Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5111.19: Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5111.19 steht für Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5111.19 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 51. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5111.19
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 51WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR
  2. 5111Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren
  3. 5111.19Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5111.19

HS-Code5111.196 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/5500/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-08-16

Streichgarngewebe - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) 65 GHT feinen Tierhaaren (Alpaka, Mohair), 20 GHT Wolle und 15 GHT synthetischen Chemiefasern (Polyamid), - aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) 79 GHT Streichgarn und 21 GHT Kammgarn, - (lt. ergänzenden Antragsangaben) mit einem Quadratmetergewicht von 360 g

DEF/5503/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-08-16

Streichgarngewebe - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) 70 GHT Wolle und 30 GHT feinen Tierhaaren (Angora), - aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) 73 GHT Streichgarn und 27 GHT Kammgarn, - (lt. ergänzenden Antragsangaben) mit einem Quadratmetergewicht von ca. 320 g

DEF/5504/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-08-16

Streichgarngewebe - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) 50 GHT Wolle und 50 GHT feinen Tierhaaren (Angora), - aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) 78 GHT Streichgarn und 22 GHT Kammgarn, - (lt. ergänzenden Antragsangaben) mit einem Quadratmetergewicht von ca. 347 g

DEF/5506/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-08-16

Streichgarngewebe - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus (lt. Antrag) 82 GHT Wolle und 18 GHT feinen Tierhaaren (Angora, Cashgora), - aus (lt. ergänzenden Antragsangaben) 82 GHT Streichgarn und 18 GHT Kammgarn, - (lt. ergänzenden Antragsangaben) mit einem Quadratmetergewicht von ca. 360 g

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5111

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewebe im Sinne des Teils I) C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu Abschnitt XI aus Streichgarnen aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Diese Gewebe sind sehr mannigfaltig. Hierzu gehören insbesondere Tuche, Flanelle, Moltons und andere Gewebe für Bekleidung oder Decken, Möbelbezugsstoffe, Grundgewebe für Ätzstickereien usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005) b) Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911.

Kapitel 51

1. In der Nomenklatur gelten als: a) „Wolle" die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen (RV E5101A00); b) „feine Tierhaare" die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten (RV E5101B00); c) „grobe Tierhaare" die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511) (RV E5101C00).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5111.19?

Die Zolltarifnummer 5111.19 umfasst Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5111.19?

Der Drittlandszollsatz für 5111.19 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5111.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 511119. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5111.19?

5111.19 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5111.19 im Zolltarif eingeordnet?

5111.19 steht in dieser Hierarchie: 51 WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR > 5111 Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5111.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5111.19 erfasst, zum Beispiel DEF/5500/07-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5111.19?

HS-Unterposition 5111.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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