Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5103.20.00.00: Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle)…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5103.20.00.00 steht für Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5103.20.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 51. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5103.20.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 51WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR
  2. 5103Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff
  3. 5103.20andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren
  4. 5103.20.00.00Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5103.20.00.00

HS-Code5103.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5103.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5103.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5103

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören, allgemein gesehen, die Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (andere als Reißspinnstoff), d. h. die Abfälle, die gewöhnlich bei den aufeinanderfolgenden Umwandlungen der rohen Wolle oder der rohen Tierhaare in gewaschene, gekrempelte, gekämmte, gesponnene, gewebte oder gewirkte Erzeugnisse usw., entstehen. Zu diesen Abfällen gehören insbesondere: 1) Abgänge vom Kämmen, Krempeln oder der Vorbereitung zum Spinnen, und zwar insbesondere: Kämmlinge, die den wichtigsten Abgang bilden und aus Haaren bestehen, die von der Kämmmaschine ausgesondert werden; Shoddy, der aus Abgängen besteht, die beim Krempeln anfallen; Krempelausputz, der beim Reinigen der Krempelbeschläge anfällt; Kammzugabrisse und Wickel, die an Streckwerken anfallen. …

Kapitel 51

1. In der Nomenklatur gelten als: a) „Wolle" die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen (RV E5101A00); b) „feine Tierhaare" die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten (RV E5101B00); c) „grobe Tierhaare" die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511) (RV E5101C00).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5103.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 5103.20.00.00 umfasst Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5103.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 5103.20.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5103.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 510320. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5103.20.00.00?

5103.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5103.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

5103.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 51 WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR > 5103 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff > 510320 andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5103.20.00.00?

Zu 5103.20.00.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5103.20.00.00?

TARIC-Code 5103.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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