemeinsam mit vier Bogen Aufklebern in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Da Schmuckkästchen und Aufkleber nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind, scheidet eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) aus und die Waren sind getrennt einzureihen (siehe vZTA DEBTI-25893/21-2 für die Aufkleber). Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Pappware von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" einzureihen.

DE2615/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-10

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine etwa 18,1 x 10,6 x 8,6 cm (L x B x H) große, formstabile, mit einem Klappdeckel (gehalten durch ein Spinnstoffband) ausgestattete Aufbewahrungsbox aus Pappe. Auf der Außenseite ist die Box mit einem mit dünner Kunststofffolie überzogenem, schwarz-weiß gepunkteten Papier beklebt. Die Innenseite ist mit einem mit dünner Kunststofffolie überzogenem, grau-blaufarbigen Papier beklebt. Im Inneren ist die Box durch Trennwände in vier Fächer unterteilt. In die vier Fächer sind jeweils sechs, in Kunststofffolie verpackte Registerkarten aus Kartonpapier (max. Abmessungen etwa 9,0 x 6,5 cm) eingelegt. Sie sind jeweils am oberen Rand mit einem überstehenden Reiter versehen, der jeweils mit einem Buchstaben des Alphabets bedruckt ist. Abbildung siehe Anlage. Die mit Registerkarten ausgestattete Box dient der geordneten Aufbewahrung von Visitenkarten. Die Box ist mit einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Papierbanderole versehen. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zur Codenummer 4819 60 00 00 0 des Zolltarifs, da ihr wesentlicher Charakter nach dem Wert sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Aufbewahrungsbox bestimmt wird. Bei der Aufbewahrungbox handelt es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter nach Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Anteile aus Pappe und Papier bestimmt wird.

DEBTI4099/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-24

Es handelt sich um einen Köcher für Schreibstifte, bestehend aus drei Zuschnitten aus Pappe (Format etwa 20,7 x 28,5 cm), die gemeinsam mit einem etwa 22,5 cm langen Rundstab aus Holz und vier kleinen Musterbeutelklammern aus unedlem Metall in einem Beutel aus Kunststofffolie mit angehefteter Headercard mit Eurolochung aus bedrucktem Kartonpapier verpackt sind. Aus den Pappzuschnitten sollen acht vorgestanzte, bedruckte, mit Rillen, Löchern und Schlitzen versehene Teile herausgebrochen werden. Diese sollen unter Verwendung der Musterbeutelklammern zusammen mit dem Holzstab zu einem Stifteköcher in Gestalt eines Segelbootes zusammengesetzt werden. Der zusammengesetzte Stifteköcher ist innen in sechs Einsteckfächer unterteilt. Die auf den Teilen vorhandenen Aufdrucke sind im Hinblick auf den ursprünglichen Gebrauch der Ware nur nebensächlicher Art. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zur Codenummer 4819 60 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch die Pappanteile bestimmt wird.

DE17491/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-25

Bei der als "Schubladenbox mit 4 Schüben aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster um ein etwa 25,4 x 20,9 x 16,9 cm (L x B x H) großes, stabiles Raumerzeugnis in Form eines an der Stirnseite offenen Quaders aus Pappe. Auf der Innenseite ist es mit weißem Papier, auf der Außenseite mit Hahnentrittmuster bedrucktem und mit Kunststofffolie überzogenem Papier beklebt. Es ist mittig mit einem Einlegeboden aus Pappe versehen. In das Erzeugnis sind vier jeweils etwa 20,4 x 12,3 x 7,7 cm (L x B x H) große Schubkästen eingesteckt, die aus den gleichen Materialien gefertigt sind, wobei die Kästen auf der Außenseite jeweils mit einem mit Kunststofffolie überzogenen, schwarzen Papier beklebt sind. Sie sind an der Stirnseite jeweils mit einem kreisrunden Loch (Durchmesser etwa 1,7 cm) mit einer Randverstärkung aus unedlem Metall versehen, welches ein leichteres Herausziehen der Schubkästen ermöglicht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zur Codenummer 4819 60 00 00 0 des Zolltarifs, da ihr wesentlicher Charakter nach Umfang und im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die Papier- und Pappanteile bestimmt wird.

DEBTI13450/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-01

Es handelt sich um ein etwa 11 x 11 x 4,5 cm (H x B x T) großes, stabiles Behältnis in Form eines Quaders mit zweigeteiltem aufklappbaren Deckel aus mit Kunststofffolie überzogener Pappe. Die Klappdeckelhälften sind jeweils mit zwei Nieten aus unedlem Metall am Behältnis befestigt. Das Erzeugnis ist auf den Außenseiten mit den grafischen Darstellungen eines Elefanten und Ornamenten farbig bedruckt und stellenweise mit Glitter verziert. Es soll zum Aufbewahren kleiner Gegenstände (z. B. Schmuckstücke und Büromaterial) dienen. In das Behältnis ist ein Tütchen mit Silikalgel (Ware mit geringem Wert) eingelegt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zur Codenummer 4819 60 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch die Papier- und Pappanteile bestimmt wird. Eine Einreihung der Ware in die Position 4202 kommt nicht in Betracht, da sie weder über ein übliches Merkmal eines im Wortlaut dieser Position genannten Behältnisses (z. B. einer Schmuckschachtel) verfügt noch über ein Merkmal eines im Wortlaut dieser Position genannten, ähnlichen Behältnisses (z. B. einer schmuckschachtelähnlichen Ware).

DEBTI13454/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-01

Es handelt sich um ein etwa 8 x 8 x 7,1 cm (H x B x T) großes, stabiles Behältnis in Form eines an einer Stirnseite offenen Quaders aus mit Kunststofffolie überzogener Pappe. Das Erzeugnis ist auf den Außenseiten mit der grafischen Darstellung einer Prinzessin und eines Einhorns farbig bedruckt, stellenweise mit Glitter verziert und innen mit einem Zwischenboden versehen. Darin sind zwei Schubkästen aus dem gleichen Material eingeschoben, ohne Auspolsterungen oder Innenausstattungen. Die Schubkästen sind an einer Stirnseite jeweils mit einem Griff aus unedlem Metall zum Herausziehen ausgestattet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art" zur Codenummer 4819 60 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch die Papier- und Pappanteile bestimmt wird. Eine Einreihung der Ware in die Position 4202 kommt nicht in Betracht, da sie weder über ein übliches Merkmal eines im Wortlaut dieser Position genannten Behältnisses (z. B. einer Schmuckschachtel) verfügt noch über ein Merkmal eines im Wortlaut dieser Position genannten, ähnlichen Behältnisses (z. B. einer schmuckschachtelähnlichen Ware). Die Ware ist aufgrund ihrer geringen Größe offensichtlich nicht dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden (somit kein Möbel der Position 9403).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4819

Zu Unterposition 4819 6000: Siehe die Erläuterungen zu Position 4819 des HS, Buchstabe B).

Pos. 4819

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegen­über­liegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …

Pos. 4819

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4819.60.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 4819.60.00.00.0 umfasst Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4819.60.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4819.60.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4819.60.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481960. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4819.60.00.00.0?

4819.60.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4819.60.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4819.60.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art > 481960 Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4819.60.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4819.60.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49560/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4819.60.00.00.0?

Warennummer 4819.60.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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