Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4909.00: Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4909.00 steht für Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4909.00 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 49. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4909.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 49BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  2. 4909Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art
  3. 4909.00Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4909.00

HS-Code4909.006 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE21788/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-20

Bei dem vorgelegten, als "Grußkartenset mit Kuvert und Etikett in Folientüte" bezeichneten Set handelt es sich um drei zusammengeklappte Karten aus geprägtem Kartonpapier mit unterschiedlich zugeschnittenen Rändern (max. Abmessungen im zusammengeklappten Zustand etwa 15,0 x 10,0 cm). Sie sind auf der äußeren Vorderseite neben Illustrationen im Wesentlichen mit einem Gruß ("Herzlichen Glückwunsch", "Alles Gute!" oder "Herzliche Grüße!") bedruckt sowie mit Glitterlack verziert. Den Karten liegen drei passende Briefumschläge aus bedrucktem Papier (Formate etwa 15,5 x 10,5 cm) bei. Daneben liegt den Karten ein rechteckiger Zuschnitt aus Papier (Format etwa 15,5 x 10,5 cm) bei, der auf der Vorderseite mit acht zum Abziehen bereits vorgestanzten Motiven (teils mit schlagwortartigem Text) farbig bedruckt sowie mit Glitterlack verziert ist. Die Rückseite des Zuschnitts ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht. Die Aufkleber sollen zur Verzierung der Klappkarten verwendet werden. Das Ganze ist gemeinsam in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art" zur Unterposition 4909 00 des Harmonisierten Systems.

FR-E4-2008-003686Erteilt von FRGültig bis 2014-12-11

ENSEMBLE DE CARTES POSTALES DE DIFFERENTS FORMATS, ILLUSTREES, ACCOMPAGNEES DE LEUR ENVELOPPE EN PAPIER KRAFT COMPORTANT DES MOTIFS ET DES INSCRIPTIONS.

DEK/65/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-01-22

Bei der als "interaktive Postkarten-CD" bezeichneten Ware handelt es sich um eine beidseitig bedruckte, etwa 16 x 22 cm große, einmal auf 16 x 11 cm gefalzte Karte aus Kartonpapier. Sie ist auf der einen Seite mit einem zur Verwendung als Postkarte erforderlichen Aufdruck und einer Abbildung der Münchener Frauenkirche, auf der anderen Seite mit Abbildungen und Hinweisen auf weitere Karten der Serie bedruckt. Die Karte ist gemeinsam mit einer CD-ROM (nicht Gegenstand dieser Auskunft) in einen passepartoutähnlichen Kunststoffumschlag eingeschoben. Derartige Waren gehören als "bedruckte oder illustrierte Postkarten" zur Unterposition 4909 00 des Harmonisierten Systems.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4909

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Bedruckte oder illustrierte Postkarten ohne Rücksicht darauf, ob sie zu privaten, geschäftlichen oder Werbezwecken bestimmt sind, und 2) bedruckte Karten mit persönlichen Glückwünschen, Mitteilungen oder Ankündigungen zu jedem Anlass. Solche Karten können auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen versehen sein. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Postkarten mit Bildern, mit einem für ihre Verwendung als Postkarten erforderlichen Aufdruck, bei denen eine Seite ganz oder zur Hälfte der bildlichen Darstellung gewidmet ist. Sie können als Einzelstücke, in Faltstreifen oder in Heften gestellt werden. Ähnliche Erzeugnisse ohne den zur Verwendung erforderlichen Aufdruck gehören zu Pos. 4911. Postkarten, bei denen die bildliche Darstellung nicht das charakterbestimmende Merkmal ist (z. B. …

Kapitel 49

1. Zu Kapitel 49 gehören nicht: a) fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37) (RV E4901A00); b) Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023) (RV E4901B00); c) Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95 (RV E4901C00); d) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97 (RV E4901D00). 2. Als „gedruckt" im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind (RV E4902000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4909.00?

Die Zolltarifnummer 4909.00 umfasst Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4909.00?

Der Drittlandszollsatz für 4909.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4909.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 490900. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4909.00?

4909.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4909.00 im Zolltarif eingeordnet?

4909.00 steht in dieser Hierarchie: 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE > 4909 Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4909.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4909.00 erfasst, zum Beispiel DE21788/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4909.00?

HS-Unterposition 4909.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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