Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0: Tabletts, Schüsseln und Teller
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0 steht für Tabletts, Schüsseln und Teller. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4823.69.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4823.69.10.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4823Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
- 4823.69Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe, andere
- 4823.69.10Tabletts, Schüsseln und Teller
- 4823.69.10.00.0Tabletts, Schüsseln und Teller
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um runde Teller mit geprägten leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit der comicartigen Abbildung einer Prinzessin bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Tabletts, Schüsseln und Teller, aus anderem Halbstoff als aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um runde Teller mit geprägten leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 25 oder 100 Stück in Kunststsofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, nicht aus Bambus, Teller" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um runde Teller mit geprägten leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit der Abbildung eines auf einem Rasen liegenden Fußballs farbig bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 50 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Tabletts, Schüsseln und Teller, aus anderem Halbstoff als aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um runde Teller mit geprägten, leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit der feierlich illustrierten Aufschrift "Happy Birthday" bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Teller, nicht aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um runde Teller mit geprägten, leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Teller, nicht aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um runde Teller mit geprägten, leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit einem weiß-blauen, der Staatsflagge Bayerns entlehnten Rautenmuster bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 oder 50 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Teller, nicht aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um runde Teller mit geprägten, leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit der Abbildung von feierlich dekorierten, befüllten Champagnergläsern bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Teller, nicht aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um runde Teller mit geprägten, leicht hochgezogenen Rändern aus Pappe aus Halbstoff aus Holz mit einem Durchmesser von etwa 23 cm. Die Pappe ist einseitig mit Abbildungen von stilisierten Herzen bedruckt und mit einer dünnen Schicht aus Kunststoff überzogen, deren Dicke weniger als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Teller sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 10 Stück in Kunststofffolie eingeschweißt und etikettiert. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Pappe, Teller, nicht aus Bambus" zur Codenummer 4823 69 10 00 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die nicht von einer vorstehend genannten Position dieses Kapitels erfasst werden: - in Streifen oder Rollen von 36 cm oder weniger; - in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite mehr als 36 cm messen; - in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten. Jedoch verbleiben Papiere und Pappen in Streifen oder Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, in den Positionen 4802, 4810 und 4811. B) Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, die weder von einer der vorstehend genannten Positionen dieses Kapitels erfasst werden, noch von Anmerkung 2 zu diesem Kapitel ausgenommen sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1111/2012 der Kommission vom 23. November 2012 (ABl. EU Nr. L 329/7) (RV L 1111/12) Eine Ware in Form von neun ausgestanzten, bedruckten Aufklebern aus Pappe, die verschiedene Insekten und andere kleine Kreaturen darstellen und mit Kunststeinen und Glitter verziert sind, auf einer Kunststofffolie mit Abmessungen von etwa 30 × 30 cm. Jeder Aufkleber ist mit einem selbstklebenden Klebeband versehen und kann auf einer beliebigen Oberfläche befestigt werden. Es ist möglich, den Aufkleber später wieder zu entfernen und auf einer anderen Oberfläche anzubringen. Die Aufkleber werden zur Dekoration verwendet. Siehe Abbildung. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für de01.n Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: 1. Hängegirlande zur „dekorativen Raumgestaltung“, bestehend aus schwarzen Zuschnitten aus Kunststoff in Form von Fledermäusen, die vertikal auf einer Spinnstoffschnur befestigt sind 2. Deko-Anhänger mit einer Aufhänge-Vorrichtung in Form von Schlaufen aus Spinnstoffen, an der Darstellungen von Gespenstern aus Papier angebracht sind Einreihung/Begründung: Die unter 1. und 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0 umfasst Tabletts, Schüsseln und Teller. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4823.69.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4823.69.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4823.69.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 482369. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0?
4823.69.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4823.69.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4823.69.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4823 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern > 482369 Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe, andere > 48236910 Tabletts, Schüsseln und Teller. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4823.69.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4823.69.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI51030/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0?
Warennummer 4823.69.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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