Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5101.29.00.00.0: Wolle, entschweißt, nicht carbonisiert, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5101.29.00.00.0 steht für Wolle, entschweißt, nicht carbonisiert, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5101.29.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 51. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5101.29.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 51WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR
  2. 5101Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt
  3. 5101.29andere
  4. 5101.29.00.00.0Wolle, entschweißt, nicht carbonisiert, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5101.29.00.00.0

HS-Code5101.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5101.29.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5101.29.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5101.29.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49970/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Wolle, Foto siehe Anlage, - im Polybeutel mit bedruckter Pappbanderole verpackt, - weder gekrempelt noch gekämmt, - entschweißt, nicht carbonisiert, - andere als Schurwolle, - dient laut Antrag insbesondere dazu den Boden zu mulchen, Feuchtigkeit zu speichern und Unkraut zu unterdrücken. "Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt, entschweißt, nicht carbonisiert, andere als Schurwolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5101

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) In dieser Nomenklatur gelten als Wolle die natürlichen Fasern des Haarkleides von Schafen. Die Wollhaare bestehen im Wesentlichen aus einer Proteinmasse, dem Keratin; sie zeigen auf ihrer Oberfläche charakteristische Schuppen. Sie sind elastisch, stark hygroskopisch (Feuchtigkeit aus der Luft an sich ziehend) und haben ein gewisses Verfilzungsvermögen. Wolle ist kaum entflammbar und verkohlt mit einem Geruch, der an verbranntes Horn erinnert. Zu dieser Position gehört Wolle, die weder gekrempelt noch gekämmt ist, gleichviel, ob sie bei der Schur des lebenden Tieres oder des Felles des toten Tieres angefallen ist (Schurwolle) oder ob sie durch Entwollen des Felles mittels Gärung (Fermentation) oder einer geeigneten chemischen Behandlung gewonnen ist (z. B. Hautwolle, Gerberwolle oder Sterblingswolle). …

Kapitel 51

1. In der Nomenklatur gelten als: a) „Wolle" die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen (RV E5101A00); b) „feine Tierhaare" die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten (RV E5101B00); c) „grobe Tierhaare" die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511) (RV E5101C00).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5101.29.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 5101.29.00.00.0 umfasst Wolle, entschweißt, nicht carbonisiert, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5101.29.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5101.29.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5101.29.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 510129. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5101.29.00.00.0?

5101.29.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5101.29.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5101.29.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 51 WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR > 5101 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt > 510129 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5101.29.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5101.29.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49970/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5101.29.00.00.0?

Warennummer 5101.29.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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