Zolltarifnummer 4908.90.00.00.0: Abziehbilder aller Art, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4908.90.00.00.0 steht für Abziehbilder aller Art, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4908.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 49. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4908.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4908.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um drei Symbole (Schlüssel, Glühbirne und Glocke), die im Siebdruckverfahren auf jeweils eine dünne Klebeschicht mit unregelmäßigen Umrissen gedruckt worden sind. Die Symbole sind auf einer rechteckigen Trägerfolie aus Kunststoff (Format etwa 6,7 x 1,9 cm) aufgebracht und durch ein silikonisiertes Schutzpapier abgedeckt. Die Trägerfolie ist neben den Kontaktdaten der Antragstellerin im Wesentlichen mit einer kurzen Gebrauchsanleitung bedruckt. Die Symbole sollen von der Trägerfolie mittels Druck auf Oberflächen von Schaltern übertragen werden. Die Ware ist in einem Tütchen aus bedruckter Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Abziehbilder aller Art, andere als verglasbar" zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einen etwa 10,9 x 13 cm großen Zuschnitt aus Pappe, der auf der Vorderseite mit unregelmäßig konturierten, dünnen Kunststoff-/Klebeschichten überzogen ist, die mit unterschiedlichen Motiven einer Kinderserie bedruckt sind. Die Rückseite des Zuschnitts ist mit einer Gebrauchsanweisung bedruckt. Die Vorderseite des Zuschnitts ist ganzflächig mit einer klarsichtigen, leicht abziehbaren Schutzfolie aus Kunststoff abgedeckt. Nachdem die Motive durch Zuschneiden vereinzelt und die Schutzfolie entfernt wurde, können die Motive befeuchtet und unter Druck auf die menschliche Haut übertragen werden. Der Zuschnitt ist gemeinsam mit sieben Stickertütchen (siehe DEBTI-39775/24-1) auf einem farbig bedruckten Pappzuschnitt leicht ablösbar aufgeklebt und in einer klarsichtigen Kunststofftüte mit Eurolochung verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar" zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte (Träger) aus klarsichtiger Kunststofffolie mit den Abmessungen von etwa 9,2 x 4,7 cm, die einseitig mit ablösbaren Aufdrucken mit Angaben über eine Handelsware (z. B. Produktbezeichnung, Artikelnummer, Barcode) beschichtet sind. Die Druckschicht soll durch Hitze und Druck auf die Außenfläche von Schreibstiften (nicht Gegenstand der vZTA) übertragen werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als ''Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar'' zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um zwei etwa 14,8 x 21 cm große Zuschnitte aus Papier, die auf den Vorderseiten mit unregelmäßig konturierten, dünnen Klebeschichten überzogen sind, die mit weihnachtlichen und im Wesentlichen mit neutralen herbstlichen Motiven bedruckt sind. Die Vorderseiten der Zuschnitte sind ganzflächig mit einer klarsichtigen, leicht abziehbaren Schutzfolie aus Kunststoff abgedeckt. Nachdem die Motive durch Zuschneiden vereinzelt und die Schutzfolie entfernt wurde, sollen die Motive unter Druck und Durchfeuchtung des Papiers auf eine Kerze übertragen werden. Die Zuschnitte sind gemeinsam mit einem mit einer Gebrauchsanweisung bedruckten Papiereinleger in einem etikettierten Kunststofffolienbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar" zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Anzahl durch die neutralen Motive bestimmt wird.
Es handelt sich um einen kreisrunden Zuschnitt aus Papier (Durchmesser etwa 4,5 cm), sog. "Tattoo", der auf der Vorderseite mit einer unregelmäßig konturierten, dünnen Kunststoff-/Klebeschicht überzogen ist. Die Schicht ist spiegelbildlich mit einem Motiv (Blitze und der Buchstabenfolge "V & N") farbig bedruckt. Die Vorderseite des Zuschnitts ist ganzflächig mit einer klarsichtigen, leicht abziehbaren Schutzfolie aus Kunststoff abgedeckt. Das Motiv kann nach Entfernung der Schutzfolie befeuchtet und unter Druck auf die menschliche Haut übertragen werden. Die Ware ist mit einer kurzen Gebrauchsanweisung in einem bedruckten Papiertütchen verpackt. Der Zuschnitt ist gemeinsam mit mehreren Spielzeugen, einem Comic, einem Cape, einer Maske, zwei Armbändern, diversen Stickern, einem Anhänger sowie einem Stempel einem orangefarbenen Kunststoffei mit Ohren und Kunststoffbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt auf Grund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Auch scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 i.V. mit Anmerkung 1 x) zu Kapitel 95 unter anderem aus, da das Set Kleidung enthält, die nicht in Kombinationen enthalten sein darf. Somit sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen, siehe vZTAen 32589/22-1 bis -10. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar" eingereiht.
Es handelt sich um je zwei etwa 9,7 x 18 cm große Zuschnitte aus Papier, die auf der Vorderseite mit unregelmäßig konturierten, dünnen Kunststoff-/Klebeschichten überzogen sind, die mit unterschiedlichen Motiven (z. B. Brezel, Kussmund, Fußball, Herzen) bedruckt sind. Die Vorderseiten der Zuschnitte sind ganzflächig mit einer klarsichtigen, leicht abziehbaren Schutzfolie aus Kunststoff abgedeckt. Nachdem die Motive durch Zuschneiden vereinzelt und die Schutzfolie entfernt wurde, können die Motive befeuchtet und unter Druck auf die menschliche Haut übertragen werden. Die Waren sind gemeinsam mit einem mit Produktinformationen farbig bedruckten Einleger aus Pappe mit Eurolochung in einem klarsichtigen Kunststofftütchen verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar" zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einen etwa 9,6 x 19,9 cm großen Zuschnitt aus Papier, der auf der Vorderseite mit unregelmäßig konturierten, dünnen Kunststoff-/Klebeschichten überzogen ist, die mit unterschiedlichen Motiven (z. B. Prinzessin oder Pirat) bedruckt sind. Die Rückseite des Zuschnitts ist mit einer Gebrauchsanweisung bedruckt. Die Vorderseite des Zuschnitts ist ganzflächig mit einer klarsichtigen, leicht abziehbaren Schutzfolie aus Kunststoff abgedeckt. Nachdem die Motive durch Zuschneiden vereinzelt und die Schutzfolie entfernt wurde, können die Motive befeuchtet und unter Druck auf die menschliche Haut übertragen werden. Die Ware ist in einem Headerbeutel mit Eurolochung verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar" zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einen etwa 11,6 x 16,0 cm großen Zuschnitt aus Papier (perforiert), der auf der Vorderseite sechsmal mit einer rechteckigen, dünnen Kunststoff-/Klebeschicht überzogen ist (Abmessungen etwa 5,0 x 3,3 cm), die jeweils mit der Abbildung der Nationalflagge Deutschlands bedruckt ist. Die Rückseite ist mit einer Gebrauchsanweisung bedruckt. Die Vorderseite des Zuschnitts ist ganzflächig mit einer klarsichtigen, leicht abziehbaren Schutzfolie aus Kunststoff abgedeckt, nach deren Entfernen die angefeuchteten Abbildungen unter Druck z.B. auf die Haut übertragen werden können. Die Ware ist in einem Headerbeutel mit Eurolochung verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Abziehbilder aller Art, nicht verglasbar" zur Codenummer 4908 90 00 00 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Abziehbilder sind Zeichnungen, Vignetten oder verschiedene Texte, die ein- oder mehrfarbig auf ein leichtes und absorbierendes Blatt Papier (bisweilen auf ein dünnes Blatt aus Kunststoff) gedruckt sind. Das Blatt ist auf einer Seite mit einer löslichen, gummi- oder stärkehaltigen Schicht überzogen, die den Druck trägt, der seinerseits wiederum gummiert ist. Das Papier ist häufig mit dickerem Papier hinterlegt. Die Abziehbilder sind manchmal auf ein dünnes Metallblättchen gedruckt, das als Untergrund für die Zeichnung dient. Das stark angefeuchtete Abziehbild wird unter Druck auf irgendeine Fläche (Papier, Glas, Keramik, Holz, Metall usw.) derart aufgebracht, dass die bedruckte Schicht auf der neuen Unterlage haftet, auf die sie so übertragen wird. Zu dieser Position gehören auch verglasbare Abziehbilder, d.h. …
1. Zu Kapitel 49 gehören nicht: a) fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37) (RV E4901A00); b) Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023) (RV E4901B00); c) Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95 (RV E4901C00); d) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97 (RV E4901D00). 2. Als „gedruckt" im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind (RV E4902000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4908.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 4908.90.00.00.0 umfasst Abziehbilder aller Art, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4908.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4908.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4908.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 490890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4908.90.00.00.0?
4908.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4908.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4908.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE > 4908 Abziehbilder aller Art > 490890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4908.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4908.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25009/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4908.90.00.00.0?
Warennummer 4908.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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