Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5106.10.90.00.0: Streichgarne aus Wolle, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5106.10.90.00.0 steht für Streichgarne aus Wolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5106.10.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 51. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5106.10.90.00.0
Drittlandszoll
3,8 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 51WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR
  2. 5106Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  3. 5106.10mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr
  4. 5106.10.90andere
  5. 5106.10.90.00.0Streichgarne aus Wolle, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5106.10.90.00.0

HS-Code5106.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5106.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5106.10.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5106.10.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,8 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI45917/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-14

Streichgarn, sog. Kordel, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt und an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 3 m, - aus laut Antrag Wolle, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, - mit einem Gewicht von ca. 3 g; weder auf Unterlagen noch in Kugeln, Knäueln oder im Strang (somit nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf), - nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607). "Streichgarn aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von mehr als 85 GHT, anderes als in der Unterposition 5106 1010 genanntes"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5106

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Streichgarne aus Wolle, d. h. Erzeugnisse, die durch Verspinnen (auch mit anschließendem Zwirnen) von Vorgarnen aus gekrempelter, jedoch nicht gekämmter Wolle hergestellt sind. So genannte Halbkammgarne, die aus Vorgarnen hergestellt sind, die außer dem Krempeln die gleichen Spinnstufen durchlaufen haben wie die Vorgarne aus gekämmter Wolle (jedoch mit Ausnahme des Kämmens) sind ebenfalls hier erfasst. Alle diese Garne sind meistens auf Spulen oder Konen aufgespult. Zu dieser Position gehören auch Streichgarne, die aus gekämmter Wolle in loser Form, wie sie in den Erläuterungen zu Pos. 5105 beschrieben ist, hergestellt wurden. Diese verschiedenen Garnarten sind jedoch nicht hier erfasst, wenn sie als Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf gelten (s. …

Kapitel 51

1. In der Nomenklatur gelten als: a) „Wolle" die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen (RV E5101A00); b) „feine Tierhaare" die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten (RV E5101B00); c) „grobe Tierhaare" die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511) (RV E5101C00).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5106.10.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 5106.10.90.00.0 umfasst Streichgarne aus Wolle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5106.10.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5106.10.90.00.0 beträgt 3,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5106.10.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 510610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5106.10.90.00.0?

5106.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5106.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5106.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 51 WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR > 5106 Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 510610 mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr > 51061090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5106.10.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5106.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45917/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5106.10.90.00.0?

Warennummer 5106.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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