Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4911.99.00: Andere Drucke, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4911.99.00 steht für Andere Drucke, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4911.99.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 49. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4911.99.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 49BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  2. 4911Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  3. 4911.99andere
  4. 4911.99.00Andere Drucke, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4911.99.00

HS-Code4911.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4911.99.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0D001"Software" specially designed or modified for the "development", "production" or "use" of goods specified in this Category.
  • 0E001"Technology" according to the Nuclear Technology Note for the "development", "production" or "use" of goods specified in this Category.
  • 1D001"Software" specially designed or modified for the "development", "production" or "use" of equipment specified in 1B001 to 1B003.
  • 1D002"Software" for the "development" of organic "matrix", metal "matrix" or carbon "matrix" laminates or "composites".
  • 1D003"Software" specially designed or modified to enable equipment to perform the functions of equipment specified in 1A004.c. or 1A004.d.
  • 1D101"Software" specially designed or modified for the operation or maintenance of goods specified in 1B101, 1B102, 1B115, 1B117, 1B118 or 1B119.
  • 1D103"Software" specially designed for analysis of reduced observables such as radar reflectivity, ultraviolet/infrared signatures and acoustic signatures.
  • 1D201"Software" specially designed for the "use" of goods specified in 1B201.

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15567/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Waren, die gemeinsam in einer Faltschachtel aus Wellpappe (auf den Außenseiten mit Produktbildern und Produktinformationen farbig bedrucktem Papier beklebt) zum Verkauf an den Endverbraucher aufgemacht sind: 1. 20 rechteckige Magnetfolienelemente in unterschiedlichen Größen, die schauseitig mit verschiedenen Motiven (z. B. Knolle, Biene, Schmetterling) schwarz-weiß oder farbig bedruckt sind, 2. sechs rechteckige Magnetfolienelemente (4 Stück Abmessungen: 20 , 0 cm x 12 , 0 cm, 2 Stück Abmessungen: 30 , 0 cm x 12 , 0 cm), die beidseitig mit den Motiven verschiedener Pflanzen (Frühblüher) farbig bedruckt sind, 3. sechs rechteckige Elemente (Abmessungen: 5 , 0 cm x 1 , 5 cm), die schauseitig mit verschiedenen Namen von Pflanzen (Frühblüher) in lateinischer Sprache bedruckt sind, 4. 72 rechteckige Elemente, die beidseitig mit verschiedenen Namen von Pflanzen (Frühblüher) in verschiedenen Sprachen (36 Stück: Deutsch/Französisch und 36 Stück Englisch/Spanisch) farbig bedruckt sind, 5. sechs rechteckige und ein quadratisches Magnetfolienelement, die unbedruckt sind, 6. eine beidseitig farbig gestaltete Inhaltsübersicht mit ergänzenden Hinweisen und einem Verweis auf eine herunterladbare Kopiervorlage in deutscher, französischer und englischer Sprache. Die vorstehend unter 1., 3. und 5. beschriebenen Elemente bestehen aus einer Lage aus Kunststofffolie, die auf eine passgenaue, flexible, dauermagnetische Folie aufgebracht ist. Die vorstehend unter 2. beschriebenen Elemente bestehen jeweils aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Pappe/Papier, auf die einseitig eine passgenaue, flexible, dauermagnetische Folie aufgebracht ist, die wiederum mit einer bedruckten Kunststofffolie beklebt ist. Die vorstehend unter 4. beschriebenen Elemente bestehen jeweils aus einer Mittellage aus einer flexiblen, dauermagnetischen Folie, die beidseitig mit einer Lage aus bedruckter Kunststofffolie beklebt ist. Die Waren dienen als Tafelmaterial im Schulunterricht zur Veranschaulichung der verschiedenen Frühblüher mit Speicherorganen und Blütenquerschnitten. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 9900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI15866/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Bei der Ware handelt es sich um 51 sog. Dezimal- und Prozentstreifen aus rechteckigen Zuschnitten in unterschiedlichen Größen bis 1 , 0 m Länge. Die Streifen bestehen aus einer Mittellage aus passgenauer, flexibler, dauermagnetischer Folie und sind auf beiden Schauseiten mit einer Lage aus bedruckter Kunststofffolie (sog. PP-Druckpapier) versehen. Die farbigen Zuschnitte sind auf der einen Seite mit einer Dezimalzahl und auf der Rückseite mit der korrespondierenden Prozentzahl in weißer Schrift bedruckt. Sie sind in einem unbedruckten Pappkarton verpackt und dienen im Schulunterricht der Veranschaulichung von Brüchen, Dezimalzahlen und Mengenverhältnissen. Abbildung siehe Anlage. Die Ware stellt sich als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren wesentlicher Charakter durch die bedruckten Kunststofffolien (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Eine Einreihung in die Position 8505 kommt daher nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 9900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI15605/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Bei der Ware handelt es sich um 34 rechteckige Zuschnitte (sog. Notenkarten) in unterschiedlichen Größen. Die Zuschnitte bestehen aus einer bedruckten Lage aus Kunststofffolie (sog. PP-Druckpapier), die auf eine passgenaue, flexible, dauermagnetischen Folie aufgebracht ist. Die Notenkarten sind schauseitig jeweils mit einer Musiknote (1x ganze, 2x halbe, 4x Viertel-, 8x Achtel-, 16x Sechzehntel-, je 1x punktierte halbe, Viertel- und Achtelnote) in schwarzer Schrift bedruckt. Die Zuschnitte sind auf einem Träger aus Pappe in einem mit Produktinformationen etikettierten, durchsichtigen Beutel mit Reißverschluss für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Notenkarten dienen im Schulunterricht als Ergänzung zu sog. Notentafeln (nicht Gegenstand dieser vZTA) dem Erlernen von Musiknoten und deren Länge. Abbildung siehe Anlage. Die Ware stellt sich als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren wesentlicher Charakter durch die bedruckten Kunststofffolien (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Eine Einreihung in die Position 8505 kommt daher nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 9900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI14599/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Druckerzeugnissen, die gemeinsam in einer Faltschachtel aus Wellpappe (auf den Außenseiten mit einem mit Produktbildern und Produktinformationen bunt bedruckten Papier beklebt) zum Verkauf an den Endverbraucher aufgemacht sind: 1. einem farbigen Bilddruck (Motiv: Verdauungssystem des Menschen, der aus 18 spezifisch konturierten Teilstücken (in drei rechteckigen Bogen zum Herauslösen) zusammengesetzt wird, 2. 11 rechteckigen Elementen (Abmessungen (L x B): etwa 9 , 7 cm bis 21 , 0 cm x 2 , 7 cm), die beidseitig mit den Bezeichnungen der einzelnen Organe des menschlichen Verdauungssystems (z. B. Leber, Magen) in deutscher und englischer Sprache bunt bedruckt sind, 3. einem broschierten Druckerzeugnis (20 Seiten, Klammerheftung, sog. Handreichung für den Unterricht), das mit zum Lesen bestimmten Texten, Lückentexten und Abbildungen zum Thema Menschliche Verdauungsorgane in drei verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) bedruckt ist. Der vorstehend unter 1. beschriebene Bilddruck besteht aus einer Lage aus Kunststofffolie, die auf eine passgenaue flexible, dauermagnetische Folie aufgebracht ist. Die vorstehend unter 2. beschriebenen Elemente bestehen aus einer Mittellage aus passgenauer flexibler, dauermagnetischer Folie, die auf beiden Schauseiten mit einer Lage aus Kunststofffolie versehen ist. Die Waren dienen als Tafelmaterial im Schulunterricht und sollen Kindern die menschlichen Verdauungsorgane erklären. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Verwendung und die Menge durch die unter 1. und 2. beschriebenen Elemente bestimmt wird. Dabei handelt sich um aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststofffolien (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Position 8505 nicht in Betracht. Innerhalb der Position 4911 sind weder der Bilddruck (1.) noch die anderen Drucke (2.) charakterbestimmend, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen erfolgt. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 99 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI15603/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren: 1. Ein rechteckiger Magnetfolienstreifen (beidseitig magnetisch), am oberen Rand zweifach gelocht (Abmessung: etwa 20 x 38 cm), der beidseitig mit bedruckter Kunststofffolie beklebt ist. Die Folie ist jeweils in deutsch und englisch mit einem Lautstärkenregler, einem sog. Laut-o-meter (Sprechen - Speak, Flüstern - Whisper, Stille - Silence), in verschiedenen Farben bedruckt. 2. Ein rechteckiger Magnetfolienstreifen in Form eines Pfeils (Abmessung: etwa 9 x 7 cm), der schauseitig mit orangefarbener Kunststofffolie beklebt ist. Die Waren sind gemeinsam mit einem Handout (Anleitung) in einer Pappschachtel verpackt. Sie dienen im Unterricht, um den Geräuschpegel im Klassenzimmer zu regulieren bzw. darzustellen. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Ware bestimmt wird. Dabei handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Verwendung durch die bedruckten Kunststofffolien bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Pos. 8505 nicht in Betracht. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 99 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI18023/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine sog. Zahlengerade (Abmessungen: etwa 200 , 0 cm lang und 15 , 0 cm breit), bestehend aus einer Lage aus einer flexiblen dauermagnetischen Folie, die einseitig mit einer farbig bedruckten Kunststofffolie mit einem Zahlenstrahl von -10 bis +10 bedruckt ist. Die Zahlengerade kann mit einem abwaschbaren Folienstift beschrieben werden und ist in einem unbedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient als Lehrmaterial für den Schulunterricht zur Veranschaulichung von Rechenwegen und Zählschritten mit negativen und positiven Zahlen. Abbildung siehe Anlage. Die Zahlengerade stellt sich als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren wesentlicher Charakter durch die bedruckte Kunststofffolie (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Eine Einreihung in die Position 8505 kommt daher nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 9900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI15571/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-19

Bei der Ware handelt es sich um 104 rechteckige oder zum Teil quadratische Zuschnitte in vier unterschiedlichen Größen, bestehend aus einer Lage aus einer flexiblen dauermagnetischen Folie, die einseitig mit einer farbig bedruckten Kunststofffolie versehen ist. Vier Zuschnitte sind mit sog. Tatkthäusern mit der Bezeichnung 4/4-Takt oder 3/4-Takt, fünf Notenlinien, einem Dach und dem Namen des Herausgebers bunt bedruckt. 100 Zuschnitte sind einem bestimmten System folgend in verschiedenen Farben gestaltet und mit verschiedenen Musiknoten (c bis c1, inkl. fis und b) sowie fünf Notenlinien bedruckt. Die Zuschnitte können mit einem abwaschbaren Folienstift (nicht Gegenstand dieser vZTA) beschrieben werden und sind in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Waren dienen als Lehrmaterial im Schulunterricht zur Takt- und Notenlehre sowie dem Komponieren. Abbildung siehe Anlage. Die Ware stellt sich als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren wesentlicher Charakter durch die bedruckten Kunststofffolien (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Eine Einreihung in die Position 8505 kommt daher nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 9900 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI18024/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-03

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen etwa 130 cm langen und etwa 15 cm breiten Zuschnitt (Dezimalzahlenstrahl), bestehend aus einer Lage aus einer flexiblen dauermagnetischen Folie, die einseitig mit einer farbig bedruckten Kunststofffolie mit einem Zahlenstrahl von 0 bis 5 bedruckt ist, sowie zwei etwa 38 , 0 cm lange und an der breitesten Stelle 11 , 5 cm breite Zuschnitte (sog. Zahlenraum-Erweiterer), bestehend aus einer Lage aus einer flexiblen dauermagnetischen Folie, die einseitig mit einer farbig bedruckten Kunststofffolie mit einem Zahlenstrahl von 0 bis 9 bedruckt sind. Die drei Zuschnitte können mit einem abwaschbaren Folienstift beschrieben werden und sind in einem unbedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Waren dienen als Lehrmaterial im Schulunterricht zur Veranschaulichung von Zahlen im Zahlenraum von 0 bis 5 und mithilfe der Zahlenraum-Erweiterer lassen sich Dezimalzahlen mit bis zu zwei Nachkommastellen darstellen. Abbildung siehe Anlage. Die Ware stellt sich als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren wesentlicher Charakter durch die bedruckten Kunststofffolien (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Eine Einreihung in die Position 8505 kommt daher nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke" zur Unterposition 4911 9900 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4911

Zu Unterposition 4911 99 00: Nicht hierher gehören Druckerzeugnisse, wie Fahrscheine und Bordkarten, mit einem oder mehreren Magnetstreifen (Unterposition 8523 21 00).

Pos. 4911

Zu Unterposition 4911 99: 1. Fahrtausweise für Flug-, Eisenbahn-, Busreisen usw. bestehend aus bedruckten Abschnitten, die noch nicht mit den notwendigen Einzelheiten für ihre Verwendung (Name, Ziel, Datum usw.) ausgefüllt worden sind, und bedruckten Umschlagseiten, das Ganze in Heftform zusammengefasst. 2. Etiketten aus Aluminiumfolie auf einer Papierunterlage, mit Texten und Illustrationen bedruckt, die Ware kennzeichnend, auf die sie sich beziehen.

Pos. 4911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (RV L 2087/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991) 1. Veröffentlichungen mit Anlagen über die Eignung von Schlössern in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden für Besichtigungen, Empfänge, Sitzungen sowie das Vorhandensein von Hotels, Restaurants, Wohnungen, Golfplätzen und Touristenattraktionen. Die Veröffentlichungen enthalten schematisierte Karten mit Ortsangabe der Schlösser. Unterposition 4911 10 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 5 zu Kapitel 49 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911 und 4911 10 90. Verordnung (EG) Nr. 2338/96 der Kommission vom 5. Dezember 19962) (RV L 2338/96): 3. …

Pos. 4911

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014, Az.: RS 4 K 7/14 Aus den Gründen: … Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist die Einreihung von Farbmusterkarten streitig. Die Klägerin geht von einer Einreihung in die Warennummer 4911 9900 aus Darin werden andere Drucke erfasst. Der Beklagte hält eine Einreihung in die Unterposition 6307 90 für richtig, in die andere konfektionierte Waren eingereiht werden. Bei den streitgegenständlichen Waren handelt es sich um Farbmusterkarten, die in einem klarsichtigen, verschlossenen, mit Produktinformationen bedruckten Polybeutel eingeführt werden. Ein etwa 24 cm langer und 10 cm breiter Zuschnitt aus einem etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Baumwollgewebe ist zu einer Länge von etwa 12 cm zusammengelegt und an der Schmalseite vernäht. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4911.99.00?

Die Zolltarifnummer 4911.99.00 umfasst Andere Drucke, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4911.99.00?

Der Drittlandszollsatz für 4911.99.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4911.99.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 491199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4911.99.00?

4911.99.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4911.99.00 im Zolltarif eingeordnet?

4911.99.00 steht in dieser Hierarchie: 49 BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE > 4911 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien > 491199 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4911.99.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4911.99.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15567/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4911.99.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 4911.99.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 0D001, 0E001, 1D001, 1D002, 1D003, 1D101, 1D103, 1D201. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4911.99.00?

KN-Code 4911.99.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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