Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4823.90.85: Andere Papiere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4823.90.85 steht für Andere Papiere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4823.90.85 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4823.90.85
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4823Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
  3. 4823.90andere
  4. 4823.90.85Andere Papiere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4823.90.85

HS-Code4823.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4823.90.858 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLBTIWIT-2026-000823Erteilt von PLGültig bis 2029-08-06

Podłoże celulozowe dla małych zwierząt domowych. Ściółka w postaci miękkich wiórek wytwarzana z włókniny celulozowej biodegradowalnej ciętej i odpylanej wieloetapowo. Podłoże jest bezwonne i neutralizuje przykre zapachy. Towar oferowany jest w polietylenowych opakowaniach jednostkowych o masie 1 kg netto.

ATBTI2026000169-DECErteilt von ATGültig bis 2029-07-28

Es handelt sich um Einzeltickets für den Personenzutritt in Form von rechteckigen Zuschnitten mit abgerundeten Ecken aus Thermopapier (Abmessungen: ca. 8,5 x 5,4 cm). Das Papier besteht aus Zellstoff und ist beidseitig beschichtet. Die Zuschnitte können unbedruckt oder mit einem Werbeaufdruck versehen sein. (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung laut Anlage)

ATBTI2026000167-DECErteilt von ATGültig bis 2029-07-28

Es handelt sich um Tickets für Ticketautomaten in Form von rechteckigen Zuschnitten mit abgerundeten Ecken aus Thermopapier (Abmessungen: ca. 8,5 x 5,4 cm), die jeweils an einer der kürzeren Seiten mit einer halbbogenförmigen Aussparung versehen sind. Die Zuschnitte sind an den kürzeren Seiten mit jeweils zwei Stegen miteinander verbunden und können unbedruckt oder mit einem Werbeaufdruck versehen sein. Das Papier besteht aus Zellstoff und ist beidseitig beschichtet. Die zusammenhängenden Tickets werden in Kassetten in einem Ausgabeautomaten eingelegt und an Kassen ausgegeben. (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung laut Anlage)

ATBTI2026000168-DECErteilt von ATGültig bis 2029-07-28

Es handelt sich um Einzeltickets für Ticketautomaten in Form von rechteckigen Zuschnitten mit abgerundeten Ecken aus Thermopapier (Abmessungen: ca. 8,5 x 5,4 cm), die jeweils an einer der kürzeren Seiten gelocht sind. Die im Querschnitt dreilagige Ware besteht aus einer Papierlage (ca. 100 µm), einer Kunststofflage (ca. 120 µm) und einer weiteren Papierlage (ca. 100 µm). Die Papierlagen bestehen aus Zellstoff. Die Zuschnitte können unbedruckt oder mit einem Werbeaufdruck versehen sein. Die Tickets werden stapelweise in ein Codiergerät eingelegt und an Kassen ausgegeben, wobei sie mit relevanten Informationen bedruckt werden, womit dann der Eintritt am eigentlichen Zutrittssystem möglich wird. (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung laut Anlage)

ATBTI2026000166-DECErteilt von ATGültig bis 2029-07-28

Es handelt sich um Tickets für Ticketautomaten in Form von rechteckigen Zuschnitten mit abgerundeten Ecken aus Thermopapier (Abmessungen: ca. 8,5 x 5,4 cm), die jeweils an einer der kürzeren Seiten mit einer halbbogenförmigen Aussparung versehen sind. Die Zuschnitte sind an den kürzeren Seiten mit jeweils zwei Stegen miteinander verbunden und können unbedruckt oder mit einem Werbeaufdruck versehen sein. Das Papier besteht aus Zellstoff und ist beidseitig beschichtet. Die zusammenhängenden Tickets werden in Kassetten in Schrankenanlagen eingelegt und an Kassen ausgegeben. (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung laut Anlage)

DEBTI17410/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-23

Es handelt sich um flexible Erzeugnisse in Form von Hohlprofilen mit rechteckigem Querschnitt, hergestellt durch Falzen und Zusammenkleben eines mehrlagigen Flächenerzeugnisses mit einer Mittellage aus sog. Rippenpappe und zwei Außenlagen aus Papier. Die Erzeugnisse werden flachliegend in Rollen mit einer Breite von 5 , 0 bis 80 , 0 cm eingeführt. Sie dienen als Verpackungsmittel für verschiedene Waren. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4823 90 85 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI17467/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Es handelt sich um unregelmäßig geformte, mit Stanzungen und Perforationen versehene Zuschnitte, jeweils aus einem mehrlagigen Erzeugnis, bestehend aus einer Mittellage aus sog. Rippenpappe und zwei Außenlagen aus Papier. Die Erzeugnisse werden als Montage-/Transportschutz, z.B. als Türschutz, verwendet und weisen eine dem schützenden Produkt jeweils entsprechende Form auf. -Antragstellerangaben- Beispielhafte Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4823 90 85 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI17502/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Es handelt sich um polsterartige, mehrlagige Erzeugnisse in verschiedenen Abmessungen, jeweils bestehend aus einer oberen und einer unteren Außenlage aus Papier sowie einer Zwischenlage aus sog. Rippenpappe oder mehreren Zwischenlagen aus sog. Rippenpappe und Papier. Die Erzeugnisse dienen als Verpackungsmaterial bzw. Transportschutz. Abmessungen: Breite: etwa 20 bis 240 mm, Länge: etwa 50 bis 5000 mm. (Antragstellerangaben) Beispielhafte Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4823 9085 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4823

Zu Unterposition 4823 90 85: Siehe die Erläuterungen zu Position 4823 des HS, zweiter Absatz Ziffer 3 und Ziffern 6 bis 17. Hierher gehören Waren sowohl erkennbar für Fußbodenbeläge als auch für Wandverkleidungen bestimmt. Hierher gehört auch Kondensatorpapier. Kondensatorpapier ist ein Elektroisolierpapier, das in Kondensatoren als Dielektrikum verwendet wird. Es ist sehr dünn (allgemein 0,006 bis 0,02 mm), von sehr gleichmäßiger Dicke und absolut porenfrei. Es wird im Allgemeinen aus Natron- oder Sulfatzellstoff und manchmal aus Hadernhalbstoffen hergestellt. Kondensatorpapier ist chemisch neutral, selbst von kleinsten metallischen Teilchen frei und hat eine hohe mechanische und dielektrische Festigkeit (keine dielektrischen Verluste).

Pos. 4823

Zu Unterposition 4823 90: (entfallen) 1. Isoliermaterial gegen Hitze mit flockigem Aussehen, das z. B. in Mansarden (Dachböden) oder Mauerhöhlungen von Gebäuden verwendet wird. Dieses Erzeugnis wird aus geschnitzelten Zeitungen gewonnen oder aus Abfällen von Papier oder Pappe, die zu Partikeln durch Mahlen zerkleinert und danach durch chemische Behandlung feuerfest gemacht wurden.

Pos. 4823

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1111/2012 der Kommission vom 23. November 2012 (ABl. EU Nr. L 329/7) (RV L 1111/12) Eine Ware in Form von neun ausgestanzten, bedruckten Aufklebern aus Pappe, die verschiedene Insekten und andere kleine Kreaturen darstellen und mit Kunststeinen und Glitter verziert sind, auf einer Kunststofffolie mit Abmessungen von etwa 30 × 30 cm. Jeder Aufkleber ist mit einem selbstklebenden Klebeband versehen und kann auf einer beliebigen Oberfläche befestigt werden. Es ist möglich, den Aufkleber später wieder zu entfernen und auf einer anderen Oberfläche anzubringen. Die Aufkleber werden zur Dekoration verwendet. Siehe Abbildung. …

Pos. 4823

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für de01.n Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: 1. Hängegirlande zur „dekorativen Raumgestaltung“, bestehend aus schwarzen Zuschnitten aus Kunststoff in Form von Fledermäusen, die vertikal auf einer Spinnstoffschnur befestigt sind 2. Deko-Anhänger mit einer Aufhänge-Vorrichtung in Form von Schlaufen aus Spinnstoffen, an der Darstellungen von Gespenstern aus Papier angebracht sind Einreihung/Begründung: Die unter 1. und 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4823.90.85?

Die Zolltarifnummer 4823.90.85 umfasst Andere Papiere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4823.90.85?

Der Drittlandszollsatz für 4823.90.85 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4823.90.85?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 482390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4823.90.85?

4823.90.85 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4823.90.85 im Zolltarif eingeordnet?

4823.90.85 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4823 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern > 482390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4823.90.85?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4823.90.85 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2026-000823. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4823.90.85?

KN-Code 4823.90.85 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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