Zolltarifnummer 4821.10.10.00.0: Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, selbstklebend
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4821.10.10.00.0 steht für Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, selbstklebend. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4821.10.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4821.10.10.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4821Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt
- 4821.10bedruckt
- 4821.10.10selbstklebend
- 4821.10.10.00.0Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, selbstklebend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4821.10.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um annähernd rechteckige Etiketten aus Papier (Format: etwa 7,0 x 6,1 cm, mit abgerundeten Ecken), die rückseitig mit einer Selbstklebeschicht ausgerüstet und auf ein Trägerpapier aufgebracht sind. Auf der Vorderseite sind die Etiketten im Wesentlichen mit einem Firmennamen bedruckt. Die Etiketten sollen nach einer Beschriftung der Kennzeichnung von Waren (Stoffen) dienen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Codenummer 4821 10 10 00 0 des Zolltarifs.
Bei den vorgelegten, als "Etiketten selbstklebend" bezeichneten Waren handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus Papier in unterschiedlichen Formaten (Formate etwa 19,9 x 27,4 cm, 15,9 x 14,0 cm, 14,4 x 22,5 cm, 7,0 x 18,6 cm mit abgerundeten Ecken), die jeweils schauseitig u. a. mit dem Firmenlogo der Antragstellerin, Markennamen, Abbildungen von Waren, einem Barcode mit GTI-Nummer und Produktinformationen bedruckt, rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein silikonisiertes, vorgestanztes, rückseitig bedrucktes Trägerpapier zum Abziehen aufgebracht sind. Sie dienen der Kennzeichnung von Waren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, bedruckt, selbstklebend" zur Codenummer 4821 10 10 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um ein etwa 8,0 x 3,0 cm großes, rechteckiges, durch Stanzen dreigeteiltes Etikett mit abgerundeten Ecken. Die Schauseite besteht aus einer Lage aus bedrucktem Papier. Die untere Lage des Etiketts wird aus einer dünnen klarsichtigen Kunststofffolie gebildet. Der einfarbige Aufdruck beinhaltet auf allen drei Abschnitten im Wesentlichen die Kurzbezeichnung, die Chargen-Nummer und das Haltbarkeitsdatum eines Medikaments. Auf dem größten Abschnitt sind neben einem Barcode weitere Informationen über das Medikament abgedruckt. Ein Abschnitt des Etiketts soll auf das Medikament, die anderen zu Dokumentationszwecken in Patientenakten eingeklebt werden. Mit Hilfe der rückseitig auf der Folienlage aufgebrachten selbstklebenden Schicht ist eine Vielzahl dieser Etiketten auf einem Streifen aus silikoniertem Schutzpapier aufgebracht, der zu einer Rolle aufgewickelt ist. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Codenummer 4821 10 10 00 0 des Zolltarifs, da es sich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang und im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch das bedruckte Papier bestimmt wird.
Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um einen etwa 20,9 cm breiten Papierbogen, der auf der Schauseite mit mehreren zum Abziehen bereits vorgestanzten, kreisrunden Etiketten (Durchmesser etwa 3,0 cm) versehen ist. Die Rückseite des Bogens ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht. Die Etiketten sind vorderseitig neben einem Herzchen mit einem Produkthinweis ohne werbenden Charakter bedruckt und dienen der Kennzeichnung von Waren im Rahmen von Rabattaktionen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Codenummer 4821 10 10 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich nach dem Untersuchungsergebnis und den Angaben der Antragstellerin um einen rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format etwa 10,0 x 3,5 cm), der vorderseitig mit einer Kunststofflage überzogen und rückseitig mit einer durch ein bedrucktes Trägerpapier abgedeckten Selbstklebeschicht versehen ist. Die Kunststofflage macht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses aus und ist neben einer Farbbezeichnung im Wesentlichen mit Hinweisen zum Gebrauch sowie zur Entsorgung einer bestimmten Ware bedruckt. Das Erzeugnis dient der Etikettierung von Kartuschen für Tonner zum Gebrauch in Druckern oder Kopiergeräten (nicht Gegenstand dieser vZTA). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Codenummer 4821 10 10 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Dicke durch das Papier bestimmt wird.
Es handelt sich nach den vorgelegten Unterlagen um etwa 5,5 x 5,9 cm große Etiketten aus Papier mit abgerundeten Ecken, die vorderseitig im Wesentlichen mit einem Unternehmenslogo sowie einem Freitextfeld bedruckt und umseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen sind. Sie dienen zur Kennzeichnung von Verpackungsmaterial, sind auf ein silikonisiertes Trägerpapier aufgebracht und in Rollen aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Codenummer 4821 10 10 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um ein zweckbestimmt zugeschnittenes, etwa 6,0 x 1,8 cm großes Etikett aus Kartonpapier, das auf der Schauseite im Wesentlichen mit Beschriftungslinien sowie im Bereich eines rechteckigen Feldes (Abmessungen etwa 0,9 x 0,4 cm) mit einer Indikatorbeschichtung bedruckt ist. Die Rückseite ist selbstklebend ausgerüstet und auf ein silikonisiertes Trägerpapier aufgebracht. Das Erzeugnis ist zum Einmalgebrauch bestimmt und wird auf Sterilisationscontainer geklebt, um zu Dokumentationszwecken beschriftet zu werden bzw. die Rückverfolgbarkeit der Sterilisationscontainer zu gewährleisten. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Codenummer 4821 10 10 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um ein rechteckiges Etikett aus Papier (Format etwa 9,2 x 4,0 cm, perforiert), das auf der Schauseite im Wesentlichen mit Beschriftungslinien und Ziffernfolgen bedruckt sowie mit einer Indikatorbeschichtung in Form eines etwa 0,3 cm breiten Streifens versehen ist. Die Rückseite ist selbstklebend ausgerüstet und auf ein silikonisiertes Trägerpapier aufgebracht. Das Erzeugnis ist zweigeteilt gesplittet, zum Einmalgebrauch bestimmt und wird innerhalb eines Systems zur patientenbezogenen Chargendokumentation, Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten und Sterilbarrieresystemen zu Kennzeichnungszwecken verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Codenummer 4821 10 10 00 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4821 10: Hierher gehören alle bedruckten Etiketten ohne Rücksicht auf die Bedeutung und den Umfang des Aufdrucks. Etiketten, bedruckt, z. B. mit Linien oder einfachem Rand oder nur mit kleinen Motiven oder anderen Symbolen versehen, werden daher i. S. dieser Unterposition als „bedruckt“ angesehen.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Mitteilung der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2016: Warenbeschreibung: I) „Bedruckte Geschenkaufkleber“ Zusammengesetzte Ware aus den nachstehend beschriebenen Bestandteilen: a) Ein ovaler Zuschnitt aus Papier, welcher auf der Rückseite mit einer Klebschicht versehen ist. Auf der Vorderseite ist er neben einer gepunkteten Linie im Wesentlichen mit den Worten „Für“ und „Von“ bedruckt. b) Eine Spiralfeder aus Metall als verbindendes Element der unter a) und c) beschriebenen Bestandteile. c) Ein unregelmäßig geformter Zuschnitt aus Papier, der auf der Vorderseite mit einem weihnachtlichen Motiv bedruckt ist. Am Rand weist der Zuschnitt eine Lochung auf, durch die ein Drahtring gezogen ist, an dem der unter d) beschriebene Bestandteil befestigt ist. d) Eine kleine Schelle aus unedlem Metall. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4821.10.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 4821.10.10.00.0 umfasst Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, selbstklebend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4821.10.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4821.10.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4821.10.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 482110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4821.10.10.00.0?
4821.10.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4821.10.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4821.10.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4821 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt > 482110 bedruckt > 48211010 selbstklebend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4821.10.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4821.10.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI38123/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4821.10.10.00.0?
Warennummer 4821.10.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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