Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0: Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0 steht für Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe, aus Bambus. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4823.61.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4823.61.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4823Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
- 4823.61aus Bambus
- 4823.61.00.00.0Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe, aus Bambus
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um rechteckige Teller in unterschiedlichen Abmessungen mit abgerundeten Ecken und geprägten leicht hochgezogenen Rändern aus Kraftpapier aus Halbstoff aus Bambus, das mit einer dünnen Beschichtung auf Wasserbasis (lt. Antragstellerin) versehen ist, die weniger als die Hälfte der Gesamtdicke der Waren ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und sind je zu 50 Stück verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Teller aus Papier aus Bambus" zur Codenummer 4823 6100 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um Schüsseln in unterschiedlichen Formen und Abmessungen, aus Kartonpapier aus Halbstoff aus Bambus, das einseitig mit einer dünnen Folie aus Kunststoff überzogen ist, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die zum einmaligen Gebrauch bestimmten Schüsseln haben je nach Artikelnummer ein Fassungsvermögen von 900 oder 650 ml, dienen der Aufnahme von zubereitetem Salat und sind sortiert nach Artikelnummer zu 50 Stück verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schüsseln aus Papier aus Bambus" zur Codenummer 4823 61 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um konisch zulaufende Becher in zwei Größen, aus Kartonpapier aus Halbstoff aus Bambus, das einseitig mit einer dünnen Folie aus Kunststoff überzogen ist, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die zum einmaligen Gebrauch bestimmten Becher haben je nach Artikelnummer ein Fassungsvermögen von 345 oder 780 ml, dienen der Aufnahme von Suppen und sind sortiert nach Artikelnummer zu 50 Stück verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Becher aus Papier aus Bambus" zur Codenummer 4823 61 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um konisch zulaufende doppelwandige Trinkbecher aus Pappe, bestehend aus Halbstoff aus Bambus, mit einem Bodendurchmesser von etwa 5,5 cm, einem maximalen Randdurchmesser von etwa 8 cm sowie einer Höhe von etwa 9,5 cm. Die Innenflächen sind mit einer dünnen Kunststofffolie beschichtet. Die zum einmaligen Gebrauch bestimmten Becher sind zu 12 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Becher aus Bambus" zur Codenummer 4823 6100 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die nicht von einer vorstehend genannten Position dieses Kapitels erfasst werden: - in Streifen oder Rollen von 36 cm oder weniger; - in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite mehr als 36 cm messen; - in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten. Jedoch verbleiben Papiere und Pappen in Streifen oder Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, in den Positionen 4802, 4810 und 4811. B) Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, die weder von einer der vorstehend genannten Positionen dieses Kapitels erfasst werden, noch von Anmerkung 2 zu diesem Kapitel ausgenommen sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1111/2012 der Kommission vom 23. November 2012 (ABl. EU Nr. L 329/7) (RV L 1111/12) Eine Ware in Form von neun ausgestanzten, bedruckten Aufklebern aus Pappe, die verschiedene Insekten und andere kleine Kreaturen darstellen und mit Kunststeinen und Glitter verziert sind, auf einer Kunststofffolie mit Abmessungen von etwa 30 × 30 cm. Jeder Aufkleber ist mit einem selbstklebenden Klebeband versehen und kann auf einer beliebigen Oberfläche befestigt werden. Es ist möglich, den Aufkleber später wieder zu entfernen und auf einer anderen Oberfläche anzubringen. Die Aufkleber werden zur Dekoration verwendet. Siehe Abbildung. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für de01.n Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: 1. Hängegirlande zur „dekorativen Raumgestaltung“, bestehend aus schwarzen Zuschnitten aus Kunststoff in Form von Fledermäusen, die vertikal auf einer Spinnstoffschnur befestigt sind 2. Deko-Anhänger mit einer Aufhänge-Vorrichtung in Form von Schlaufen aus Spinnstoffen, an der Darstellungen von Gespenstern aus Papier angebracht sind Einreihung/Begründung: Die unter 1. und 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0 umfasst Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe, aus Bambus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4823.61.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4823.61.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4823.61.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 482361. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0?
4823.61.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4823.61.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4823.61.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4823 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern > 482361 aus Bambus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4823.61.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4823.61.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12375/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0?
Warennummer 4823.61.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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