Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5109.10.90.00.0: Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5109.10.90.00.0 steht für Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5109.10.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 51. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5109.10.90.00.0
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 51WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR
  2. 5109Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  3. 5109.10mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr
  4. 5109.10.90andere
  5. 5109.10.90.00.0Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5109.10.90.00.0

HS-Code5109.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5109.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5109.10.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5109.10.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE23047/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-18

Handarbeitsset, sog. Strickwolle, Art. 2661413, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus Garnen und einer Häkelnadel, - lt. Antrag gemeinsam in einem Polybeutel mit einem bedruckten Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Garne: -- drei "Knäuel", jeweils mit einer Pappbanderole versehen, -- jeweils mit einer Länge von lt. Antrag 55 m, -- lt. Untersuchungsergebnis: --- gefärbtes Garn, --- gezwirnt, --- aus Wolle, --- jeweils mit einem Gewicht von ca. 50 g, damit in Aufmachung für den Einzelverkauf, --- nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607), - eine Häkelnadel: -- mit einer Länge von ca. 14 cm und einem Durchmesser von ca. 6 mm, -- zum Handgebrauch, -- aus Kunststoff, - soll laut Antrag zur Herstellung einer Mütze verwendet werden, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Garne der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Garne aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von mehr als 85 GHT, mit einem Gewicht von weniger als 125 g"

DE21362/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-12-13

Garn, sog. Filzgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- mit einer Länge von etwa 5 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einem Kern aus rohen, gezwirnten Garnen aus Bastfasern der Position 5303, der mit gefärbten Fasern aus Wolle umsponnen ist (ungezwirntes Garn), -- mit einem Anteil: --- an Wolle von 87,2 GHT, --- an Bastfasern von 12,8 GHT, -- mit einem Gewicht (ohne Unterlage als Knäuel) von etwa 35 g, somit in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- mit einem Gesamttiter von 74000 dtex, - nicht mit Metalldraht verstärkt, somit kein Bindfaden der Position 5607, - stellt sich als Garn aus einer mit Fasern umsponnenen (= nicht mit Garnen umwickelten) Seele dar und wird damit nicht als Gimpe eingereiht. "Garn aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle von mehr als 85 GHT, mit einem Gewicht von weniger als 125 g"

DE4390/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-24

Strickset, bestehend aus zwei Knäuel Wolle, einem Band, einem Stück Leder, einer Anleitung, zwei Stricknadeln und einer Ahle, sog. Knit Kit, Strickset für Ballerinas, Größe 36-41, Foto siehe Anlage, - als Warenzusammenstellung in einem Polybeutel mit Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (lt. Antrag: Herstellung von Ballerinas (Schuhen)) zusammengestellt, - bestehend aus: -- zwei Knäuel Wolle: --- lt. Untersuchungsergebnis: ---- aus gezwirnten Garnen aus 100 GHT Wolle, ---- mit S-Drehung als letzter Drehung, ---- gefärbt bzw. meliert, ---- nicht mit Metalldraht verstärkt (somit kein Bindfaden der Position 5607), ---- in Aufmachung für den Einzelverkauf (Gewicht: 48,2 g bzw. 44,2 g), -- einem Band: --- auf einem Stück Pappe aufgewickelt, --- mit einer Breite von 0,5 cm und einer Länge von 127 cm, --- aus Samtgeweben aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, --- wird lt. Antrag in den oberen Rand der Ballerinas eingezogen um diese bei Bedarf zu verengen, -- einem Stück Leder: --- ca. 10 cm x 18 cm großer Zuschnitt aus lt. Antrag Rindsleder, --- gegerbt und zugerichtet, --- mit einer Dicke von 0,8 mm, --- dient nach vorherigem Zuschneiden als Sohle für die gestrickten Schuhe, -- einer Anleitung: --- mit einem Band verziert, --- in Form einer 10 cm x 10 cm großen, mit Text und Abbildungen bedruckten Broschüre aus Papier, klammergeheftet (30 Seiten), -- zwei Stricknadeln: --- lt. Antrag aus Aluminium, --- mit einem Durchmesser von 4,5 mm und einer Länge von 20 cm, --- an beiden Enden angespitzt, -- einer Ahle: --- aus unedlem Metall, mit Kunststoffgriff, --- dient als sog. Lochmacher dem Fertigen von Löchern z.B. in der Sohle, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und den Verwendungszweck verleihen die Garne aus Wolle der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Warenzusammenstellung, bestehend aus Garnen aus Wolle, in Aufmachung für den Einzelverkauf (charakterbestimmend), mit einem Anteil an Wolle von mehr als 85 GHT, andere als in der Unterposition 5901 1010 genannte, einem Band, anderes als solche der Position 5807, einem nach dem Gerben zugerichteten Leder von Rindern, enthaart, einer Broschüre, zwei Waren aus Aluminium, andere als in den Positionen 7601 bis 7615 genannte sowie einem den Locheisen ähnlichen Handwerkzeug"

DE9719/09-26Erteilt von DEGültig bis 2015-09-15

Garn (lt. Antrag: "Handstrickgarn - Filzwolle color", siehe Foto) - aus 100 GHT Wolle, - in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Knäuel, mit einem Gewicht von 50 g), - gedreht - mit einem Titer von 10000 dtex, - nicht mit Metalldraht verstärkt (kein Bindfaden der Position 5607), - bedruckt

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5109

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Garne aus Wolle oder aus feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne des Teils I) B) 3) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI.

Kapitel 51

1. In der Nomenklatur gelten als: a) „Wolle" die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen (RV E5101A00); b) „feine Tierhaare" die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten (RV E5101B00); c) „grobe Tierhaare" die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511) (RV E5101C00).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5109.10.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 5109.10.90.00.0 umfasst Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5109.10.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 5109.10.90.00.0 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5109.10.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 510910. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5109.10.90.00.0?

5109.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5109.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

5109.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 51 WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR > 5109 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 510910 mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr > 51091090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5109.10.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5109.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DE23047/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5109.10.90.00.0?

Warennummer 5109.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.